6782/J XXVIII. GP
Eingelangt am 07.08.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend Transparenz und Effizienz von Ethikkommissionen an Medizinischen Universitäten
Ethikkommissionen sind gemäß § 30 des Universitätsgesetzes 2002 (UG) an jeder Medizinischen Universität bzw. an jeder Universität mit einer Medizinischen Fakultät einzurichten.[1] Ihre Aufgabe ist die Beurteilung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Bewertung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer Forschung am Menschen. Gemäß § 8c Abs. 4 des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG)[2] iVm § 30 Abs 2 UG müssen diese Kommissionen aus mindestens neun Mitgliedern bestehen, darunter:
1. einem Arzt, der im Inland zur selbständigen Berufsausübung berechtigt ist und weder ärztlicher Leiter der Krankenanstalt noch Prüfer bzw. Klinischer Prüfer ist,
2. einem Facharzt des relevanten Sonderfachs oder gegebenenfalls einem Zahnarzt sowie gegebenenfalls einem sonstigen entsprechenden Angehörigen eines Gesundheitsberufes,
3. einem Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege,
4. einem Juristen,
5. einem Pharmazeuten,
6. einem Patientenvertreter,
7. einer Person mit biometrischer Expertise.
8. je einem Vertreter einer repräsentativen Behindertenorganisation sowie einer Seniorenorganisation und
9. einer weiteren Person mit ethischer Kompetenz oder seelsorgerischer Erfahrung.
Für jedes Mitglied ist ein in gleicher Weise qualifizierter Vertreter zu bestellen. Zudem ist eine Frauenquote von mindestens 50 Prozent vorgeschrieben.
In der Praxis gibt es jedoch Bedenken hinsichtlich der Effizienz und Transparenz dieser Kommissionen. Insbesondere die Zusammensetzung, die Anzahl der Mitglieder, die Höhe der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder sowie die tatsächliche Umsetzung ihrer Empfehlungen werfen Fragen auf. Zudem ist der konkrete Mehrwert dieser Kommissionen für die medizinische Forschung und Praxis nicht immer ersichtlich. Es ist jedoch von größter Bedeutung, Klarheit über die Struktur, Finanzierung und Wirksamkeit der Ethikkommissionen an den Medizinischen Universitäten zu schaffen. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese Gremien ihren Aufgaben gerecht werden und das Vertrauen der Bevölkerung in die medizinische Forschung gestärkt wird.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Ethikkommissionen sind derzeit an Medizinischen Universitäten bzw. Universitäten mit Medizinischer Fakultät in Österreich eingerichtet?
2. Wie viele Mitglieder hat jede dieser Ethikkommissionen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Universität)
3. Welche finanziellen und sonstigen Unterstützungen erhalten diese Ethik-kommissionen von den Universitäten?
4. Erhalten die Ethikkommissionen finanzielle oder sonstige Mittel aus Ihrem Ressort?
5. Wie hoch ist das Budget, dass für die Jahre 2020 bis 2025 für die Ethik-kommissionen vorgesehen war?
6. Welche Aufwandsentschädigungen erhalten die Mitglieder der Ethik-kommissionen?
7. Wird den Mitgliedern der Ethikkommissionen ein Sitzungsgeld gewährt?
a. Wenn ja, in welcher Höhe?
8. Gibt es Erkenntnisse darüber, inwieweit den Empfehlungen der Ethik-kommissionen nachgekommen wird?
9. Wie wird der konkrete Mehrwert der Ethikkommissionen für die medizinische Forschung und Praxis bewertet?
10. Gibt es Evaluierungen oder Berichte, die die Effizienz und Wirksamkeit der Ethikkommissionen analysieren?
11. Wie wird die Transparenz der Arbeit der Ethikkommissionen gegenüber der Öffentlichkeit gewährleistet?
12. Welche Schritte plant das Ressort, um die Effizienz und den Mehrwert der Ethikkommissionen in Zukunft zu erhöhen?
13. In wie vielen Fällen wurden medizinische Forschungsprojekte, klinische Studien oder sonstige Forschungsvorhaben an Medizinischen Universitäten bzw. Universitäten mit Medizinischer Fakultät in den Jahren 2020 bis 2025 durch Entscheidungen, Auflagen oder Verfahrensdauern von Ethikkommissionen verzögert, wesentlich erschwert, nicht genehmigt oder nicht weiterverfolgt?
a. Um welche Art von Forschungsvorhaben handelte es sich jeweils?
b. Welche Gründe waren für die Verzögerung, Erschwerung, Nicht-genehmigung oder Nichtweiterverfolgung ausschlaggebend?
c. Welche Maßnahmen setzt das Ressort, um unverhältnismäßige Verzögerungen oder Belastungen für medizinische Forschungsvorhaben zu vermeiden?
[1] https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=
20002128&Artikel=&Paragraf=30&Anlage=&Uebergangsrecht=
(aufgerufen am 30.06.2026)
[2] https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=
10010285&Artikel=&Paragraf=8c&Anlage=&Uebergangsrecht=
(aufgerufen am 30.06.2026)