6759/J XXVIII. GP

Eingelangt am 05.08.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Harald Stefan

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Missbrauch echter Reisedokumente im Wege des sogenannten „Lookalike“- oder Doppelgänger-Tricks

 

 

Das Onlinemedium „eXXpress“ berichtete am 30. Juni 2026 über den sogenannten „Lookalike“- bzw. Doppelgänger-Trick. Dabei werden echte Reisepässe oder Aufenthaltstitel von ähnlich aussehenden Personen missbräuchlich zur illegalen Einreise verwendet. Laut Aussagen des Bundesministeriums für Inneres (BMI) ist diese Vorgehensweise auch in Österreich eine bekannte Praxis und wird im Zusammenhang mit Schlepperei und illegaler Migration beobachtet. Das BMI verweist dabei unter anderem auf Straftatbestände wie den Gebrauch fremder Ausweise gemäß § 231 StGB.

 

„Echte Pässe, falsche Identität:

Innenministerium bestätigt Schlepper-Trick

 

Der Doppelgänger-Trick ist auch in Österreich bekannt. Der exxpress hat nachgefragt: Laut BMI ist das eine durchaus gängige Praxis bei illegaler Einreise und Schlepperei – auch österreichische Aufenthaltstitel werden dafür missbraucht. Das Ministerium legt konkrete Zahlen vor. Einen Anstieg bei Syrern hat es nicht beobachtet.

 

Der Pass ist echt. Die Identität ist dennoch falsch.

 

Genau so funktioniert der sogenannte Doppelgänger-Trick. Behörden kennen ihn als ‚Lookalike‘-Prinzip. Dabei nutzt eine Person echte Ausweise oder Aufenthaltstitel eines anderen Menschen, dem sie ähnelt. Nach Ermittlungen der deutschen Bundespolizei in Leipzig hat der exxpress beim Innenministerium nachgefragt.

 

Auch in Österreich bekannt

 

‚Das ‚Lookalike‘-Prinzip ist auch in Österreich eine bekannte Praxis zur illegalen Einreise‘, bestätigt das BMI gegenüber dem exxpress. Auch in Verbindung mit Schlepperei sei das Phänomen bekannt. Bei Grenzkontrollen würden ‚immer wieder Personen festgestellt‘, die solche Dokumente nutzen. Die Beamten seien gezielt geschult. Sie hätten ‚eine besondere Sensibilität entwickelt‘.

 

Warum der Trick so gefährlich ist

 

Das Dokument selbst ist echt. Die Sicherheitsmerkmale stimmen. Auch der Aufenthaltstitel kann gültig sein. Doch die Person dahinter ist falsch.

 

Für Grenzbeamte heißt das: Ein echter Pass reicht nicht. Sie müssen erkennen, ob er auch zur Person passt und die Identität stimmt.

 

Flughafen Wien im Visier

 

Brisant wird es bei der Frage nach österreichischen Anknüpfungspunkten.

 

‚Grundsätzlich spielt das österreichische Territorium, insbesondere der Flughafen Wien sowie die missbräuchliche Verwendung österreichischer Aufenthaltstitel, im Zusammenhang mit Schlepperrouten eine Rolle‘, teilt das BMI mit. Das betrifft Schlepperrouten allgemein. Eine Zahl für den Doppelgänger-Trick speziell nennt das BMI nicht. Die Entdeckung reduziere sich aktuell auf Einzelfälle. Am Flughafen Wien laufen Schulungen. Polizei, Zoll, Finanzpolizei und Bundeskriminalamt führen gemeinsame Schwerpunktaktionen durch.

 

Kein Anstieg bei Syrern

 

In Deutschland sorgte der Fall vor allem wegen rund 50 syrischer Verdächtiger für Aufsehen. Sie sollen echte Ausweise nach Syrien geschickt haben. Ähnlich aussehende Landsleute sollen damit eingereist sein. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

 

In Österreich sieht das BMI keine vergleichbare Entwicklung. ‚Ein Anstieg ist in diesem Bereich bei syrischen Staatsangehörigen nicht zu verzeichnen‘, heißt es aus dem Ministerium.

 

2024 wurden 52 syrische Staatsangehörige beim Delikt „Gebrauch fremder Ausweise“ erfasst. 2025 waren es 51.

 

Die Zahlen im Überblick

 

Eine eigene Statistik nur für ‚Lookalike‘-Fälle gibt es nicht. Das BMI verweist auf verwandte Delikte.

 

§ 223 StGB – Urkundenfälschung

2023: 2.865

2024: 2.981

2025: 2.876

 

§ 224 StGB – Fälschung besonders geschützter Urkunden

2023: 1.875

2024: 1.551

2025: 1.739

 

§ 231 StGB – Gebrauch fremder Ausweise

(dem Doppelgänger-Trick am nächsten)

2023: 890

2024: 1.072

2025: 888

 

Diese Zahlen sind keine reinen Lookalike-Fälle. Sie zeigen aber das Gesamtbild bei Ausweisdelikten.

