6740/J XXVIII. GP

Eingelangt am 30.07.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Meri Disoski, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus

betreffend  Budgetmittel für "Aktion Leben"

BEGRÜNDUNG

 

Der bundesweit agierende Verein Aktion Leben gibt als Ziel an, „die Würde jedes Menschen in jeder Phase seiner Existenz“ zu wahren. In seinen Veröffentlichungen vertritt der Verein jedoch Positionen, die wissenschaftlich mehr als umstritten sind und grundlegende Fragen der reproduktiven Selbstbestimmung betreffen. So behauptet der Verein etwa, dass „die Zeit vor unserer Geburt (…) unser ganzes weiteres Leben“[1] beeinflusse, spricht Embryonen zu Unrecht Empfindungsvermögen zu, und erkennt darüber hinaus nur Mutter und Vater als rechtmäßiges Familienmodell an. Bereits 1971 trat der Verein zum ersten Mal auf und mobilisierte unmittelbar damals gegen "Lockerungen der Abtreibungsbestimmungen"[2]. Von Aktion Leben wurde 1974 auch das Volksbegehren zum „Schutz des menschlichen Lebens“ gegen die Einführung der Fristenlösung initiiert. Auch aktuell fordert Aktion Leben Statistiken und Motivforschung zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Sowohl in U-Bahnhöfen in Wien als auch im Tätigkeitsbericht 2024[3] von Aktion Leben ist aktuell die namentliche Unterstützung und das Logo des Bundes-kanzleramtes abgebildet. Aus dem Finanzbericht von 2024[4] geht zudem hervor, dass dem Verein 158.900,00 Euro aus öffentlichen Mitteln zugeflossen sind.

 

Tätigkeitsbericht 2024 von Aktion LebenPrivatfoto

 

Aussagen von Aktion Leben wie „Vorgeburtliche Kinder sind empfindsam und Mitglied der Menschenfamilie“[5], „Lange vor der Geburt sind wir empfindsame Wesen und verbunden mit unserer Mutter“[6] oder „sehen und achten wir den Embryo, den Fötus mit seinem Recht auf Leben. Frau und Kind können nicht getrennt voneinander betrachtet werden“[7] verdeutlichen, dass der Verein Positionen vertritt, bei denen das Menschenrecht von Frauen auf körperliche Selbstbestimmung nicht im Zentrum steht. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus als Vollzieher des Familienberatungs-förderungsgesetz die finanzielle Förderung für diesen Verein begründet und in welcher Höhe Aktion Leben jährlich Mittel aus dem Bundesbudget erhält.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    In welcher Höhe wird Aktion Leben seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus bzw. aus dem Bundesbudget jährlich gefördert? (Bitte um genaue Auflistung der Fördersummen pro Jahr beginnend mit 2025)

a.    Aufgrund welcher Vertragsbasis, Förder-Calls, Projekte wurde(n) diese Förderung(en) genehmigt?

 

2.    In welcher Höhe wird Aktion Leben seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus bzw. aus dem Bundesbudget jährlich im Rahmen des Doppelbudgets 2027/2028 gefördert? (Bitte um genaue Auflistung der Fördersummen pro Jahr)

 

3.    Welche weiteren frauenpolitischen Organisationen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus finanziell unterstützt? (Bitte um genaue Auflistung der Organisationen nach Jahr, Zeitraum und Fördersumme)

 

4.    Wie viele Treffen haben seit Ihrem Amtsantritt zwischen dem Verein Aktion Leben und dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus stattgefunden? (Bitte um genaue Auflistung der jeweiligen Treffen nach Datum und Anlass)

 

5.    Welche Maßnahmen ergreift das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, um den Zugang zu Verhütungsmitteln in Österreich zu erleichtern?

a.    Wie viel budgetäre Mittel werden dafür aufgewendet? (Bitte um Aufstellung seit 2025 bis einschließlich 2028)

 

6.    Welche Maßnahmen ergreift das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, um Verhütungsmittel in Österreich gratis anzubieten?

 

7.    Welche Maßnahmen ergreift das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, um Frauen bei ungewollten Schwangerschaften den niederschwelligen, kostengünstigen und wohnortsnahen Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu ermöglichen?

a.    Wie viel budgetäre Mittel werden dafür jährlich aufgewendet? (Bitte um Aufstellung seit 2025 bis einschließlich 2028)

 

8.    Gibt es eine interministerielle Zusammenarbeit zwischen Ihrem Ressort und anderen Ministerien (beispielsweise BMFWF, BMASGPK, BMJ, BMB oder BKA) bezüglich der sexuellen und körperlichen Selbstbestimmung von Frauen?

a.    Wenn ja, wie gestaltet sich diese Zusammenarbeit konkret (Förderungen, Projekte, Veranstaltungen, Kampagnen etc.)?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 



[1] aktionleben.at/site/ueberuns/ueberunsimdetail

[2] Fristenlösung - Demokratiezentrum Wien

[3] T_tigkeitsbericht_2024_aktion_leben__sterreich_pdf

[4] Finanzbericht_2024_pdf

[5] Abtreibung: aktion leben ruft zur Besonnenheit auf

[6] aktionleben.at/site/ueberuns/ueberunsimdetail

[7] Ebd.