6746/J XXVIII. GP
Eingelangt am 30.07.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Return Hubs
Die APA berichtete am 27.07.2026 wie folgt:
„Stocker: Rückkehrzentren für illegale Migranten kommen 2027
Nach Arbeitstreffen mit griechischem Amtskollegen Mitsotakis in Salzburg - Gemeinsamer Kurs bei Asylpolitik, Westbalkan-Erweiterung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Salzburg/Athen (APA) - Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) will 2027 erstmals illegale Migranten in sogenannte "Return Hubs" abschieben. "Es geht um klares Signal. Jene, die ohne Aufenthaltsrecht hier sind, werden außer Landes gebracht", sagte er in einer Pressekonferenz nach einem Treffen mit seinem griechischen Amtskollegen Kyriakos Mitsotakis am Montag in Salzburg. Noch werde an der Lösung gearbeitet, "beide Länder werden aber von der Möglichkeit Gebrauch machen, Rückkehrzentren zu schaffen."
Im Juni 2026 hat das Europäische Parlament mit der neuen EU-Rückführungsverordnung den Weg für außerhalb der EU gelegene "Return Hubs" frei gemacht. Sie sollen abgelehnte Asylwerber aufnehmen, bis ihre Abschiebung in die Heimatländer erfolgt. Welche Staaten außerhalb der EU für die Rückkehrzentren in Frage kommen, ist noch nicht bekannt.
"Wir brauchen legale Wege der Migration, die den Bedürfnissen unserer Volkswirtschaften entsprechen. Wir brauchen aber auch ein effizienteres Rückkehrsystem für Menschen, die kein Recht auf Asyl haben", betonte Mitsotakis. Wer im Wissen nach Europa reise, dass er keinen Anspruch auf Schutz habe, müsse auch wissen, dass Europa alles tue, um solche Menschen zurückzuführen. "Wir müssen eine klare Botschaft senden."
[…]“[1]
Auch Bundesminister Karner hat sich anlässlich einer Aktuellen Aussprache im Innenausschuss des Nationalrates zuletzt kryptisch in Sachen „Return Hubs“ gezeigt. Man führe mit verschiedenen Partnerländern auf bilateraler und multilateraler Ebene sowohl auf Beamt:innen als auch auf Minister:innenebene Gespräche. Bis Jahresende solle ein Partnerland definiert werden. Die Kostentragung sei noch Gegenstand von Verhandlungen.
In seinem Schreiben vom 8. Juli 2026[2] an Bundesminister Karner hat der Menschenrechtskommissar des Europarates Michael O'Flaherty gewarnt, dass „Return Hubs“ erhebliche Menschenrechtsrisiken bergen, unter anderem im Hinblick auf den Grundsatz der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement), das Verbot von Misshandlungen, Kollektivausweisungen, willkürliche Inhaftierungen und eine Reihe anderer Menschenrechte. Er verweist auf seinen im September 2025 veröffentlichten Bericht „Externalisierte Asyl- und Migrationspolitik und Grundrechte“[3] der vier zentrale Empfehlungen vorsieht, die im Falle der Etablierung von „Retrun Hubs“ berücksichtigt werden sollen.
In einem Antwortschreiben vom 15. Juli 2026[4] betont Bundesminister Karner wörtlich: „dass alle von Österreich ergriffenen Maßnahmen in vollem Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Recht der Europäischen Union und dem Völkerrecht, einschließlich der internationalen Menschenrechtsstandards, stehen. Mir ist bewusst, dass die Einrichtung dieser Rückkehrzentren einen soliden und robusten Rechtsrahmen erfordert. Diese Überlegungen werden bei der Einrichtung und der operativen Arbeit eines Rückkehrzentrums gebührend berücksichtigt.“
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Mit welchen Drittstaaten wurden Gespräche zwecks Errichtung von „Return Hubs“ auf Beamt:innenebene geführt?
2. Mit welchen Drittstaaten sollen 2026 noch Gespräche zwecks Errichtung von „Return Hubs“ auf Beamt:innenebene geführt werden?
3. Mit welchen Drittstaaten wurden Gespräche zwecks Errichtung von „Return Hubs“ auf Minister:innenebene geführt?
4. Mit welchen Drittstaaten sollen 2026 noch Gespräche zwecks Errichtung von „Return Hubs“ auf Minister:innenebene geführt werden?
5. Wie viele dieser Treffen fanden bilateral, wie viele dieser Treffen fanden multilateral statt?
6. Welche Ergebnisse konnten in den bisherigen Treffen bereits erzielt werden? Welche Drittstaaten sind bereit „Return Hubs“ für in der EU abgelehnte Schutzsuchende auf ihrem Staatsgebiet zu errichten?
7. Nach Medienberichten[5] werden unter anderem Ruanda, Usbekistan, Uganda und Kenia als mögliche Partnerstaaten diskutiert. Können Sie das bestätigen?
8. Mit Usbekistan hat Österreich bereits einen als „Migrationsabkommen“ bezeichneten Vertrag unterzeichnet, der lediglich den Transit von Drittstaatsangehörigen regelt. Ist Usbekistan nun bereit, Drittstaatsangehörige auch dann aufzunehmen, wenn es keine weitere Rückführungsperspektive in das Herkunftsland der betroffenen Personen gibt?
9. Welche Budgetmittel können in ihrem Ressort der Etablierung von „Return Hubs“ in den Jahren 2027 und 2028 zugerechnet werden?
