6794/J XXVIII. GP

Eingelangt am 13.08.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Untergräbt das "Omnibus-X"-Paket die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln in Österreich?

BEGRÜNDUNG

 

Die Europäische Kommission legte am 16. Dezember 2025 ein sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung der unionsrechtlichen Bestimmungen über die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln[1] vor. Der Vorschlag betrifft unter anderem die Regelungen über die Genehmigung und Neubewertung von Pestizidwirkstoffen, Rückstandshöchstgehalte, die Verlängerung verschiedener Zulassungs- und Über-gangsfristen sowie weitere Bereiche des Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucher-schutzes.

Am 27. Mai 2026 legte der Rat der Europäischen Union unter zypriotischem Vorsitz seinen Standpunkt zu einem Teil des Gesetzgebungspakets fest. Dieser bildet die Grundlage für die weiteren Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission.

Expert:innen zahlreicher europäischer Forschungseinrichtungen und NGOs warnen davor, dass einzelne vorgeschlagene Änderungen die regelmäßige Überprüfung von Pestizidwirkstoffen schwächen und dadurch Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt erhöhen können[2]. Laut der Nationalen Akademie der Wissen-schaften Leopoldina würde die geplante Änderung zu den Zulassungen von Pflan-zenschutzwirkstoffen das Schutzniveau für Mensch und Umwelt verringern[3].

Kritisiert wird darüber hinaus, dass der Vorschlag ohne eine umfassende Folgenab-schätzung vorgelegt wurde – was ein Rechtsgutachten[4], das die Aurelia Stiftung, ClientEarth, die Deutsche Umwelthilfe, der Deutsche Naturschutzring, foodwatch, das Pestizid Aktions-Netzwerk und das Umweltinstitut München in Auftrag gegeben haben, bestätigt[5].

Das niederländische Parlament gab eine unabhängige Folgenabschätzung in Auf-trag. Diese kam zu dem Schluss, dass die Vorschläge die angestrebte Vereinfachung und Beschleunigung voraussichtlich nicht erreichen, den Schutz von Mensch und Umwelt nicht verbessern und zugleich das Vorsorgeprinzip sowie die Verantwort-lichkeit der Hersteller schwächen würden[6].

Die inhaltliche Federführung in Österreich liegt betreffend Pestizidrückstände, Hygienevorschriften, Genetisch veränderte Organismen (GVO), amtliche Kontrollen, Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung beim BMASGPK[7].

Angesichts der möglichen Auswirkungen der geplanten Änderungen besteht starkes öffentliches Interesse zu erfahren, welche Position die Republik Österreich in den Ratsverhandlungen vertreten hat, auf welchen fachlichen Grundlagen diese Position beruht und für welche Schutzstandards sich das zuständige Bundesministerium in den weiteren Verhandlungen einsetzt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Welche Position vertrat Österreich bei der Festlegung des Ratsmandats vom 27. Mai 2026 zum sogenannten „Omnibus X“ betreffend die Vereinfachung und Stärkung der Anforderungen an die Lebens- und Futtermittelsicherheit?

a.    Hat Österreich dem unter zypriotischem Ratsvorsitz ausgearbeiteten Kompromisstext zugestimmt, diesen abgelehnt oder sich der Stimme enthalten – und mit welcher Begründung?

b.    Welche konkreten fachlichen, rechtlichen und politischen Erwägungen lagen der von Österreich vertretenen Position zugrunde?

c.    Wurden im Vorfeld oder während der Ratsberatungen von österreichischer Seite Änderungswünsche, Vorbehalte oder Protokollerklärungen eingebracht?

                                  i.    Wenn ja, welche konkreten Änderungen, Vorbehalte oder Erklärungen wurden eingebracht?

2)    Welche Position vertritt Österreich in den Ratsberatungen hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen bei der regelmäßigen Erneuerung bzw. Neubewertung der Genehmigung von Pestizidwirkstoffen?

3)    Hat sich Österreich dafür ausgesprochen, dass Pestizidwirkstoffe weiterhin in gesetzlich festgelegten regelmäßigen Abständen einer umfassenden Neubewertung unterzogen werden müssen?

a.    Wenn ja, in welchen Sitzungen, Arbeitsgruppen oder schriftlichen Beiträgen wurde diese Position vertreten und welche zeitlichen Abstände werden in der Position Österreichs vorgeschlagen?

4)    Nimmt Österreich betreffend die Neubewertung von Pestizidwirkstoffen in gesetzlich festgelegten regelmäßigen Abständen unterschiedliche Positionen je nach Kategorie (Substitutionskandidaten, low-risk Substanzen, etc) von Pestizid-wirkstoffen ein?

a.    Wenn ja, welche Positionen werden für welche Kategorien von Pestizid-wirkstoffen und mit welcher Begründung vertreten?

b.    Setzt sich Österreich dafür ein, die Zulassungs- bzw Überprüfungs-Intervalle für Substitutionskandidaten auszudehnen?

5)    Welche Ausgleichs- bzw. Sicherheitsmaßnahmen sind vorgesehen, um die Risiken zu minimieren sowie weiterhin Anreize zu schaffen, alternative Wirkstoffe zu entwickeln?

a.    Hat Österreich hierzu konkrete Vorschläge gemacht?

                                  i.    Wenn ja, wurden auch konkrete Zeiträume dafür vorgeschlagen?

