6780/J XXVIII. GP

Eingelangt am 06.08.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend Freimaurer als „Staat im Staat“: Volle Transparenz statt Geheimbünde!

 

 

Die jüngsten Enthüllungen rund um die Causa Walter Ruck und Wiens SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig werfen weitreichende Fragen über mögliche informelle Machtstrukturen und personelle Netzwerke in Österreich auf. Immer deutlicher stellt sich die Frage, welchen Einfluss informelle Netzwerke auf politische und wirtschaftliche Entscheidungen tatsächlich ausüben. Die Causa Ruck/Ludwig hat diese Diskussion endgültig auf die Tagesordnung gesetzt.

 

Es geht hier längst nicht mehr um einen einzelnen Personalfall. Es geht um die grundsätzliche Frage, ob Spitzenpositionen in Politik, Verwaltung und staatsnahen Unternehmen nach Leistung vergeben werden oder ob die Zugehörigkeit zu exklusiven Netzwerken den Ausschlag gibt. Bis heute bleiben zentrale Transparenzfragen dazu unbeantwortet. Denn bereits im Jahr 2023 versuchte die FPÖ mit umfassenden Anfragen an das Justizministerium[1] und das Innenministerium[2] Licht ins Dunkel der Freimaurernetzwerke in der Republik zu bringen, vor allem im Justizbereich, jedoch vergeblich. In den Anfragebeantwortungen wurde betont, dass solche Mitgliedschaften im Zuge der Sicherheitsüberprüfung nicht abgefragt werden und „mangels gesetzlicher Grundlagen und im Hinblick auf das gesetzliche Diskriminierungsverbot“ auch keine Fragen an Bundesbedienstete über Mitgliedschaften in Freimaurerlogen gestellt werden.

 

An dieser Stelle muss erneut betont werden, dass der Geheimbund der Freimaurer von sich selbst behauptet, in Österreich über rund 3.600 Mitglieder in 83 Logen zu verfügen, wobei die „Großloge von Österreich“ als deren offizielle Vertretung fungiert.[3]

 

Erneut berichten auch Journalisten öffentlich über die Freimaurernetzwerke in der Politik, nachdem der „Kurier“ schon 2017 schrieb: „Viele hochrangige Politiker in Österreich (vor allem von der SPÖ, aber teilweise auch der ÖVP und anderer Parteien) sind und waren Mitglieder“.[4]

 

Die „profil“-Journalistin Anna Thalhammer fragte jüngst öffentlich auf der Plattform X: „Warum halten Ludwig und Ruck so zusammen?“ und verwies darauf, dass journalistische Fragen zu möglichen Verflechtungen zwischen Politik und Freimaurerei von der Stadt Wien nicht sachlich beantwortet, sondern mit unzulässigen historischen Vergleichen abgekanzelt wurden.

 

[5]

 

Wer auf berechtigte Fragen nicht mit Transparenz, sondern mit Ablenkungsmanövern reagiert, verstärkt den Eindruck, dass Transparenz bewusst vermieden werden soll. Wenn mittlerweile selbst kritische Medienvertreter dieses Verhalten hinterfragen, zeigt das, wie groß der öffentliche Aufklärungsbedarf geworden ist.

 

Auch SPÖ-Landeshauptmann Hans-Peter Doskozil hat in seinem Buch „Haus-verstand. Mein Leben, meine Politik“ auf den Einfluss informeller Machtzirkel und Netzwerke innerhalb des politischen Systems hingewiesen. Umso bemerkenswerter ist es, dass dieselben politischen Kräfte heute jede Diskussion über mögliche personelle Verflechtungen zwischen Politik, staatsnahen Bereichen und Freimaurerlogen am liebsten im Keim ersticken würden.

 

Die Bürger haben jedenfalls ein Recht darauf zu erfahren, ob Mitglieder der Bundesregierung, Kabinettsmitarbeiter, Spitzenbeamte, Aufsichtsräte staatsnaher Unternehmen oder sonstige Führungskräfte gleichzeitig Funktionen oder Mitgliedschaften in Freimaurerlogen innehaben und ob dadurch mögliche Interessenkonflikte entstehen könnten. Die Österreicher haben ein Recht darauf zu erfahren, wie weit diese Netzwerke tatsächlich reichen. Beschränken sie sich auf einzelne Politiker oder bestehen personelle Verflechtungen bis hinein in Ministerien, staatsnahe Unternehmen und den ORF? Gerade beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der zu Objektivität und Unabhängigkeit verpflichtet ist und von allen Österreichern zwangsfinanziert wird, muss jeder Anschein informeller Einflussnahmen ausgeräumt werden. Vollständige Transparenz ist daher das Gebot der Stunde.