10. Welche anderen Ressorts werden sich in welcher Höhe an der Etablierung von „Return Hubs“ finanziell beteiligen?
11. Welche anderen EU-Mitgliedsstaaten werden sich in welcher Höhe an der Etablierung von „Return Hubs“ finanziell beteiligen?
12. Österreich gehört im Zusammenhang mit der Errichtung von Return Hubs gemeinsam mit Deutschland, den Niederlanden, Dänemark und Griechenland zu einer sogenannten „Like-minded Group“. Medienberichten zufolge, hat man sich auf eine gemeinsame Roadmap verständigt. Wie lautet der Inhalt dieser Roadmap?
13. Welche Angaben wurden Ihnen oder Mitarbeiter:innen Ihres Hauses von griechischer Seite dazu gemacht, welche finanziellen Mittel Griechenland in den Jahren 2027 und 2028 für die Einrichtung von ‚Return Hubs‘ bereitzustellen bereit ist?
14. Welche Angaben wurden Ihnen oder Mitarbeiter:innen Ihres Hauses von deutscher Seite dazu gemacht, welche finanziellen Mittel Deutschland in den Jahren 2027 und 2028 für die Einrichtung von ‚Return Hubs‘ bereitzustellen bereit ist?
15. Welche Angaben wurden Ihnen oder Mitarbeiter:innen Ihres Hauses von niederländischer Seite dazu gemacht, welche finanziellen Mittel die Niederlande in den Jahren 2027 und 2028 für die Einrichtung von ‚Return Hubs‘ bereitzustellen bereit ist?
16. Welche Angaben wurden Ihnen oder Mitarbeiter:innen Ihres Hauses von dänischer Seite dazu gemacht, welche finanziellen Mittel Dänemark in den Jahren 2027 und 2028 für die Einrichtung von ‚Return Hubs‘ bereitzustellen bereit ist?
17. Durch welche Maßnahmen soll nach derzeitigem Planungsstand sichergestellt werden, dass die Einhaltung von Menschenrechtsstandards im Zuge der geplanten Einrichtung und der geplanten operativen Arbeit eines „Return Hubs“ gewährleistet ist?
18. Wie wird sichergestellt, dass jeder relevanten Initiative betreffend Errichtung eines „Return Hubs“ eine umfassende Ex-ante-Bewertung potenzieller direkter oder indirekter Menschenrechtsrisiken vorausgeht, die mit der vorgeschlagenen Zusammenarbeit verbunden sind?
19. Durch welche Maßnahmen soll nach derzeitigem Planungsstand sichergestellt werden, dass eine angemessene, unabhängige und kontinuierliche Überwachung der tatsächlichen Auswirkungen von „Return Hubs“ auf die Menschenrechte sichergestellt ist, sollten diese tatsächlich realisiert werden?
20. Durch welche Maßnahmen soll nach derzeitigem Planungsstand sichergestellt werden, dass die Zusammenarbeit bei „Return Hubs“ oder anderen Formen der Externalisierung ausschließlich auf rechtlich bindenden Vereinbarungen beruhen, die ausdrücklich durchsetzbare Menschenrechtsklauseln und starke Rechenschaftsmechanismen enthalten?
21. Werden alle relevanten Risikobewertungen, Risikominimierungsstrategien, Ergebnisse von Überwachungsmechanismen und Kooperationsvereinbarungen öffentlich zugänglich gemacht werden, um eine angemessene parlamentarische, öffentliche und gerichtliche Kontrolle zu ermöglichen?
a) wenn ja, wo und in welchen Intervallen?
b) wenn nein, warum nicht?
22. Was sind nach dem derzeitigen Planungsstand die Kriterien, nach denen beurteilt wird, ob eine Person in eines der geplanten „Return Hubs“ verbracht wird?
23. Wie viele in Österreich befindliche Personen würden diese Kriterien aktuell erfüllen und somit für die Verbringung in ein „Return Hub“ in Frage kommen?
24. Wie hoch sind die Kosten pro Person und Tag, die derzeit in Österreich entstehen, um diese Personen, die die Kriterien für die Verbringung in „Return Hubs“ erfüllen, in Österreich zu versorgen?
25. Mit welchen Kosten pro Person und Tag rechnen Sie nach derzeitigem Planungsstand für die Unterbringung dieser Personen in „Return Hubs“?
26. Werden nach aktuellem Planungsstand die Kosten für die Unterbringung in ‚Return Hubs‘ von den beteiligten Staaten jeweils pro dort untergebrachter Person getragen, oder ist eine andere Form der Kostenaufteilung vorgesehen?
a) Wenn eine andere Art der Aufteilung der Kosten geplant ist, wie wird diese ausgestaltet sein?
27. Wird die Europäische Union Mittel für die Errichtung und den Betrieb der „Return Hubs“ zur Verfügung stellen?
a) Wenn ja, wie hoch werden diese sein bzw welchen Anteil an der Errichtung bzw welchen Anteil an den Kosten für den Betrieb werden sie abdecken?
b) Wenn ja, wo sind diese Mittel im Budget der Europäischen Union vorgesehen?
[1] 27.07.2026 13:09 • APA0162
[2] https://rm.coe.int/letter-to-the-federal-minister-of-the-interior-of-austria-by-michael-o/48802c7faa
[3] https://book.coe.int/en/commissioner-for-human-rights/12312-externalised-asylum-and-migration-policies-and-human-rights-law.html
[4] https://rm.coe.int/reply-of-the-minister-of-the-interior-of-austria-to-the-commissioner-s/48802c8e9f
[5] https://www.politico.eu/article/eu-countries-eye-setting-up-migrant-return-hubs-in-rwanda-and-uzbekistan/