6754/J XXVIII. GP
Eingelangt am 31.07.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Polizeiliches Vorgehen und behördliche Erkenntnisse zu rechtsextremen Aktivitäten am 24. und 25. Juli 2026
Am Wochenende des 24. und 25. Juli 2026 kam es in Wien zu einer Reihe von rechtsextremen Aktivitäten[1], die erhebliche Fragen hinsichtlich der Lagebeurteilung, des behördlichen Einschreitens sowie der Beobachtung einschlägig bekannter rechtsextremer Akteure aufwerfen.
Bereits
am Freitagabend fand eine Kampfsportveranstaltung statt, an der nach
übereinstimmenden Medienberichten Personen aus dem Umfeld der
Identitären Bewegung sowie weitere Rechtsextreme teilgenommen haben
sollen. Material für diese Veranstaltung wurde Donnerstagnachts aus dem
Keller der Identitären in Wien-Margareten abtransportiert.
Kampfsportveranstaltungen gelten seit Jahren als zentrale Vernetzungs- und
Rekrutierungsorte der militanten rechtsextremen Szene. Dort wird jene Gewalt
eingeübt, die dann auf offener Straße ausgelebt wird. Es stellt sich
daher die Frage, ob diese Veranstaltung den Sicherheitsbehörden bekannt
war, ob sie beobachtet wurde und ob dabei Verstöße gegen
verwaltungs- oder strafrechtliche Bestimmungen festgestellt wurden. Links im
Bild findet sich ein Screenshot eines Videos[2],
dass die Kampfsportveranstaltung festhält.
Am Samstag, dem 25. Juli 2026, fand unter dem Motto „Wien bleibt Antifa“ eine friedliche antifaschistische Demonstration statt. Gleichzeitig führten die Identitären kurzfristig einen unangemeldeten beziehungsweise spontanen Aufmarsch im Bereich Döbling durch. Nach Angaben der Landespolizeidirektion Wien konnte sich eine Gruppe von mehr als hundert Personen zunächst sammeln und durch den Bezirk bewegen, ehe polizeiliche Maßnahmen gesetzt wurden. Angesichts der seit Monaten öffentlich angekündigten Mobilisierung der Identitären stellt sich die Frage, weshalb eine derartige Aktion offenbar überraschend stattfinden konnte und in welchem Umfang die Organisatoren und Teilnehmer bereits zuvor im Fokus der Sicherheitsbehörden standen.

Martin Sellner, Wieland Kubitschek, Maximilian
Märkl und Tobis Lingg führen den nicht angezeigten Aufmarsch der
rechtsextremen „Identitären“ am 25. Juli an. Bild: Screenshot
vom Telegram-Kanal der „Identitären Bewegung Österreich“.
Besonders
besorgniserregend waren die Vorkommnisse im Nahbereich der antifaschistischen
Abschlusskundgebung am Stephansplatz. Dort näherte sich eine Gruppe
einschlägig bekannter und teils wegen früherer Gewaltdelikte
amtsbekannter Neonazis aus dem Umfeld der inzwischen aufgelösten
„Division Wien“ sowie der sogenannten „Tanzbrigade“ der
angemeldeten Versammlung und provozierte eine Konfrontation mit den
Demonstrationsteilnehmer:innen. Medienberichten zufolge mussten
Polizeikräfte einschreiten und die Gruppe schließlich vom
Versammlungsort weg eskortieren.
Neonazis können am 25. Juli ungehindert in den geschützten Bereich
der angemeldeten antifaschistischen Kundgebung am Stephansplatz vordringen und
Kundgebungs-teilnehmende bedrohen. Bildrechte: Samuel Winter.
Die Tatsache, dass sich eine Gruppe einschlägig bekannter gewaltbereiter Neonazis unbehelligt bis in den unmittelbaren Nahbereich einer angemeldeten Versammlung bewegen konnte, wirft Fragen hinsichtlich der polizeilichen Einsatzplanung und Gefährdungsbeurteilung auf. Ebenso ist von öffentlichem Interesse, ob gegen diese Personen wegen des Versuchs der Störung einer Versammlung, wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz oder anderer straf- oder verwaltungsrechtlicher Delikte eingeschritten wurde.
Hinzu kommt, dass dieselben Akteure mit ihrer Aktion anschließend in sozialen Medien prahlten und dabei erstmals unter der Bezeichnung „Stahlschlag“ auftraten. Nach öffentlichen Berichten soll es sich dabei um eine neu formierte neonazistische Gruppierung handeln, die sich aus Restbeständen der „Division Wien“ und der „Tanzbrigade“ zusammensetzt. Daraus ergibt sich die Frage, ob diese Gruppierung den Sicherheitsbehörden bereits bekannt ist und wie ihre Gefährlichkeit eingeschätzt wird.

Schließlich wurde berichtet, dass sich nach dem Aufmarsch der Identitären zahlreiche Teilnehmer in den Räumlichkeiten der rechtsextremen Burschenschaft Olympia getroffen haben sollen. Auch hier stellt sich die Frage, ob dieses Zusammenkommen behördlich bekannt war und welche Erkenntnisse über die Zusammensetzung der anwesenden Personen vorliegen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Welche Erkenntnisse liegen den Sicherheitsbehörden über die am 24. Juli 2026 abgehaltene Kampfsportveranstaltung der rechtsextremen Szene vor?
