6730/J XXVIII. GP
Eingelangt am 27.07.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Stand der Umsetzung zentraler Maßnahmen für den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich
Am 28. September wird weltweit wieder der Safe Abortion Day begangen. Dieser Tag erinnert daran, dass der Zugang zu einem legalen, sicheren und leistbaren Schwangerschaftsabbruch kein Privileg, sondern ein grundlegendes Menschenrecht und ein unverzichtbarer Bestandteil einer modernen Gesundheitsversorgung ist. Während in anderen europäischen Ländern wie Frankreich – wo bereits 2024 die „garantierte Freiheit“ der Frau zu einem freiwilligen Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung festgeschrieben wurde – Fortschritte erzielt werden und spätestens seit dem Erfolg der EU-weiten Bürger:inneninitiative „My Voice, My Choice“[1] mit mehr als 1,2 Millionen Unterstützer:innen klar ist, wie groß das gesellschaftliche Verlangen danach ist, reproduktive Rechte endlich wirksam abzusichern, bleibt Österreich weiterhin hinter internationalen und europäischen Standards zurück.
Die Realität für ungewollt Schwangere ist in Österreich nach wie vor unzumutbar, denn auch im Jahr 2026 besteht kein bundesweit zugängliches Angebot an sicheren, kostenfreien und auch legalen Schwangerschaftsabbrüchen.
Schwangerschaftsabbrüche gelten gemäß § 96 StGB weiterhin
grundsätzlich als strafbar und sind lediglich unter bestimmten
Voraussetzungen straffrei. Dies ist damit der einzige medizinische Eingriff,
der überhaupt im Strafgesetzbuch als Straftat-bestand aufgeführt
wird. Die Folgen sind gravierende Versorgungslücken und unzumutbare
Hürdenläufe für ungewollt Schwangere: Privat zu zahlende Kosten
in Höhe von bis zu 1.000 Euro und teils lange und mühsame Anfahrten
in andere Bundesländer sind eine hohe Belastung in einer ohnehin bereits
schweren Situation.
In Österreich hängt der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen maßgeblich vom Wohnort, der finanziellen Situation sowie davon ab, ob Ärzt:innen oder öffentliche Krankenanstalten entsprechende Leistungen überhaupt anbieten. Gleichzeitig sind ungewollt Schwangere vor den wenigen Einrichtungen, die Schwangerschafts-abbrüche durchführen, teilweise massiven Einschüchterungsversuchen durch Ab-treibungsgegner:innen ausgesetzt. Moderne Versorgungsformen wie der telemedi-zinisch begleitete medikamentöse Schwangerschaftsabbruch bleiben bislang unbe-rücksichtigt, obwohl sie international längst etabliert sind und insbesondere für Frauen im ländlichen Raum eine merkliche Verbesserung bedeuten würden.
Zur Beseitigung dieser Missstände liegen konkrete parlamentarische Initiativen vor. Auch der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sieht die Prüfung von Schutzzonen vor Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, vor[2] und ein entsprechender Antrag ist von den Klubs der Regierungskoalition beschlossen worden[3]. Über den aktuellen Stand dieser Prüfung bzw. über allfällige Ergebnisse hat die Bundesregierung jedoch bislang keine Informationen veröffentlicht. Gleichzeitig haben ÖVP, SPÖ und NEOS einen Gesetzesentwurf zum Verbot sogenannter „Gehsteigbelästigungen“ und damit zum Schutz ungewollt schwangerer Frauen im März dieses Jahres abgelehnt.[4] Weitere Gesetzesinitiativen zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, zur Einführung des telemedizinisch begleiteten medikamentösen Schwangerschafts-abbruchs sowie weitere Vorschläge zur Verbesserung der sexuellen und repro-duktiven Versorgung liegen ebenfalls bereits vor – Fortschritte bei deren Umsetzung bleiben jedoch bislang aus.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt gesetzt hat, um bestehende Versorgungs-lücken beim Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen zu schließen und angekündigte beziehungsweise parlamentarisch geforderte Reformen umzusetzen. Ebenso von Interesse ist, welche Schritte die Bundesregierung setzt, um den Zielen der Europäischen Bürger:inneninitiative „My Voice, My Choice" Rechnung zu tragen und bestehende europäische Finanzierungsmöglichkeiten – insbesondere im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) – für die Verbesserung des Zugangs zu legalen, sicheren und leistbaren Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich zu nutzen.
Sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung darf weder vom Wohnort noch vom Einkommen abhängen. Keine Frau darf gezwungen sein, für einen legalen medizinischen Eingriff durch halb Österreich zu reisen, mehrere hundert Euro aufbringen zu müssen oder sich auf dem Weg zu einer Gesundheitseinrichtung Beschimpfungen und Einschüchterungen auszusetzen. Der gleichberechtigte, sichere, freie und kostenlose Zugang zu reproduktiver Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht und staatliche Verantwortung.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Prüfung zur Einführung von Schutzzonen vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder hierzu beraten?
