6760/J XXVIII. GP
Eingelangt am 05.08.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Harald Schuh
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Sozialleistungsbetrug durch einzelnen jordanischen Asylwerber mit 346.648,30 Euro Schaden
Gemäß Beantwortung der parlamentarischen Anfrage betreffend „Aberkennungs-verfahren 2025“ (5718/J)[1] gab es im Vorjahr einen einzelnen jordanischen Asylwerber, der 2025 einen Sozialleistungsbetrug mit einem Schadensausmaß von 346.648,30 Euro verursachte.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wie konkret setzt sich die Schadenssumme von 346.648,30 Euro zusammen, die ein einzelner jordanischer Asylwerber 2025 durch Sozialleistungsbetrug verursachte, aufgeschlüsselt auf einzelne Rechtsgüter, Geschädigten sowie deren Schadenshöhe?
2. Welche Kontrollmechanismen haben im Fall des einzelnen jordanischen Asylwerbers versagt, der 2025 durch Sozialleistungsbetrug einen Schaden von 346.648,30 Euro verursachte?
a. Welche Maßnahmen wurden von Ihnen aufgrund dieses Missstandes umgesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach konkreten Maßnahmen, Zeitpunkt und Umsetzungsstand zum Stichtag der Anfrage)
3. Wie wurde der Fall des einzelnen jordanischen Asylwerbers aufgedeckt, der 2025 durch Sozialleistungsbetrug einen Schaden von 346.648,30 Euro verursachte?
4. Wie konkret setzt sich die Schadenssumme von 346.648,30 Euro zusammen, die vier algerische Asylwerber 2025 durch Sozialleistungsbetrug verursachten, aufgeschlüsselt auf einzelne Rechtsgüter, Geschädigten sowie deren Schadenshöhe?
5. Wie wurde der Fall der vier algerischen Asylwerber aufgedeckt, die 2025 durch Sozialleistungsbetrug einen Schaden von 346.648,30 Euro verursachten?
6. Sind Sozialleistungsbetrugsfälle in diesem Ausmaß künftig ausgeschlossen?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
[1] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/5718
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/5157 (aufgerufen am 15.06.2026)