2) Wurde diese Veranstaltung im Vorfeld oder während ihrer Durchführung beobachtet?
3) Wie viele Personen nahmen nach Erkenntnissen der Behörden an dieser Veranstaltung teil?
4) Welche Gruppierungen waren dort vertreten?
5) Wurden bei dieser Veranstaltung Verwaltungsübertretungen oder strafrechtlich relevante Sachverhalte festgestellt?
a) Falls ja, welche?
6) Wie viele Anzeigen wurden in Zusammenhang mit dieser Veranstaltung erstattet und wegen welcher Delikte?
7) Laut Anwohner:innen wurde Material zur Durchführung der Kampfsportveranstaltung aus den Kellerräumlichkeiten der Identitären in Wien-Margareten Donnerstagnacht in einen Transporter eingeladen. Ist den Behörden dieser Sachverhalt bekannt?
8) Welche Erkenntnisse lagen den Sicherheitsbehörden im Vorfeld über die Durchführung einer spontanen Aktion beziehungsweise Versammlung der Identitären Bewegung am 25. Juli 2026 in Wien-Döbling vor?
9) Standen die Organisatoren oder Teilnehmer der Identitären Bewegung an diesem Tag unter polizeilicher Beobachtung?
a) Falls ja, weshalb konnte dennoch eine unangemeldete beziehungsweise spontane Versammlung mit mehr als hundert Teilnehmern stattfinden?
10) Wann erhielten die Sicherheitsbehörden erstmals Kenntnis von dieser Versammlung?
11) Wie viele Personen konnten im Zusammenhang mit dieser Versammlung angehalten oder identifiziert werden?
12) Wie viele Anzeigen wurden im Zusammenhang mit dieser Versammlung erstattet?
13) Wegen welcher Delikte beziehungsweise Verwaltungsübertretungen wurden diese Anzeigen erstattet?
14) Sind Martin Sellner, Wieland Kubitschek, Maximilian Märkl und Tobis Lingg unter den angezeigten Personen, die die nicht angezeigte Kundgebung anführten?
15) Wurden Personen festgenommen? Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen?
16) Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger?
17) Welche weiteren Staatsangehörigkeiten wurden unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern festgestellt (bitte nach Staaten und Anzahl aufschlüsseln)?
18) Befanden sich unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Mitglieder der Freiheitlichen Jugend?
a) Falls ja, wie viele?
19) Wie erklärt das Bundesministerium für Inneres, dass sich eine Gruppe einschlägig bekannter und teils wegen früherer Gewaltdelikte amtsbekannter Neonazis dem unmittelbaren Nahbereich der angemeldeten antifaschistischen Versammlung am Stephansplatz nähern konnte?
20) War den Sicherheitsbehörden bekannt, dass sich diese Personen im Bereich der Versammlung befanden?
21) Warum wurden die Neonazis nicht umgehend aus den Schutzbereich der angemeldeten Kundgebung geleitet?
22) Wurden gegen diese Personen polizeiliche Maßnahmen gesetzt?
23) Wurden gegen diese Personen Anzeigen erstattet?
a) Falls ja, wie viele Personen wurden angezeigt?
24) Wegen welcher Delikte beziehungsweise Verwaltungsübertretungen erfolgten diese Anzeigen?
25) Wurde insbesondere wegen versuchter Störung einer Versammlung oder wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz Anzeige erstattet?
a) Falls nein, warum nicht?
26) Waren unter den betreffenden Personen einschlägig amtsbekannte Neonazis, die bereits im Zusammenhang mit früheren Gewalttaten polizeilich in Erscheinung getreten sind?
a) Falls ja, wie viele?
27) Welche Erkenntnisse liegen den Sicherheitsbehörden über die Gruppierung „Stahlschlag“ vor?
28) Seit wann ist diese Gruppierung den Sicherheitsbehörden bekannt?
29) Wird „Stahlschlag“ als eigenständige rechtsextreme beziehungsweise neonazistische Gruppierung geführt?
30) Welche Erkenntnisse liegen über ihre personelle Zusammensetzung vor?
31) Trifft es zu, dass sich diese Gruppierung aus ehemaligen Mitgliedern der „Division Wien“ und der sogenannten „Tanzbrigade“ zusammensetzt?
32) Welche Gefährdungseinschätzung nimmt das Bundesministerium für Inneres hinsichtlich dieser Gruppierung vor?
33) Werden gegen Mitglieder dieser Gruppierung derzeit sicherheitspolizeiliche oder strafrechtliche Ermittlungen geführt?
34) Welche Erkenntnisse lagen den Sicherheitsbehörden über ein Zusammenkommen in den Räumlichkeiten der Burschenschaft Olympia nach der Identitären-Aktion vor?
35) Standen die Räumlichkeiten der Burschenschaft Olympia an diesem Tag unter behördlicher Beobachtung?
36) Welche Personengruppen wurden dort nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden festgestellt?
37) Waren dort Mitglieder der Identitären Bewegung anwesend?
38) Waren dort einschlägig bekannte Neonazis anwesend?
39) Waren dort Mitglieder der Freiheitlichen Jugend anwesend?
40) Welche sonstigen Erkenntnisse liegen den Sicherheitsbehörden über dieses Treffen vor?