6785/J XXVIII. GP
Eingelangt am 10.08.2026
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möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Gesundheitssystem diskriminiert Menschen mit Behinderungen
Eine flächendeckende, gerechte und barrierefreie medizinische Versorgung stellt eine der grundlegendsten Pflichten eines funktionierenden Sozial- und Gesundheits-systems dar. Insbesondere für vulnerable und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen muss gewährleistet sein, dass der Zugang zu allen Formen medizinischer Beratung, Untersuchung und Behandlung barrierefrei und ohne diskriminierende Hürden möglich ist. Weil Gesundheit das höchste Gut des Menschen ist, darf der Zugang zu medizinischen Leistungen unter keinen Umständen von körperlichen, sensorischen oder administrativen Barrieren abhängig gemacht werden.
Der jüngste Bericht über das NGO-Forum der Volksanwaltschaft deckt jedoch eklatante Missstände im österreichischen Gesundheitssystem auf, wie eine Aussendung der Volksanwaltschaft vom 2. Juni 2026 zeigt:
„NGO-Forum der Volksanwaltschaft:
Gesundheitssystem diskriminiert Menschen mit Behinderungen
‚Benachteiligte Gruppen und blinde Flecken im Gesundheitsbereich‘: Barriere-freiheit funktioniert nicht, UN-BRK nicht umgesetzt
Derzeit wird intensiv über eine Gesundheitsreform diskutiert. ‚Es ist wichtig, den Fokus auf jene Menschen zu setzen, die in solchen Diskussionen gerne vergessen werden: Benachteiligte Gruppen wie Armutsbetroffene, Menschen mit Behinderungen und Frauen, sowie nicht zuletzt Menschen, die von Rassismus im Gesundheitssystem betroffen sind‘, sagte Volksanwalt Bernhard Achitz, der das NGO-Forum am 27. Mai in den Räumen des Dachverbands der Sozial-versicherungsträger moderierte: ‚Besonders betroffen sind Menschen, die u mehreren dieser Gruppen gehören, denn Diskriminierung tritt nicht isoliert auf.‘
Die Volksanwaltschaft organisiert jedes Jahr ein NGO-Forum zu einem konkreten Thema und gibt der Zivilgesellschaft die Möglichkeit, sich mit Behörden aus Bund und Ländern, mit Vertreter*innen der Sozialversicherung und natürlich mit Politiker*innen auszutauschen. In den vergangenen Jahren war es etwa um die nach wie vor überfällige Verankerung Sozialer Grundrechte in der Verfassung gegangen, oder um Kinderrechte. Die Ergebnisse hat die Volksanwaltschaft in Tagungsbänden zusammengefasst und veröffentlicht.[1]
Lanzinger (ÖBR): UN-Behindertenrechtskonvention auch nach 18 Jahren nicht umgesetzt
Mit einem Überblick über strukturelle Probleme von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitsbereich eröffnete Manuela Lanzinger, Vizepräsidentin des Österreichischen Behindertenrats (ÖBR) den Vormittag. Zusammengefasst: „Fast alles, was in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) steht, ist 18 Jahre nach der Ratifizierung noch immer nicht erfüllt“, so Lanzinger: ‚Gesundheitsversorgung ist nicht auf demselben Niveau wie für andere Menschen verfügbar. Barrierefreiheit funktioniert nicht.‘ So hat etwa eine AKH-Ambulanz eine Person im Rollstuhl weggeschickt, weil angeblich kein Hebelift vorhanden war. Lanzinger: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass im ganzen AKH kein Hebelift aufzutreiben ist‘
Inklusive Ambulanzen
Umfassende Barrierefreiheit bedeutet mehr als Rollstuhlgerechtigkeit: dazu muss kommunikative Barrierefreiheit kommen, es braucht zum Beispiel Ruhezonen für neurodivergente Menschen, ... ‚Die Barrierefreiheit muss auch überprüft werden, die Selbstauskunft der Einrichtungen ist zu wenig‘, forderte Lanzinger. Notwendig sind inklusive Ambulanzen – derzeit gibt es stattdessen nur wenige Spezialambulanzen, die sich nur an Menschen mit ganz bestimmten Behinderungen richten.
Das Gesundheitspersonal muss besser geschult und für menschenrechtliche Normen sensibilisiert werden, ‚das passiert nur in sehr geringem Ausmaß. Wir waren entsetzt, welche Stereotypen immer noch in Schulungsvideos vorkommen.‘
Echte Beteiligung statt Scheinpartizipation!
Lanzinger nannte einige konkrete Forderungen an die Politik, etwa die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Lebens- und Krankenversicherungsbereich zu verbieten. Angebote für Unterstützte Kommunikation und Gebärdensprach-Dolmetsch müssen verbessert werden, vor allem für geflüchtete Menschen. Das Angebot an psychosozialer Versorgung reicht noch lange nicht aus, trotz Psychotherapie auf Krankenschein. Und ganz wichtig: Bei allen künftigen Reformen müssen Menschen mit Behinderungen selbst eingebunden werden. Derzeit ‚erwecken manche Projekte eher den Anschein von Scheinpartizipation: Vorschläge werden zwar angehört, aber dann heißt es, es ist kein Geld dafür da.‘ Neben der Budgetierung muss sich auch bei der Datengrundlage etwas ändern: ‚Es gibt zu wenig Daten, zum Beispiel über Zuerkennung und Ablehnung von Leistungen‘, so Lanzinger.“[2]
Es ist ein untragbarer Zustand und ein gesundheitspolitisches Armutszeugnis, dass Menschen mit Behinderungen im täglichen Leben sowie beim Zugang zu lebensnotwendiger medizinischer Versorgung derart systematisch benachteiligt werden.