 

Dunkelfeld bleibt ein Rätsel

 

Wie viele Fälle unentdeckt bleiben, weiß niemand. ‚Eine Schätzung des Dunkelfeldes ist in diesem Bereich nicht möglich und wäre daher nicht seriös‘, unterstreicht das BMI.

 

Solche Fälle kämen aber vor. Der Trick sei ein bekannter Modus Operandi. Er ist Teil des Basistrainings der Grenzkontrollorgane am Flughafen Wien.

 

Bis zu sechs Monate Haft

 

Wer fremde echte Ausweise nutzt, riskiert eine Strafe nach § 231 StGB. Bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe. Oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.

 

Auch wer den eigenen Ausweis zur Täuschung weitergibt, macht sich strafbar. Der Trick ist einfach. Genau das macht ihn gefährlich.“[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Ermittlungsverfahren wurden wegen des Verdachts des Gebrauchs fremder Ausweise (§ 231 StGB) in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2024 und 2025 jeweils eingeleitet?

a.    Wie viele dieser Verfahren standen nach Kenntnis der Staats-anwaltschaften im Zusammenhang mit illegaler Einreise oder Schlepperei?

b.    Wie viele dieser Verfahren betrafen nach den vorliegenden Informationen die missbräuchliche Verwendung echter Reisepässe durch ähnlich aussehende Personen („Lookalike“-Fälle)?

2.    Wie viele Anklagen wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2024 und 2025 wegen § 231 StGB jeweils erhoben?

a.    Wie viele dieser Anklagen standen nach Kenntnis der Staats-anwaltschaften im Zusammenhang mit illegaler Einreise oder Schlepperei?

b.    Wie viele dieser Anklagen betrafen nach den vorliegenden Informationen die missbräuchliche Verwendung echter Reisepässe durch ähnlich aussehende Personen ("Lookalike-Fälle")?

3.    Wie viele rechtskräftige Verurteilungen erfolgten wegen § 231 StGB in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2024 und 2025?

a.    Wie viele dieser Verurteilungen standen nach Kenntnis der Staats-anwaltschaften im Zusammenhang mit illegaler Einreise oder Schlepperei?

b.    Wie viele dieser Verurteilungen betrafen nach den vorliegenden Informationen die missbräuchliche Verwendung echter Reisepässe durch ähnlich aussehende Personen („Lookalike“-Fälle)?

4.    Wie viele Ermittlungsverfahren wurden wegen des Verdachts der Urkunden-fälschung (§ 223 StGB) in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2024 und 2025 jeweils eingeleitet?

a.    Wie viele dieser Verfahren standen nach Kenntnis der Staats-anwaltschaften im Zusammenhang mit illegaler Einreise oder Schlepperei?

5.    Wie viele Anklagen wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2024 und 2025 wegen § 223 StGB jeweils erhoben?

a.    Wie viele dieser Anklagen standen nach Kenntnis der Staats-anwaltschaften im Zusammenhang mit illegaler Einreise oder Schlepperei?

6.    Wie viele rechtskräftige Verurteilungen erfolgten wegen § 223 StGB in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2024 und 2025?

a.    Wie viele dieser Verurteilungen standen nach Kenntnis der Staat-sanwaltschaften im Zusammenhang mit illegaler Einreise oder Schlepperei?

7.    Wie viele Ermittlungsverfahren wurden wegen des Verdachts der Fälschung besonders geschützter Urkunden (§ 224 StGB) in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2024 und 2025 jeweils eingeleitet?

a.    Wie viele dieser Verfahren standen nach Kenntnis der Staats-anwaltschaften im Zusammenhang mit illegaler Einreise oder Schlepperei?

8.    Wie viele Anklagen wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2024 und 2025 wegen § 224 StGB jeweils erhoben?

a.    Wie viele dieser Anklagen standen nach Kenntnis der Staats-anwaltschaften im Zusammenhang mit illegaler Einreise oder Schlepperei?

9.    Wie viele rechtskräftige Verurteilungen erfolgten wegen § 224 StGB in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2024 und 2025?

a.    Wie viele dieser Verurteilungen standen nach Kenntnis der Staats-anwaltschaften im Zusammenhang mit illegaler Einreise oder Schlepperei?

10. Liegen dem Ressort Erkenntnisse über organisierte Tätergruppen vor, die den sogenannten „Lookalike“-Trick systematisch zur Schlepperei einsetzen?



[1]    https://exxpress.at/politik/echte-paesse-falsche-identitaet-innenministerium-bestaetigt-schlepper-trick/ (aufgerufen am 02.07.2026)