676/J XXVIII. GP
Eingelangt am 07.03.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Förderung von Übergangspflege
Die Übergangspflege bzw. -betreuung ist das Angebot von Pflege- bzw. Betreuungs-leistungen für bis zu 28 Tage. In Ausnahmefällen (z.B. bei akutem Pflegebedarf) kann die Übergangspflege bis zu 6 Wochen in Anspruch genommen werden. Sie soll eine Überbrückungshilfe nach der Akutbehandlung in einem Krankenhaus sein.[1]
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Personen haben im Jahr 2024 Übergangspflege in Anspruch genommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)
2. Wie viele Kosten sind für das Angebot der Übergangspflege im Jahr 2024 angefallen?
3. Gibt es aktuell Pläne, das Angebot der Übergangspflege auszubauen?
a. Wenn ja, wie sehen diese konkret aus?
4. Wie lange wird die Übergangspflege durchschnittlich in Anspruch genommen?
5. Wie hoch waren die Zuschüsse, die ansuchende Menschen im Jahr 2024 erhalten haben?
6. Wie viele Personen haben im Jahr 2024 Zuschüsse für die Übergangspflege erhalten?
7. Aus welchen Mitteln werden diese Zuschüsse aktuell finanziert?