6744/J XXVIII. GP
Eingelangt am 30.07.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Bildung
betreffend Chancenbonusschulen: Personalkategorien und ausgeschriebene Stellen
Jedes Kind in Österreich verdient die gleichen Chancen auf eine gute Zukunft – völlig unabhängig davon, in welchem Viertel seine Schule steht oder welche Sprache zu Hause gesprochen wird oder wieviel Geld seine Eltern haben.
Mit dem Start des Chancenbonus im Schuljahr 2026/27 wird das im Schuljahr 2021/22 gestartete Pilotprojekt „100 Schulen – 1000 Chancen“ nun ausgerollt. Dies ist ein wichtiger Schritt, Schulen in sozioökonomisch herausfordernden Lagen gezielt zu unterstützen. Dass nun 400 betroffene Schulen zusätzliche personelle Ressourcen erhalten, ist ein Gewinn für mehr Bildungsgerechtigkeit in unserem Land.
In der Praxis zeigt sich jedoch ein Zielkonflikt zwischen dem politischen Versprechen und der administrativen Umsetzung: Während in der öffentlichen Kommunikation betont wird, dass jede Schule „selbst und in Abstimmung mit der Schulaufsicht entscheidet, welche Ressourcen sie konkret entlang ihrer Bedarfslage benötigt“[1], ist die Auswahlmöglichkeit der anforderbaren Berufsformen und Personalkategorien zentral vorgegeben.
In den vergangenen Wochen haben uns dazu Rückmeldungen aus der Praxis und von Betroffenen erreicht. Fachkräfte aus qualifizierten Disziplinen – wie etwa der Musiktherapie, der Kunsttherapie oder der Ergotherapie – stehen vor der Frage, warum ihre Expertise im Rahmen des Chancenbonus pauschal ausgeschlossen wurde. Diese Berufsfelder bieten ebenfalls wertvolle Angebote - gerade für Kinder in sozial schwierigen Lagen oder mit komplexen Lern- und Sprachbarrieren.
Indem das Ministerium einen geschlossenen Katalog an zugelassenen Berufsgruppen definiert hat, statt den Schulen eine offene Kategorie für individuelle, bedarfsorientierte Anforderungsprofile einzuräumen, wird die angepriesene Autonomie der Schulstandorte stark eingeschränkt. Schulen wissen selbst am besten, welche Unterstützung ihre Schüler:innen benötigen. Eine Bevormundung durch starre Kategorien verhindert passgenaue Unterstützung vor Ort.
Zusätzlich wirft der Umsetzungsstand Fragen auf: Laut Angaben auf der Website des Abwicklungspartners ÖZPGS sind mit Stichtag 29. Juli 2026[2] - also knapp einen Monat vor Schulbeginn - noch über 500 Stellen im Rahmen der Chancenbonusprogramms (CBS) ausgeschrieben – zum Teil ohne Angaben zu Bewerbungsfristen. Es droht die Gefahr, dass wertvolle Mittel ungenutzt bleiben oder der Schulstart im September ohne das dringend benötigte Unterstützungspersonal bewältigt werden muss.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Nach welchen konkreten inhaltlichen, fachlichen und rechtlichen Kriterien wurden die insgesamt neun[3] wählbaren Nicht-Lehrpersonen-Kategorien (Theaterpädagogik, Tanzpädagogik, Legasthenietraining usw.) für den Chancenbonus festgelegt?
2) Welche Fachexpert:innen bzw. Gremien waren an der Zusammenstellung dieser Positivliste beteiligt?
3) Aus welchen fachlichen Gründen unterscheidet das Bundesministerium bei den förderfähigen Stellenausschreibungen zwar zwischen Pädagogik (z.B. Theater- oder Musik- und Tanzpädagogik) oder Psychotherapie und schließt damit angrenzende medizinisch-therapeutische Berufsfelder wie etwa die Musiktherapie, Ergotherapie oder Logopädie aus, obwohl gerade diese für Kinder an Schulen mit sozioökonomisch schwierigen Ausgangslagen von zentraler Bedeutung sein können?
4) Wurde im Zuge der Vorbereitung des Chancenbonus eine Begutachtung oder Rücksprache mit den jeweiligen Berufsverbänden durchgeführt?
a) Wenn ja, mit welchen Verbänden und mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum wurde auf diese Fachexpertise verzichtet?
5) Warum wurde den Schulen im Rahmen der Bedarfsanmeldung keine offene Option (etwa „sonstige multiprofessionelle Unterstützung“) gewährt, um individuell auf spezifische Problemlagen vor Ort einzugehen?
6) Planen Sie, den Katalog an anforderbaren Professionen für die kommenden Abrufphasen flexibler zu gestalten oder um weitere Berufsgruppen zu erweitern?
a) Wenn ja, ab wann und nach welchem Evaluierungsprozess?
b) Wenn nein, wie begründen Sie die Einschränkung der
schulischen Entscheidungsfreiheit?
7) Wie begründen Sie den Umstand, dass mit Stichtag 29. Juli 2026 – knapp einen Monat vor dem Start des neuen Schuljahres – noch immer über 500 Stellen auf der ÖZPGS-Plattform unbesetzt und ausgeschrieben sind?
8) Warum fehlt bei den Stellenausschreibungen für die Chancenbonusschulen auf der ÖZPGS-Plattform ein konkretes Ende der Bewerbungsfrist, und wie soll unter diesen Bedingungen eine rechtzeitige Personalbesetzung bis zum Schulstart 2026/27 gewährleistet werden?
9) Gibt es für Schulen, deren beantragte Posten mangels passender Bewerbungen unbesetzt bleiben, die Möglichkeit, das zugewiesene Budget flexibel für alternative Unterstützungsleistungen umzuwidmen – beispielsweise für Honorarkräfte, externe Vereine oder Fachkräfte aus anderen therapeutischen Bereichen?
[1] Vgl.: https://www.bmb.gv.at/Ministerium/Presse/20260601.html, zuletzt abgerufen am 29.07.2026
[2] Vgl.: https://karriere.oezpgs.at/jobs, zuletzt abgerufen am: 29.07.2026
[3] Vgl.: Informationsblatt, https://www.bmb.gv.at/dam/jcr:1638e568-868e-49e9-95ef-24572422bb62/chancenbonus_informationsblatt.pdf, zuletzt abgerufen am: 29.07.2026