Eingelangt am 10.08.2026
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möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Christian Lausch
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend Gewaltambulanzen in Österreich
Auf der Homepage des punkteins@orf.at war am 10. März 2025 Folgendes zu lesen:
„[...] Einen wichtigen Beitrag zur Erkennung und Aufklärung von Gewalt können Gewaltambulanzen leisten. In diesen klinisch-forensischen Untersuchungsstellen werden Spuren und Verletzungen so dokumentiert, dass sie vor Gericht als Beweise verwertbar sind. Betroffene werden außerdem durch Opferschutzeinrichtungen weiterführend begleitet, sowie psychologisch und rechtlich beraten. Das Angebot ist für Menschen jeden Alters kostenlos, anonym, ohne e-card und unabhängig von einem Strafverfahren zugänglich.
In Innsbruck, Graz und Wien gibt es bereits Gewaltambulanzen. Ein Gewaltambulanzenförderungsgesetz, das seit 1. September 2024 in Kraft ist, sieht eine Ausweitung auf alle Bundesländer vor. Auch im aktuellen Regierungsprogramm ist von einem flächendeckenden Ausbau die Rede.[...]“[1]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Wie viele gerichtsmedizinische Facharztstellen sind aktuell an den österreichischen Universitätsinstituten insgesamt vorgesehen und wie viele davon sind derzeit unbesetzt?
a. Seit wann bestehen diese unbesetzten Stellen jeweils?
b. Welche konkreten Maßnahmen wurden gesetzt, um diese Stellen zu besetzen?
2. Wer trägt die politische Verantwortung für den seit Jahren bekannten Personalmangel im Bereich der Gerichtsmedizin?
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit 2021 gesetzt, um diesen Personalmangel strukturell zu beheben?
3. Konnte die gerichtsmedizinische Facharztstelle für die Gewaltambulanz Wien schon besetzt werden?
a. Wenn ja, seit wann ist diese Stelle besetzt?
b. Wenn nein, seit wann ist diese Stelle ausgeschrieben?
c. Wenn nein, wie viele Bewerbungen sind bisher eingelangt?
d. Wenn nein, welche Gründe gibt es, dass diese zentrale Stelle nicht besetzt werden kann?
e. Wenn nein, wann wird diese Stelle besetzt?
4. Wie wird sichergestellt, dass die Beweissicherheit vor Gericht bei Untersuchungen durch nicht spezialisierte Fachärzte gewährleistet ist?
5. Bis zu welchem Zeitpunkt ist aus heutiger Sicht die Finanzierung der Pilotbetriebe der Gewaltambulanzen gesichert?
6. Welche finanziellen Mittel wären erforderlich, um die bestehenden Gewaltambulanzen dauerhaft zu betreiben?
7. Gibt es schon einen Zeitplan für den bundesweiten Ausbau von Gewaltambulanzen?
a. Wenn ja, wie sieht dieser im Detail aus?
b. Wenn ja, wird hier ganz Österreich abgedeckt mit Gewaltambulanzen?
c. Wenn ja, wo genau sind diese Ambulanzen?
d. Wenn nein, warum nicht?
8. Wie viele Gewaltopfer aus ländlichen Regionen mussten bislang aufgrund fehlender regionaler Angebote längere Anfahrtswege zu Gewaltambulanzen in Kauf nehmen?
a. Wie lange beträgt die durchschnittliche Anfahrtszeit für Betroffene außerhalb der Ballungsräume?
[1] https://oe1.orf.at/programm/20250310/788033/Gewaltambulanzen-in-Oesterreich (aufgerufen am 11.06.2026)