2. Wann wird die Bundesregierung die Ergebnisse der Prüfung zur Einführung von Schutzzonen vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder hierzu beraten, öffentlich vorlegen?
3. Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits zur Einführung von Schutzzonen vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder hierzu beraten, gesetzt?
4. Welche Ressorts und Institutionen sind mit der Umsetzung befasst?
5. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer vollständigen Einführung der Schutzzonen vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder hierzu beraten?
6. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Schutz vor Abtreibungsgegner:innen bzw. sogenannten Gehsteigberatungen?
7. Liegen der Bundesregierung Daten oder Erhebungen über Einschüchterungs-versuche, Belästigungen oder sogenannte Gehsteigberatungen vor Gesundheits-einrichtungen in Österreich vor? Wenn ja, welche?
8. Wie beurteilt die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz den Vorschlag, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und stattdessen ausschließlich im Gesundheitsrecht zu regeln?
9. Wurden seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (rechtliche) Vorarbeiten oder Gutachten zu einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs erstellt?
a. Falls ja, welche Ergebnisse liegen vor?
b. Falls nein, warum nicht?
10. Welche Schritte plant die Bundesregierung zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und bis wann?
11. Plant die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Aufnahme des Schwangerschaftsabbruchs als Kassenleistung der gesetzlichen Krankenversicherung?
12. Haben hierzu Gespräche mit den Sozialversicherungsträgern stattgefunden?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, wieso nicht?
13. Plant die Bundesregierung eine bundesweite einheitliche Regelung zur Kostenübernahme?
a. Wenn ja, bis wann?
b. Wenn nein, wieso nicht?
14. Wie viele öffentliche Krankenhäuser führen derzeit Schwangerschaftsabbrüche in Österreich durch?
15. Wie viele öffentliche Krankenhäuser in Österreich führen keine Schwanger-schaftsabbrüche durch?
16. Aus welchen Gründen werden Schwangerschaftsabbrüche an diesen öffentlichen Krankenhäusern nicht angeboten?
17. Welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung, damit Schwangerschafts-abbrüche künftig in allen öffentlichen Krankenanstalten tatsächlich zugänglich sind?
18. Gibt es Gespräche mit den Ländern als Krankenhauserhaltern über einen flächendeckenden Versorgungsauftrag?
a. Wenn ja, mit welchem Stand?
b. Wenn nein, wieso nicht?
19. Wie beurteilt die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Einführung eines telemedizinisch begleiteten medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs nach internationalen Vorbildern?
20. Wurden hierzu bereits Gespräche mit Fachexpert:innen, den Ländern oder der Österreichischen Gesundheitskasse geführt?
a. Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, wieso nicht?
21. Welche rechtlichen Änderungen wären für eine Einführung erforderlich?
22. Plant die Bundesregierung eine entsprechende gesetzliche Regelung?
a. Falls ja, bis wann?
b. Falls nein, warum nicht?
23. Welche Maßnahmen und bis wann setzt die Bundesregierung zur Verbesserung des wohnortnahen Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen insbesondere in ländlichen Regionen?
24. Welche Maßnahmen und bis wann setzt die Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgung für Personen, die aufgrund finanzieller Hürden keinen Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch haben?
25. Welche Schritte setzt die Bundesregierung, um den gleichberechtigten Zugang zu legalen, sicheren und erschwinglichen Schwangerschaftsabbrüchen im Einklang mit dem Beschluss sowie den Vorgaben der europäischen Kommission[5] im Zusammenhang mit der Europäischen Bürgerinitiative "My Voice, My Choice" sicherzustellen?
26. Wurden im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bereits vorhandene Mittel abgeholt oder eine Umverteilung verfügbarer Mittel geprüft, um den Zugang zu reproduktiver Gesundheitsversorgung – insbesondere zu Schwangerschaftsabbrüchen – in Österreich zu verbessern?
a. Wenn ja, welche konkreten Projekte oder Maßnahmen wurden bzw. werden daraus finanziert?
b. Wenn nein, weshalb wurde diese Möglichkeit bislang nicht genutzt?
27. Plant die Bundesregierung künftig, ESF+-Mittel gezielt für Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu legalen und sicheren Schwangerschafts-abbrüchen einzusetzen?
a. Wenn ja, für welche Maßnahmen und ab wann?
b. Wenn nein, wieso nicht?
28. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung in dieser Legislatur-periode, um den Zugang zu legalen, sicheren, diskriminierungsfreien, wohnorts-nahen und leistbaren Schwangerschaftsabbrüchen österreichweit zu verbessern?
[1] My Voice, My Choice
[2] https://www.bmfwf.gv.at/dam/jcr:f722ff53-fd15-4622-a917-3d45aa4c0620/251205_NAP_Bericht_A4_DRUCK.pdf S. 20.
[3] Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen (694/A(E)) | Parlament Österreich
[4] 427 der Beilagen XXVIII. GP - Ausschussbericht NR - Berichterstattung
[5] MITTEILUNG DER KOMMISSION über die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „My Voice, My Choice: Für einen Zugang