Eingelangt am 10.08.2026
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Anfrage
des Abgeordneten Christian Lausch
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Gewaltambulanzen in Österreich
Auf der Homepage des punkteins@orf.at war am 10. März 2025 Folgendes zu lesen:
„[...] Einen wichtigen Beitrag zur Erkennung und Aufklärung von Gewalt können Gewaltambulanzen leisten. In diesen klinisch-forensischen Untersuchungsstellen werden Spuren und Verletzungen so dokumentiert, dass sie vor Gericht als Beweise verwertbar sind. Betroffene werden außerdem durch Opferschutzeinrichtungen weiterführend begleitet, sowie psychologisch und rechtlich beraten. Das Angebot ist für Menschen jeden Alters kostenlos, anonym, ohne e-card und unabhängig von einem Strafverfahren zugänglich.
In Innsbruck, Graz und Wien gibt es bereits Gewaltambulanzen. Ein Gewaltambulanzenförderungsgesetz, das seit 1. September 2024 in Kraft ist, sieht eine Ausweitung auf alle Bundesländer vor. Auch im aktuellen Regierungsprogramm ist von einem flächendeckenden Ausbau die Rede.[...]“[1]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wie wird sichergestellt, dass die Beweissicherheit vor Gericht bei Untersuchungen durch nicht spezialisierte Fachärzte gewährleistet ist?
2. Bis zu welchem Zeitpunkt ist aus heutiger Sicht die Finanzierung der Pilotbetriebe der Gewaltambulanzen gesichert?
3. Welche finanziellen Mittel wären erforderlich, um die bestehenden Gewaltambulanzen dauerhaft zu betreiben?
4. Gibt es schon einen Zeitplan für den bundesweiten Ausbau von Gewaltambulanzen?
a. Wenn ja, wie sieht dieser im Detail aus?
b. Wenn ja, wird hier ganz Österreich abgedeckt mit Gewaltambulanzen?
c. Wenn ja, wo genau sind diese Ambulanzen?
d. Wenn nein, warum nicht?
5. Wie viele Gewaltopfer aus ländlichen Regionen mussten bislang aufgrund fehlender regionaler Angebote längere Anfahrtswege zu Gewaltambulanzen in Kauf nehmen?
[1] https://oe1.orf.at/programm/20250310/788033/Gewaltambulanzen-in-Oesterreich (aufgerufen am 11.06.2026)