 

Besonders sensibel ist die Situation auch in der Justiz. Kann ausgeschlossen werden, dass in einem Verfahren Richter, Staatsanwälte oder andere Verfahrensbeteiligte derselben Freimaurerloge angehören? Gerade weil darüber keinerlei Transparenz besteht, entstehen solche Fragen überhaupt erst. Ziel muss sein, jeden Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz von vornherein auszuräumen. Ein Rechtsstaat lebt nicht nur von seiner tatsächlichen Unabhängigkeit, sondern auch vom Vertrauen der Bürger in diese Unabhängigkeit.

 

Darüber hinaus gilt es zu klären, welche Kontakte zwischen Regierungsmitgliedern, Kabinetten und bekannten Funktionären der Freimaurerei in den vergangenen Jahren bestanden haben. Wer Steuergeld verwaltet, Gesetze vorbereitet, Spitzenpersonal bestellt oder über Millionenaufträge entscheidet, muss maximale Transparenz akzeptieren. Gerade jene Parteien, die sonst bei jeder Gelegenheit Transparenz predigen, schweigen plötzlich auffällig, wenn es um ihre eigenen Netzwerke geht.

 

Die Causa Ruck zeigt exemplarisch, wie eng Politik, Wirtschaft und persönliche Seilschaften in Österreich teilweise miteinander verflochten sind. Ob es sich dabei ausschließlich um parteipolitische Netzwerke handelt oder ob darüber hinaus weitere geschlossene Zirkel Einfluss auf politische Entscheidungen oder Personal-besetzungen nehmen, muss lückenlos aufgeklärt werden. Genau dafür gibt es parlamentarische Kontrollrechte.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Sind Sie Mitglied einer Freimaurerloge oder einer freimaurerischen Organisation?

a.    Wenn ja, in welcher und seit wann?

2.    Werden Mitgliedschaften in Freimaurerlogen im Zuge der Sicherheits-überprüfung von Mitarbeitern in Ihrem Ressort abgefragt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Sind Mitarbeiter Ihres Kabinetts verpflichtet, Mitgliedschaften in Freimaurerlogen offenzulegen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Sind Sektionschefs oder sonstige Spitzenbeamte Ihres Ressorts verpflichtet, Mitgliedschaften in Freimaurerlogen offenzulegen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Bestehen in Ihrem Ressort interne Compliance-Regelungen im Zusammen-hang mit Mitgliedschaften in Freimaurerlogen?

6.    Werden Mitgliedschaften in Freimaurerlogen im Rahmen von Compliance-Prüfungen oder Interessenkonfliktprüfungen berücksichtigt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Sind Fälle bekannt, in denen Mitgliedschaften in Freimaurerlogen bei Personalentscheidungen oder der Beurteilung möglicher Interessenkonflikte eine Rolle gespielt haben?

a.    Wenn ja, in wie vielen Fällen seit 2020?

8.    Sind Fälle bekannt, in denen sich Organwalter aufgrund einer Mitgliedschaft in derselben Freimaurerloge für befangen erklärt haben?

a.    Wenn ja, in wie vielen Fällen?

9.    Werden bei der Bestellung von Spitzenbeamten mögliche personelle Verflechtungen über Freimaurerlogen erhoben oder dokumentiert?

a.    Wenn nein, warum nicht?

10. Werden bei der Besetzung von Aufsichtsräten staatsnaher Unternehmen in Ihrem Zuständigkeitsbereich Mitgliedschaften in Freimaurerlogen auf mögliche Interessenkonflikte geprüft?

a.    Wenn nein, warum nicht?

11. Sind Ihrem Ressort Fälle bekannt, in denen Mitglieder derselben Freimaurerloge gleichzeitig an Personalentscheidungen oder Vergabe-verfahren beteiligt waren?

a.    Wenn ja, in wie vielen Fällen?

