Eingelangt am 10.08.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Christian Lausch
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Gewaltambulanzen in Österreich
Auf der Homepage des punkteins@orf.at war am 10. März 2025 Folgendes zu lesen:
„[...] Einen wichtigen Beitrag zur Erkennung und Aufklärung von Gewalt können Gewaltambulanzen leisten. In diesen klinisch-forensischen Untersuchungsstellen werden Spuren und Verletzungen so dokumentiert, dass sie vor Gericht als Beweise verwertbar sind. Betroffene werden außerdem durch Opferschutzeinrichtungen weiterführend begleitet, sowie psychologisch und rechtlich beraten. Das Angebot ist für Menschen jeden Alters kostenlos, anonym, ohne e-card und unabhängig von einem Strafverfahren zugänglich.
In Innsbruck, Graz und Wien gibt es bereits Gewaltambulanzen. Ein Gewaltambulanzenförderungsgesetz, das seit 1. September 2024 in Kraft ist, sieht eine Ausweitung auf alle Bundesländer vor. Auch im aktuellen Regierungsprogramm ist von einem flächendeckenden Ausbau die Rede.[...]“[1]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Bis zu welchem Zeitpunkt ist aus heutiger Sicht die Finanzierung der Pilotbetriebe der Gewaltambulanzen gesichert?
2. Welche finanziellen Mittel wären erforderlich, um die bestehenden Gewaltambulanzen dauerhaft zu betreiben?
3. Gibt es schon einen Zeitplan für den bundesweiten Ausbau von Gewaltambulanzen?
a. Wenn ja, wie sieht dieser im Detail aus?
b. Wenn ja, wird hier ganz Österreich abgedeckt mit Gewaltambulanzen?
c. Wenn ja, wo genau sind diese Ambulanzen?
d. Wenn nein, warum nicht?
4. Wie viele Gewaltopfer aus ländlichen Regionen mussten bislang aufgrund fehlender regionaler Angebote längere Anfahrtswege zu Gewaltambulanzen in Kauf nehmen?
5. Wie lange beträgt die durchschnittliche Anfahrtszeit für Betroffene außerhalb der Ballungsräume?
6. Wie viele Fälle von sexualisierter Gewalt wurden in den Jahren 2022 bis 2025 angezeigt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
a. In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Anklage?
b. In wie vielen Fällen kam es zu einer rechtskräftigen Verurteilung?
7. Liegen dem Innenministerium Erkenntnisse darüber vor, in wie vielen Verfahren eine Verurteilung aufgrund fehlender oder unzureichender Beweismittel nicht möglich war?
a. Wenn ja, um wie viele Verfahren handelt es sich dabei? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr für den Zeitraum 2020 bis 2025)
b. Wenn ja, um welche fehlenden oder unzureichender Beweismittel handelt es sich dabei?
8. Werden Polizeibedienstete regelmäßig über die Möglichkeiten und Angebote der Gewaltambulanzen informiert und geschult?
a. Wenn nein, warum nicht?
9. Welche Maßnahmen setzt das Innenministerium, um Betroffene bereits bei der Anzeigenerstattung auf die Möglichkeit einer klinisch-forensischen Untersuchung hinzuweisen?
[1] https://oe1.orf.at/programm/20250310/788033/Gewaltambulanzen-in-Oesterreich (aufgerufen am 11.06.2026)