                                ii.    Wenn nein, aus welchen fachlichen und rechtlichen Gründen wurde davon abgesehen?

6)    Welche Vorkehrungen müssen aus Sicht Ihres Ressorts getroffen werden, damit neue wissenschaftliche Erkenntnisse über Gesundheits- oder Umweltrisiken bereits genehmigter Wirkstoffe rechtzeitig erkannt und berücksichtigt werden?

7)    Welche Position vertritt Österreich hinsichtlich der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Prozesse zur Überprüfung von Wirkstoffen oder Wirkstoffgruppen?

a.    Soll ein Mitgliedstaat in der Lage sein, eine solche Überprüfung zu veranlassen oder reicht es nach Ansicht Ihres Ressorts aus, dass Mitgliedstaaten das Recht haben, eine Überprüfung vorzuschlagen und die Entscheidung darüber der Europäischen Kommission zu überlassen?

8)    Welche Position vertritt Österreich hinsichtlich der im Vorschlag vorgesehenen Verlängerungen von Genehmigungs-, Erneuerungs-, Übergangs-, Aufbrauchs- und Ausnahmefristen?

9)    Welche Auswirkungen der vorgesehenen Fristverlängerungen auf den Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz wurden von Ihrem Ressort geprüft?

a.    Welche konkreten Studien, Gutachten, Risikobewertungen, Stellungnahmen oder sonstigen fachlichen Unterlagen wurden dieser Prüfung zugrunde gelegt?

10) Wurde von Ihrem Ressort geprüft, ob die von der Europäischen Kommission vorgelegten Unterlagen eine ausreichende Grundlage für die Beurteilung der gesundheitlichen, ökologischen, wirtschaftlichen und administrativen Aus-wirkungen des Vorschlags darstellen?

a.    Falls ja: zu welchem konkreten Ergebnis gelangte diese Prüfung?

b.    Falls nein: warum nicht?

c.    Welche konkreten Unterlagen, Studien, Gutachten, Risikobewertungen und Expertisen zog Ihr Ressort heran, um mögliche Auswirkungen des Vorschlags auf

                                  i.    die menschliche Gesundheit,

                                ii.    die Umwelt,

                               iii.    die Lebensmittelsicherheit,

                               iv.    den Verbraucherschutz

                                v.    die österreichische Landwirtschaft

zu beurteilen?

11) Welche konkreten Angaben über die erwarteten Auswirkungen und Kosten des Vorschlags betreffend einen möglichen zunehmenden Arbeitsaufwand für österreichische Institutionen (BAES, AGES, oä) lagen Ihrem Ressort bei der Festlegung der österreichischen Position vor?

12) Hat Ihr Ressort eigene Berechnungen, Szenarien oder Folgenabschätzungen zu den im Omnibus-Paket zur Sicherheit von Lebens- und Futtermittel vorgesehenen Änderungen vorgenommen oder in Auftrag gegeben?

a.    Falls nein: ist eine fachliche Prüfung vorgesehen?

13) Wird sich Österreich bei konkreten Änderungen des Ratsmandats in den weiteren Verhandlungen dafür einsetzen zumindest das bestehende Schutzniveau für Gesundheit, Umwelt und Verbraucher:innen aufrechtzuerhalten?

14) Laut Angaben der EFSA könne der Rückstau an laufenden Verfahren mittels einer zusätzlichen Finanzierung zur Personalaufstockung im Wert von rund 15 Mio. EURO schneller und mit gleichbleibendem Schutzniveau gelöst werden. Wurde dieser Alternativvorschlag von Österreich in Betracht gezogen und beurteilt?

15) Welche Position vertritt Österreich gegenüber dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen ”tacit agreement” bei biologischen Pflanzen-schutzmitteln?

16) Welche Position vertritt Österreich bei der Frage, ob unter Artikel 4 der Verordnung 1107/2009 neben der Pflanzengesundheit auch ökonomische Gründe als Grundlage für eine Ausnahmezulassung gelten sollen?

a.    Sollen nach Ansicht Ihres Ressorts Endokrine Disruptoren unter Art. 4 zugelassen werden können?

17) Welche Definition biologischer Pflanzenschutzmittel wird von Österreich herangezogen und beinhaltet diese Definition Schwermetalle sowie deren Salze und/oder strukturell idente sowie funktional idente Wirkstoffe?

18) Ein Rechtsgutachten von Geulen und Klinger äußert große Zweifel an der Konformität des Kommissionsvorschlags mit bestehendem EU-Recht. Hat Österreich eine eigene Einschätzung zur legalen Validität der Omnibus-Vorschläge durchgeführt?



[1] Simplification of legislation - Food Safety - European Commission

[2] EU Omnibus proposal increases pesticide risks | Science

[3] Leopoldina: Fokuspapier zu Pflanzenschutzwirkstoffen: Zulassungsverfahren nicht zulasten von Gesundheit und Umwelt lockern

[4] 2026-01-27_Rechtsgutachten_Food_and_Feed_Safety_Omnibus_final.pdf

[5] Rechtsgutachten kritisiert EU-Gesetzentwurf: Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig | FW DE

[6] 260522_Scientists_impact_assessment_EU-proposal_Food-_and-feed_safety_simplification_package.pdf

[7] EU-Jahresvorschau 2026