12. Bestehen Weisungen oder Richtlinien, wonach Mitgliedschaften in Freimaurerlogen bei Befangenheitsprüfungen offenzulegen sind?

a.    Wenn nein, warum nicht?

13. Werden Mitgliedschaften in Freimaurerlogen als mögliche Quelle eines Interessenkonflikts eingestuft?

a.    Wenn nein, warum nicht?

14. Sind Ihnen Treffen zwischen Mitarbeitern Ihres Ressorts oder Ihres Kabinetts und Repräsentanten österreichischer Freimaurerlogen seit dem Jahr 2020 bekannt?

a.    Wenn ja, wann fanden diese statt und wer nahm daran teil?

15. Welche Kontakte bestanden seit 2020 zwischen Ihrem Ressort und Vertretern österreichischer Freimaurerlogen?

16. Wurden seit 2020 Vertreter österreichischer Freimaurerlogen zu offiziellen Gesprächen oder Veranstaltungen Ihres Ressorts eingeladen?

a.    Wenn ja, aus welchem Anlass?

17. Ist Ihrem Ressort bekannt, ob Mitglieder der Bundesregierung, Kabinettsmitarbeiter oder Bedienstete Ihres Ressorts Funktionen innerhalb österreichischer Freimaurerlogen oder deren Dachorganisationen ausüben?

a.    Wenn ja, wurden diese Funktionen dem Ressort offengelegt?

18. Wurden Vertreter der Großloge von Österreich seit 2020 in Begutachtungs-verfahren, Expertenrunden oder sonstige Beratungsprozesse Ihres Ressorts eingebunden?

a.    Wenn ja, in welchen Angelegenheiten?

19. Liegen Ihrem Ressort Erkenntnisse darüber vor, dass Mitglieder von Freimaurerlogen gleichzeitig Funktionen in Aufsichtsräten, Beiräten oder Leitungsorganen staatsnaher Unternehmen ausüben?

a.    Wenn ja, wurden daraus resultierende Interessenkonflikte geprüft?

20. Hat Ihr Ressort seit der Beantwortung der oben genannten parlamentarischen Anfragen geprüft, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Offenlegung möglicher Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Mitglied-schaften in Freimaurerlogen angepasst werden sollten?

a.    Wenn nein, warum nicht?

21. Planen Sie gesetzliche oder verwaltungsinterne Maßnahmen, um mögliche Interessenkonflikte aufgrund von Mitgliedschaften in Freimaurerlogen künftig transparenter zu machen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

22. Ist Ihnen bekannt, ob Mitglieder des ORF-Stiftungsrates, des ORF-Publikums-rates oder der ORF-Geschäftsführung Mitglied einer Freimaurerloge sind?

23. Werden bei der Bestellung von Mitgliedern des ORF-Stiftungsrates mögliche personelle Verflechtungen über Freimaurerlogen erhoben?

a.    Wenn nein, warum nicht?

24. Ist Ihnen bekannt, ob Mitglieder von Leitungs- oder Aufsichtsgremien öffentlich finanzierter Kultureinrichtungen (u. a. Bundestheater, Bundesmuseen) Mitglied einer Freimaurerloge sind?

25. Werden bei der Vergabe von Kunst- und Kulturförderungen mögliche Interessenkonflikte aufgrund von Mitgliedschaften in Freimaurerlogen geprüft?

a.    Wenn nein, warum nicht?

26. Ist Ihnen bekannt, ob Funktionäre öffentlich geförderter Sportverbände Mitglied einer Freimaurerloge sind, und wird dies bei der Fördervergabe berücksichtigt?

27. Wie sind die Fragen 1 bis 21 und 26 für das Staatssekretariat zu beantworten?



[1]    Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/16980

Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/16453 (aufgerufen am 03.08.2026)

[2]    Anfrage. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/16981

Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/16449 (aufgerufen am 03.08.2026)

[3]    https://freimaurerei.at/ (aufgerufen am 03.08.2026)

[4]    https://kurier.at/chronik/oesterreich/vom-mozart-bis-zilk-sie-waren-freimaurer/268.921.210 (aufgerufen am 03.08.2026)

[5]    https://x.com/anna_thalhammer/status/2080639054698193088 (aufgerufen am 03.08.2026)