6739/J XXVIII. GP
Eingelangt am 30.07.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Politische Verantwortung für Österreichs Nichtteilnahme an der Europol-Operation MEDUSA
Mit der Europol-Operation MEDUSA[1] koordinieren europäische Sicherheitsbehörden seit April 2026 Ermittlungen gegen internationale Vergewaltiger-Netzwerke, in denen sich Männer organisieren, um Frauen gezielt mit K.O.-Tropfen zu betäuben, zu vergewaltigen, die Taten zu filmen und die Aufnahmen online zu verbreiten. Österreich zählt nicht zu den an der Operation beteiligten Staaten.
Nach Recherchen der deutschen Journalistinnen Isabell Beer und Isabel Ströh[2] bestehen jedoch eindeutige Verbindungen zwischen dem internationalen Verge-waltiger-Netzwerk und Österreich. So wurde das Landeskriminalamt Niederösterreich von deutschen Behörden auf einen Fall aufmerksam gemacht[3], in dem ein damals 42-jähriger Mann aus Niederösterreich seine Partnerin betäubt, vergewaltigt und Aufnahmen der Taten verbreitet hatte. Der Niederösterreicher wurde mittlerweile rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt. Zudem ergaben die Ermittlungen, dass ein deutscher Täter aus Niedersachsen bereits vor Beginn der Europol-Operation MEDUSA mit dem niederösterreichischen Täter in Kontakt stand, ihm Anleitungen zur Betäubung und Vergewaltigung seiner Partnerin gab und ihm sedierende Substanzen zusandte.
Vor diesem Hintergrund steht die öffentliche Aussage eines Sprechers des Bundeskriminalamts, wonach es „keinen Bezug nach Österreich“[4] gegeben habe und Österreich deshalb nicht in die Operation MEDUSA eingebunden sei, in einem offenkundigen Widerspruch zu den bekannt gewordenen Tatsachen.
Diese Woche hat der Oberste Gerichtshof wegweisend klargestellt[5], dass der Staat haftet, wenn die Polizei Betroffene nicht rechtzeitig vor ihrem gewalttätigen Partner schützt. Unabhängig vom konkreten Anlassfall unterstreicht diese Entscheidung die besondere Bedeutung staatlicher Schutzpflichten gegenüber gewaltbetroffenen Frauen sowie die Notwendigkeit einer nachvollziehbaren politischen Verantwortung bei Entscheidungen im Bereich des Gewaltschutzes.
Vor diesem Hintergrund stellt sich insbesondere die Frage, wann der Bundesminister für Inneres erstmals über die Europol-Operation MEDUSA, die bekannten Österreich-Bezüge sowie die Entscheidung gegen eine österreichische Beteiligung informiert wurde, ob er in diese Entscheidung eingebunden war, inwieweit er diese Entscheidung mitgetragen hat und auf welcher Grundlage sie getroffen wurde.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wann wurde der Bundesminister für Inneres erstmals über die Einrichtung der Europol-Operation MEDUSA informiert?
2. Durch wen wurde der Bundesminister für Inneres erstmals über die Einrichtung der Europol-Operation MEDUSA informiert?
3. In welcher Form erfolgte diese Information, beispielsweise durch einen Aktenvermerk, einen schriftlichen Bericht oder eine mündliche Information?
4. Wann wurde der Bundesminister für Inneres erstmals darüber informiert, dass Österreich nicht an der Europol-Operation MEDUSA teilnimmt beziehungsweise nicht als Teilnehmerstaat geführt wird?
5. Durch wen wurde der Bundesminister für Inneres über die Nichtteilnahme Österreichs informiert?
6. In welcher Form erfolgte diese Information?
7. War der Bundesminister für Inneres in die Entscheidung über die Nichtteilnahme Österreichs an der Europol-Operation MEDUSA eingebunden?
a. Wenn nein, wieso nicht?
8. Hat der Bundesminister für Inneres die Entscheidung über die Nichtteilnahme Österreichs selbst getroffen?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn nein, wieso nicht?
9. Hat der Bundesminister für Inneres die Entscheidung über die Nichtteilnahme Österreichs genehmigt, ihr zugestimmt und/oder sie ausdrücklich zur Kenntnis genommen?
10. Falls der Bundesminister für Inneres die Entscheidung nicht selbst getroffen hat:
a. Wer hat die Entscheidung getroffen?
b. Wann wurde die Entscheidung getroffen?
c. Auf welcher rechtlichen und fachlichen Grundlage wurde sie getroffen?
11. Wurde dem Bundesminister für Inneres eine Entscheidungsvorlage hinsichtlich einer möglichen österreichischen Beteiligung an der Europol-Operation MEDUSA vorgelegt? Falls ja:
a. Wann wurde ihm diese vorgelegt?
b. Von welcher Organisationseinheit wurde sie erstellt?
c. Welche Handlungsoptionen wurden darin dargestellt?
d. Welche Empfehlung wurde darin ausgesprochen?
12. Wurde rechtlich geprüft, ob eine Beteiligung Österreichs an der Europol-Operation MEDUSA durch Handlungsauftrag des Bundesministers für Inneres ermöglicht werden hätte können? Falls ja:
a. Wann wurde diese Möglichkeit geprüft?
b. Durch welche Organisationseinheit oder welche Personen wurde sie geprüft?
c. Zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?
d. Wurde der Bundesminister für Inneres über das Ergebnis informiert?
e. Wann und in welcher Form wurde er darüber informiert?