Es gäbe auch interessante, innovative Lösungen in einzelnen Bereichen. Europaweit sind etwa viele Ideen und Projekte ausfindig zu machen, die die Barrierefreiheit in der Kommunikation im Gesundheitsbereich, im Besonderen im Spitalsbereich, fördern, wie etwa das ASI Project der spanischen Fondación Personas.[3] Ein Blick über den Tellerrand könnte helfen, die Versorgung von vielen Patienten mit Behinderungen zu verbessern.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Welche konkreten Maßnahmen hat Ihr Ressort seit Beginn der laufenden Gesetzgebungsperiode ergriffen, um die seit 18 Jahren ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention im österreichischen Gesundheitssystem vollständig umzusetzen?
a. Welche dieser Maßnahmen wurden bereits final realisiert?
b. Welche Verzögerungsgründe gibt es bei den noch ausstehenden Vorhaben?
2. Wie bewerten Sie den im Rahmen des NGO-Forums der Volksanwaltschaft geschilderten Vorfall im Wiener AKH, bei dem eine Person im Rollstuhl aufgrund eines fehlenden Hebelifts weggewiesen wurde?
3. Welche Richtlinien oder Vorgaben existieren seitens Ihres Ressorts, um sicherzustellen, dass in allen öffentlich finanzierten Spitälern und Ambulanzen funktionstüchtige medizinische Hilfsmittel wie Hebelifte flächendeckend und zu jeder Zeit einsatzbereit zur Verfügung stehen?
4. Welche Kontrollen und Überprüfungen zur Einhaltung der Barrierefreiheit (baulich, kommunikativ, sensorisch) in Krankenanstalten und Ordinationen werden durch Ihr Ressort oder nachgeordnete Stellen durchgeführt?
a. Wie oft kam es dabei seit dem Jahr 2020 zu Beanstandungen?
b. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen Einrichtungen, die die Barrierefreiheit nicht gewährleisten?
5. Warum wird im Bereich der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen nach wie vor primär auf Selbstauskünfte der jeweiligen Einrichtungen vertraut, anstatt unabhängige und verpflichtende behördliche Prüfungen einzuführen?
6. Welche konkreten Schritte unternimmt Ihr Ressort zur Förderung und gesetzlichen Etablierung von „inklusiven Ambulanzen“, um Barrierefreiheit über die bloße Rollstuhlgerechtigkeit hinaus (z.B. durch Ruhezonen für neuro-divergente Menschen) flächendeckend zu gewährleisten?
7. Inwieweit ist eine Überarbeitung und Modernisierung der Aus- und Weiter-bildungsinhalte für das medizinische Personal und für Pflegekräfte geplant, um diese für menschenrechtliche Normen und den barrierefreien Umgang mit Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren?
a. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um stereotype Darstellungen in den Schulungsunterlagen und Schulungsvideos abzubauen und zu ersetzen?
8. In welchem Umfang bestehen in Österreich derzeit Angebote für Unterstützte Kommunikation und Gebärdensprach-Dolmetsch im ambulanten und stationären medizinischen Bereich?
a. Welche budgetären Mittel sind für deren Ausbau in den Jahren 2024 und 2025 konkret vorgesehen?
9. Welche Maßnahmen und Projekte zur barrierefreien Kommunikation im Gesundheitsversorgung, insbesondere im Spitalsbereich, setzen Sie konkret?
a. Welche Projekte unterstützen Sie in diesem Bereich?
b. Mit welchen Mitteln in welcher Höhe werden diese unterstützt?
10. Ist Ihnen beispielhaft das ASI Project der spanischen Fundación Personas bekannt?
a. Gibt es ähnliche Projekte, die Sie unterstützen?
i. Wenn ja, welche?
ii. Wenn nein, warum nicht?
11. Welche Möglichkeiten sehen Sie, innovative Ideen wie jene der Fundación Personas umzusetzen?
12. Wie hoch ist der aktuelle Deckungsgrad bei der psychosozialen Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Österreich?
a. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um dem akuten Mangel an kassenfinanzierten Psychotherapieplätzen für diese Zielgruppe wirksam entgegenzuwirken?
13. Mit welchen gesetzlichen Maßnahmen wird Ihr Ressort der Forderung nachkommen, Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen beim Abschluss von Lebens- und Krankenversicherungen wirksam zu verbieten?
14. Wie erklären Sie den konkreten Vorwurf der „Scheinpartizipation“ seitens der Behindertenorganisationen bei anstehenden Gesundheitsreformen, und wie wollen Sie eine tatsächliche, partnerschaftliche und budgetär unterlegte Einbindung von Betroffenen in künftige Reformprozesse sicherstellen?
15. Welche statistischen Daten werden in Ihrem Ressort bezüglich der Zuerkennung und Ablehnung von Versorgungsleistungen für Menschen mit Behinderungen erhoben, und warum existiert hier laut Angaben des Österreichischen Behindertenrates nach wie vor eine unzureichende Datengrundlage?
[1] https://volksanwaltschaft.gv.at/berichte/ngo-forum-tagungsbaende/ (aufgerufen am 05.07.2026)
[2] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260602_OTS0004/ngo-forum-der-volksanwaltschaft-gesundheitssystem-diskriminiert-menschen-mit-behinderungen (aufgerufen am 05.07.2026)
[3] https://fundacionpersonas.es/en/projects/asi-programme-inclusion-of-persons-with-intellectual-disabilities-in-public-hospitals/ (aufgerufen am 05.07.2026)