6762/J XXVIII. GP

Eingelangt am 06.08.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Barbara Neßler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend NS-Symbole auf historischen Schützengewehren und deren Verwendung bei öffentlichen Ausrückungen

BEGRÜNDUNG

Im Zuge laufender Ermittlungen deutscher Behörden gegen Tiroler Schützen-kompanien wurde bekannt, dass sich auf mehreren beschlagnahmten Karabinern aus der Zeit des Nationalsozialismus Hakenkreuze bzw. NS-Beschusszeichen befinden[1]. Die Staatsanwaltschaft Traunstein prüft unter anderem, ob durch das öffentliche Mitführen dieser Waffen der Straftatbestand der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt sein könnte.

Die öffentliche Debatte wurde seither von zahlreichen Relativierungen begleitet. Vertreter von Schützenorganisationen argumentieren, es handle sich lediglich um "historische Prüfzeichen", deren Entfernung eine "historische Entwertung" der Waffen bedeuten würde. Andere appellieren, man solle "die Kirche im Dorf lassen“[2] Als weiteres Argument wird angeführt, dass eine Entfernung der NS-Punzierung eine neuerliche Prüfung und Beschussregistrierung erforderlich machen würde, was mit Aufwand und Kosten verbunden sei.

Diese Rechtfertigungen werfen grundlegende Fragen auf. Sie sind Ausdruck eines problematischen Umgangs mit nationalsozialistischen Symbolen und zeugen von historischem Unwissen oder einer bedenklichen Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen. Ein Hakenkreuz verliert seine Bedeutung nicht dadurch, dass es als Prüfzeichen angebracht wurde. Es bleibt das zentrale Symbol eines Regimes, das den Holocaust und einen beispiellosen Vernichtungskrieg zu verantworten hat.

Gerade Gewehre aus Wehrmachtsbeständen sind keine beliebigen historischen Gegenstände. Mit diesen Waffen führte die deutsche Wehrmacht ihren Vernichtungskrieg in Europa. Mit ihnen wurden Millionen Menschen verfolgt, ermordet und unterdrückt. Sie kamen auch bei Massenerschießungen der europäischen Jüdinnen und Juden sowie anderer Opfergruppen zum Einsatz. Wer diese historische Dimension ernst nimmt, kann die öffentliche Verwendung solcher Waffen mit NS-Symbolen nicht als bloße technische oder historische Frage behandeln.

Das österreichische Verbotsgesetz zieht aus gutem Grund klare Grenzen beim Umgang mit nationalsozialistischen Symbolen. Diese Grenzen dienen der Rechtssicherheit und dem Schutz der demokratischen Erinnerungskultur. Umso mehr stellt sich die Frage, weshalb Waffen mit NS-Punzierungen offenbar über Jahrzehnte hinweg bei offiziellen Ausrückungen verwendet werden konnten, ohne dass dies beanstandet oder einer systematischen Überprüfung unterzogen wurde.

Der Fall zeigt einmal mehr, dass das Verständnis für die Verbrechen des Nationalsozialismus in Teilen Österreichs nach wie vor erschreckend unzureichend ist. Wer Empathie mit den Opfern des NS-Terrors hat, wird nicht argumentieren, dass Kosten, Verwaltungsaufwand oder der Erhalt eines historischen Zustandes schwerer wiegen als die Entfernung eines Hakenkreuzes von einer öffentlich getragenen Waffe.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)   Wann wurden Sie bzw. die zuständigen Ressorts erstmals darüber informiert, dass bei Schützenkompanien Gewehre mit NS-Punzierungen verwendet werden?

2)   Welche Kenntnisse liegen Ihnen über die Anzahl der in Österreich von Schützenkompanien verwendeten Waffen mit NS-Symbolen oder NS Beschusszeichen vor?

3)   Woher und aus welchen Beständen stammen die Waffen? Gib es Untersuchungen zum historischen Hintergrund der Waffenbestände?

4)   Wurden seit Bekanntwerden des aktuellen Falles Erhebungen durchgeführt oder in Auftrag gegeben?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, warum nicht?

5)   Welche rechtliche Beurteilung vertritt das Bundesministerium für Inneres hinsichtlich der öffentlichen Verwendung von Gewehren mit NS-Punzierungen bei Festakten, Prozessionen und sonstigen Ausrückungen?

6)   Hält das Bundesministerium für Inneres die derzeitige Rechtslage für ausreichend, um eine öffentliche Verwendung solcher Waffen zu verhindern?

a) Falls ja, weshalb?

b) Falls nein, welche gesetzlichen Änderungen werden geprüft?

7)   Welche Weisungen oder Empfehlungen bestehen gegenüber Sicherheitsbehörden hinsichtlich des Umgangs mit Waffen, die NS-Symbole tragen?

8)   Gab es in den vergangenen zehn Jahren Anzeigen oder Ermittlungen in Österreich im Zusammenhang mit NS-Punzierungen auf historischen Waffen?

a) Wenn ja, wie viele und mit welchem Ausgang?

9)   Welche Vorgaben bestehen für Schützenverbände hinsichtlich der Verwendung historischer Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen?

10) Werden öffentliche Förderungen des Bundesministeriums für Inneres an Schützenorganisationen an Voraussetzungen hinsichtlich der Einhaltung demokratischer und erinnerungspolitischer Standards geknüpft?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

11)  Ist Ihnen bekannt, wie viele Schützengewehre mit NS-Punzierungen sich derzeit im Eigentum von Schützenkompanien oder deren Mitgliedern befinden?

12) Besteht seitens des Bundesministeriums für Inneres die Absicht, gemeinsam mit Ländern, Schützenverbänden und dem Beschussamt Lösungen zu erarbeiten, um NS-Symbole auf öffentlich verwendeten Waffen dauerhaft zu entfernen oder entsprechende Waffen außer Dienst zu stellen?

13) Welche Kosten würden nach Einschätzung des Bundesministeriums für Inneres durch eine Neuprüfung bzw. einen Neubeschuss der betroffenen Waffen entstehen?

14) Welche Maßnahmen plant das Bundesministerium für Inneres, um das historische Bewusstsein über die Rolle der Wehrmacht, von Polizeiregimentern und der von ihnen verwendeten Waffen im nationalsozialistischen Vernichtungskrieg zu stärken?

15) Teilt das Bundesministerium für Inneres die Auffassung, dass Organisationen, die öffentliche Traditionen pflegen und staatliche Anerkennung genießen, beim Umgang mit Symbolen des Nationalsozialismus eine besondere Verantwortung tragen?

16) Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem Umstand, dass diese Waffen über Jahrzehnte hinweg offenbar unbeachtet bei öffentlichen Ausrückungen verwendet wurden?



[1] https://tirol.orf.at/stories/3363545/

[2] https://www.sn.at/salzburg/politik/auch-salzburger-schuetzen-verwenden-alte-wehrmachtgewehre-mit-ns-symbolen-art-663592