6766/J XXVIII. GP

Eingelangt am 06.08.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Michael Oberlechner, MA

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend Einsatz öffentlicher Ressourcen im Zusammenhang mit der Klage von Vizekanzler Andreas Babler gegen Leo Lugner

Medienberichten zufolge hat das Handelsgericht Wien eine von Vizekanzler Andreas Babler gegen den Wiener Landtagsabgeordneten Leo Lugner eingebrachte Klage erstinstanzlich abgewiesen. Gegenstand des Verfahrens waren Äußerungen Lugners, die im Zusammenhang mit dessen politischer Kritik am österreichischen Beitrag zur Kunst-Biennale 2026 in Venedig standen.[1]

Das für Kunst und Kultur zuständige Bundesministerium stellt für die Realisierung des österreichischen Biennale-Beitrags ein Gesamtbudget von bis zu 600.000 Euro einschließlich Steuern und Abgaben zur Verfügung. Davon werden unter anderem die Produktion und Realisierung der Ausstellung, das Honorar der Kuratorin, das Orga­nisationsbüro, die Öffentlichkeitsarbeit sowie Eröffnungsveranstaltungen finanziert.[2]

Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung der beanstandeten Äußerungen stellt sich die Frage, ob Vizekanzler Andreas Babler das Gerichtsverfahren ausschließlich als Privatperson geführt hat oder ob dabei personelle, organisatorische, rechtliche oder finanzielle Ressourcen seines Ministeriums beziehungsweise sonstiger öffentlicher Stellen in Anspruch genommen wurden.

Im Interesse eines sparsamen Umgangs mit öffentlichen Mitteln ist daher offenzulegen, wer die Einleitung und Durchführung des Verfahrens vorbereitet, begleitet und finanziert hat und ob Bedienstete oder Einrichtungen des Bundes daran beteiligt waren.

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

Anfrage

1.   Wurde die gegenständliche Klage von Ihnen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eingebracht oder trat der Bund beziehungsweise Ihr Ressort in irgendeiner Form als Auftraggeber, Kostenträger oder Unterstützer auf?

2.   Waren Bedienstete Ihres Ressorts oder Mitglieder Ihres Kabinetts an der Vorbereitung, rechtlichen Prüfung, Einbringung oder weiteren Führung des Gerichtsverfahrens beteiligt?

a.   Wenn ja, welche Personen waren daran beteiligt?

b.   Wenn ja, welche konkreten Tätigkeiten wurden von wem ausgeübt?

c.   Wenn ja, wie viele Arbeitsstunden wurden dafür insgesamt aufgewendet?

3.   Wurden für Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesem Gerichtsverfahren dienstliche Ressourcen Ihres Ressorts verwendet?

a.   Wenn ja, welche und wie hoch waren die Kosten?

4.   Wurden Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskanzleien, Berater oder sonstige externe Dienstleister durch Ihr Ressort mit Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesem Gerichtsverfahren beauftragt?

a.   Wenn ja, welche Personen/Dienstleister waren daran beteiligt und wie hoch waren die Kosten?

5.   Wurden Mitarbeiter Ihres Ressorts oder Ihres Kabinetts für die mediale Begleitung dieses Gerichtsverfahrens eingesetzt?

a.   Wenn ja, welche Personen waren daran wie lange beteiligt und welche Kosten sind hierfür entstanden?

6.   Welche Kosten sind dem Bund im Zusammenhang mit diesem Gerichts­verfahren bislang insgesamt entstanden?



[1]    https://www.heute.at/s/urin-andi-spoe-chef-babler-erleidet-herbe-niederlage-120232573 https://www.derstandard.at/story/3000000334221/der-oeffentliche-ton-und-die-gerichte (aufgerufen am 05.08.2026)

[2]    https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/5484/imfname_1772864.pdf (aufgerufen am 05.08.2026)