13. Warum hat der Bundesminister für Inneres keinen Handlungsauftrag zur Ermöglichung beziehungsweise Prüfung einer österreichischen Beteiligung erteilt?
14. Wurden interne oder externe rechtliche Stellungnahmen, Prüfungen oder Gutachten zur Frage einer österreichischen Beteiligung an der Europol-Operation MEDUSA eingeholt beziehungsweise erstellt? Falls ja:
a. Wann wurden diese beauftragt beziehungsweise erstellt?
b. Durch wen wurden sie erstellt?
c. Zu welchem Ergebnis kamen sie?
d. Wurden sie dem Bundesminister vorgelegt?
e. Werden diese Stellungnahmen, Prüfungen oder Gutachten dem Parlament übermittelt?
15. Wann wurde der Bundesminister für Inneres erstmals über den ersten offiziell bekannt gewordenen Fall in Österreich mit Bezug zu dem von den Journalistinnen Isabell Beer und Isabel Ströh aufgedeckten internationalen Vergewaltiger-Netzwerk informiert?
16. Durch wen und in welcher Form wurde der Bundesminister für Inneres darüber informiert?
17. Wann und durch wen wurde der Bundesminister für Inneres erstmals darüber informiert, dass das Landeskriminalamt Niederösterreich durch deutsche Behörden auf diesen Fall aufmerksam gemacht worden war?
18. Wann und durch wen wurde der Bundesminister für Inneres erstmals darüber informiert, dass ein deutscher Beschuldigter bereits vor Beginn der Operation MEDUSA mit dem niederösterreichischen Tatverdächtigen in Kontakt gestanden, ihm Anleitungen zur Betäubung und Vergewaltigung seiner Partnerin gegeben und ihm sedierende Substanzen zugesandt haben soll?
19. Wurde der Bundesminister für Inneres vor der öffentlichen Aussage des Sprechers des Bundeskriminalamts, wonach es keinen Bezug nach Österreich gegeben habe, über die bekannten Verbindungen nach Österreich informiert?
a. Falls ja, wie erklärt der Bundesminister für Inneres die Aussage des Bundeskriminalamts, wonach es keinen Bezug nach Österreich gegeben habe?
b. Falls nein, warum wurde der Bundesminister für Inneres nicht über diese Verbindungen informiert?
20. Wurde nach Bekanntwerden der Verbindungen nach Österreich eine neuerliche Prüfung einer österreichischen Beteiligung an der Europol-Operation MEDUSA veranlasst? Falls ja:
a. Wann wurde diese Prüfung veranlasst?
b. Durch wen wurde sie veranlasst?
c. Zu welchem Ergebnis kam sie?
d. Welche Entscheidung traf der Bundesminister für Inneres auf Grundlage dieser Prüfung?
21. Falls keine neuerliche Prüfung veranlasst wurde: Warum nicht?
22. Hat der Bundesminister für Inneres nach Bekanntwerden der Verbindungen nach Österreich selbst die Initiative für eine Beteiligung Österreichs an der Europol-Operation MEDUSA ergriffen?
a. Falls ja, welche konkreten Schritte hat er wann gesetzt?
b. Falls nein: warum hat er keine entsprechenden Schritte gesetzt?
23. Hat der Bundesminister für Inneres seit Einrichtung der Europol-Operation MEDUSA Gespräche mit Vertreter:innen von Europol über eine mögliche österreichische Beteiligung geführt oder führen lassen? Falls ja:
a. Wann fanden diese Gespräche statt?
b. Mit welchen Vertreter:innen wurden sie geführt?
c. Welche Inhalte und Ergebnisse hatten diese Gespräche?
24. Hat der Bundesminister für Inneres Gespräche mit Vertreter:innen anderer an der Operation MEDUSA beteiligter Staaten über eine mögliche österreichische Beteiligung geführt oder führen lassen? Falls ja:
a. Wann fanden diese Gespräche statt?
b. Mit welchen Staaten beziehungsweise Behörden wurden sie geführt?
c. Welche Ergebnisse hatten diese Gespräche?
25. Welche politischen, rechtlichen oder operativen Gründe waren letztlich ausschlaggebend dafür, dass Österreich nicht an der Europol-Operation MEDUSA teilnimmt?
26. Wer trägt innerhalb des Bundesministeriums für Inneres die politische und fachliche Verantwortung für die Entscheidung über die Nichtteilnahme Österreichs an der Europol-Operation MEDUSA?
27. Ist der Bundesminister für Inneres vor dem Hintergrund der bekannt gewordenen Österreich-Bezüge bereit, eine Beteiligung Österreichs an der Europol-Operation MEDUSA unverzüglich zu veranlassen?
a. Falls ja, bis wann soll die Beteiligung Österreichs erfolgen?
b. Falls nein, warum lehnt der Bundesminister eine Beteiligung Österreichs weiterhin ab?
[1] Project MEDUSA - A project dedicated to combat drug-facilitated sexual assault | Europol
[2] Frauen betäubt und gefilmt: Das Netzwerk der Vergewaltiger | ndr.de
[3] Wie Recherchen über ein internationales Vergewaltigernetzwerk zum "niederösterreichischen Fall Pelicot" führten - dieStandard - derStandard.at › dieStandard
[4] Frau in Tirol betäubt und vergewaltigt: Warum nimmt Österreich nicht an der Operation "Medusa" teil? - Panorama - derStandard.at › Panorama
[5] OGH gibt Gewaltopfer recht - ZIB 2 vom 21.07.2026 - ORF ON