6736/J XXVIII. GP
Eingelangt am 29.07.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Markus Leinfellner, Mag. Gernot Darmann, Sebastian Schwaighofer
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Statistik-Schwindel bei politisch motivierter Kriminalität und die Rolle des DÖW
Immer wieder kommt es im Vorfeld von Wahlen zu massiven Beschädigungen und Schmierereien an Wahlplakaten der Freiheitlichen Partei Österreichs. Ein besonders perfides Phänomen ist dabei die Verunstaltung von FPÖ-Plakaten mit Hakenkreuzen, Hitlerbärtchen oder anderen nationalsozialistischen Symbolen.
Die österreichische Exekutive leistet bei der Verfolgung dieser Straftaten hervorragende Arbeit. Wenn derartige Symbole im öffentlichen Raum auftauchen, müssen die Beamten völlig zu Recht und pflichtgemäß Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz einleiten. An der professionellen und korrekten Vorgehensweise der Polizisten auf der Straße gibt es daher nicht den geringsten Zweifel.
Das eigentliche Problem liegt jedoch in der nachgelagerten statistischen Erfassung und Auswertung dieser Delikte durch das Innenministerium und die ihm zuarbeitenden Stellen. Obwohl es auf der Hand liegt, dass die Täter, die Wahlplakate mit NS-Symbolen beschmieren, in der Regel im linksextremen Spektrum zu verorten sind und die FPÖ damit diffamieren wollen, stellt sich die Frage, ob diese Taten – sobald nach dem Verbotsgesetz ermittelt wird – in der Kriminalstatistik bzw. in den Verfassungsschutzberichten als „rechtsextrem motivierte Delikte“ eingestuft werden. Dies würde zu einer massiven und politisch motivierten Verzerrung der Realität führen, da linksextreme Schmierereien auf FPÖ-Plakaten die Statistik für Rechtsextremismus künstlich in die Höhe treiben würde.
Besonders brisant ist in diesem Zusammenhang die Rolle des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW). Das DÖWwird immer wieder als Referenz für die Erfassung rechtsextremer Straftaten herangezogen. Es stellt sich die drängende Frage, inwieweit das DÖW vom Innenministerium mit der Erfassung solcher Taten beauftragt ist und wie diese private, politisch oft einseitig agierende Organisation mit jenen Vorfällen umgeht, bei denen die Täterschaft unbekannt ist, das Ziel der Schmieraktion aber eindeutig der FPÖ schaden soll. Es darf nicht sein, dass linke Hetze und „False-Flag“-Aktionen am Ende des Tages in offiziellen Berichten als vermeintlich rechte Straftaten verbucht werden und so das Narrativ der Systemparteien bedienen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Werden Beschädigungen von Wahlplakaten oder Einrichtungen der FPÖ, wenn sie mit Hakenkreuzen, Naziparolen oder sonstigen Schmierereien mit nationalsozialistischem Bezug versehen werden, in den Verfassungsschutzberichten oder der Kriminalstatistik des Ressorts automatisch als „rechtsextremistische“ Tathandlungen gewertet?
a. Wenn ja, seit wann besteht diese Praxis der statistischen Erfassung?
2. Wie viele dieser Beschädigungen von Wahlplakaten oder Einrichtungen der FPÖ wurden als „rechtsextremistische“ Tathandlungen in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 gewertet? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Jahren)
3. In welchem vertraglichen, finanziellen sowie kooperativen Verhältnis steht das Ressort bzw. die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) zum Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) hinsichtlich der Erfassung, Dokumentation und Auswertung politisch motivierter Kriminalität?
a. In welcher Höhe flossen Gelder in den Jahren 2022 bis 2025 an das DÖW? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Verwendungszweck)
4. Wie stellt das Ressort sicher, dass das DÖW bei der Zählung und Auswertung von rechtsextremen Straftaten jene Delikte, bei denen die Täterschaft unbekannt ist, das Zielobjekt aber eindeutig die FPÖ ist (z. B. beschmierte Wahlplakate), nicht fälschlicherweise dem rechten Spektrum zuordnet?
5. Haben Sie Vorkehrungen getroffen, damit es bei der Zuordnung von Straftaten, die zwar formell unter das Verbotsgesetz fallen, aber offensichtlich linksextremistisch motiviert sind (z. B. Diffamierungsaktionen gegen die FPÖ), zu keiner Verfälschung der Statistik in den Verfassungsschutzberichten bzw. der Kriminalstatistik kommt?
a. Wenn ja, welche konkreten Vorkehrungen sind das und wie werden diese in der Praxis umgesetzt?
b. Wenn nein, warum wird eine solche offensichtliche statistische Verzerrung, die ein falsches Bild der Sicherheitslage zeichnet, toleriert?