6750/J XXVIII. GP
Eingelangt am 31.07.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Strafvollzug - Überbelegung in den Haftanstalten
Am 11. November 2019 legte der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Clemens Jabloner mit seinem Wahrnehmungsbericht einen Befund betreffend „Maßnahmen für eine moderne und qualitätsvolle Justiz.“ vor.
Er kam im Kapitel Strafvollzug u.a. zu folgendem Befund:
„Das Personal ist der wesentliche Erfolgsfaktor im Strafvollzug. Die sehr anspruchsvolle Leistungserbringung muss im Rahmen starrer Strukturen unter ständig steigenden Qualitätsanforderungen ohne nennenswert ausgleichende Faktoren erbracht werden. Dies führt zu nicht wünschenswerten Phänomenen wie z.B. Überalterung, jahrelangen Krankenständen, die in vielen Fällen in vorzeitigen Ruhestandsversetzungen enden.
Mit Stand 1. September 2019 gab es 3.422 systemisierte Exekutivdienstplanstellen, wovon 3.209,425 Planstellen (Besetzungsgrad: 93,79 %} besetzt waren. Ziel ist es, bis Ende 2020 einen Besetzungsgrad von 98,5 % zu erreichen.
Im Nicht-Exekutivdienst gab es zum gleichen Stichtag 633 systemisierte Planstellen, wovon 589,10 Planstellen besetzt waren (93,06 %). Bis Ende 2020 soll der Besetzungsgrad von 99,05 % erreicht werden.
Folgende Problemfelder sind auszumachen:
• Nachtdienst-Posten
Aktuell sind bundesweit die Nachtdienststärken der Justizwache zu gering, sodass sicherheitsrelevanten Vorfällen im Nachtdienst (z.B. Haftraumbrand, Tätlichkeiten) nur äußerst schwer begegnet werden bzw. selbst lebensrettende Erstmaßnahmen nur sehr eingeschränkt und unter hohem Risiko erfolgen können.
• Überstunden
Im Jahr 2018 sind bundesweit 263.746,77 Überstunden bei der Justizwache angefallen. Dies entspricht einer Jahresarbeitsleistung von rund 157 VBÄ, sohin von 326,80 pro VBÄ/Jahr. Dies ist ein großer Belastungsfaktor, einerseits finanziell (höhere Kosten für Überstunden) als auch für Bedienstete.
• Haftraumöffnungszeiten
Die Haftraumöffnungszeiten bleiben im Schnitt weit hinter den Anforderungen an die Haftzwecke zurück. In der Regel beginnt der Nachtdienstbetrieb um 15 Uhr. Verlängerte Dienste zur gezielten Freizeitgestaltung können aus personellen Gründen kaum angeboten werden.
• Verbesserung der Beschäftigung bzw. Ausbildung der Insassen
Im Jahr 2017 sind 4.593.815 Unbeschäftigtenstunden in den Justizanstalten angefallen. Oft muss das Betriebspersonal aufgrund der angespannten Personalsituation für prioritäre Exekutivaufgaben abgezogen und müssen Betriebe, die Insassinnen und Insassen beschäftigen, vorübergehend gesperrt werden.“
Dieser Befund zeigt eindrücklich, dass schon 2019 die prekäre Situation im Strafvollzug bekannt war. Angesichts der medialen und parlamentarischen Debatte stellt sich die drängende Frage, wie die Politik auf diesen warnenden Befund aus 2019 reagiert hat bzw. wie es überhaupt so weit kommen konnte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1) Seit wann sind Probleme bzw. Missstände, konkret
A) Überbelag in den Haftanstalten
B) Überbelag in den Forensisch-Therapeutischen Zentren(§ 21 Abs.1 und 2 StGB)
C) Personelle Unterbesetzung im Straf- und Maßnahmenvollzug
D) Mangelnde medizinische Versorgung psychisch erkrankter Strafgefangener bekannt?
2) Ab wann war erkennbar, dass
A) der Belag in den Justizanstalten dermaßen ansteigen wird, dass unter Beibehaltung bestehender Kapazitäten ein Überbelag entstehen wird?
B) Die Anzahl der Untergebrachten gemäß § 21 Abs. 1 und 2 StGB ein Ausmaß erreichen wird, für das die bestehenden Kapazitäten nicht ausreichen werden?
3) Welche Auswirkungen haben die unter 1 A – D genannten Missstände im Einzelnen?
4) Welche Maßnahmen wurden seither wann gesetzt, um den genannten Problemfeldern zu begegnen?
5) Welche Wirkungen wurden mit den gesetzten Maßnahmen erzielt?
6) Welche weiteren Maßnahmen
A) befinden sich derzeit in Umsetzung?
B) sind darüber hinaus geplant?