6796/J XXVIII. GP

Eingelangt am 14.08.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Amnestie für ausländische Häftlinge

 

 

Wie die Oberösterreichischen Nachrichten am 23. Juni 2026 in ihrer Printausgabe berichteten, stehen die österreichischen Justizanstalten vor dem endgültigen Kollaps. Mit einer verzeichneten Belagsquote von über 108 Prozent – konkret rund 9.120 Insassen bei einer Kapazität von lediglich 8.420 Plätzen – ist das System drastisch überfordert. Diese chronische Überfüllung gefährdet nicht nur die Sicherheit des Aufsichtspersonals im täglichen Dienstbetrieb massiv, sondern schränkt auch die Funktionsfähigkeit sowie den gesetzlichen Auftrag des gesamten österreichischen Strafvollzugs maßgeblich ein:

 

„300 Häftlinge pro Jahr sollen in ihre Heimat zurück

Gefängnisse sind überfüllt, weshalb die Justizministerin weniger Häftlinge will – durch mehr Abschiebungen und große Amnestie

 

WIEN. Die Gefängnisse haben Platz für rund 8420 Personen. Im Juni 2026 wurden circa 9120 Insassen gezählt, die Belagsquote beträgt mehr als 108 Prozent. Um die Situation für das Personal zu verbessern, sollen die Justizanstalten entlastet werden. Schon im Vorjahr gab es deshalb Maßnahmen: die Ausdehnung der Fußfessel-Regeln und die Reform der bedingten Entlassung.

 

Als nächsten Schritt will Justizministerin Anna Sporrer (SP) die ‚Haft in der Heimat‘ forcieren. Das soll jährlich 300 Häftlinge weniger bewirken. Das Thema soll am Mittwoch im Ministerrat behandelt werden.

 

Vetorecht soll wegfallen

 

Ausländische Straftäter, gegen die ein aufrechtes Einreise- oder Aufenthaltsverbot besteht, sollen in Österreich bedingt entlassen werden, damit sie nach der Hälfte der Strafzeit umgehend in ihr Herkunftsland zurückreisen, was von der Fremdenbehörde überwacht wird. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, werden sie wieder eingesperrt. Bisher konnte der betroffene Häftling diese Außerlandesbringung verhindern, dieses Vetorecht soll künftig wegfallen.

 

Davon ausgenommen sein sollen schwere Gewalt- und Sexualverbrechen sowie terroristische Straftaten. Im Vorjahr ist laut Regierung mit 208 Überstellungen ein Höchstwert bei der ‚Haft in der Heimat‘ erzielt worden.

 

Sporrer (SP) meinte in einer Stellungnahme, die Justizanstalten bräuchten sofort spürbare Maßnahmen. Die Belastung für die Beschäftigten vor Ort sei nicht mehr tragbar und gefährde langfristig die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung.

 

Mit der Möglichkeit, illegal aufhältige Straftäter schon nach Verbüßung der Hälfte ihrer Haftstrafe abzuschieben, setze man einen weiteren wichtigen Schritt, betonte Innenminister Gerhard Karner (VP). Auch Bundeskanzler Christian Stocker (VP) zeigt sich von der Neuerung angetan. Der Rechtsstaat müsse konsequent handeln können. ‚Unser Grundsatz ist klar: null Toleranz all jenen gegenüber, die sich nicht an unsere Gesetze halten, unsere Werte nicht respektieren und die Sicherheit unseres Landes gefährden.‘

 

Kontrovers diskutiert die Regierungskoalition Sporrers Pläne einer einmaligen Amnestierung von rund 500 Gefangenen. Die Ministerin müsse sich bewusst sein, welches Signal sie damit aussende, ‚wenn sie ins Blaue hineinredet, dass sie 500 Häftlinge entlassen will‘, so VP-Klubchef Ernst Gödl.

 

Gesetz für Einmal-Amnestie

 

Sporrer hat ihre Pläne konkretisiert. Auch wenn es sich um eine Einmalaktion handle, werde ein Gesetz notwendig sein. Ein Beschluss könnte im Herbst fallen.

 

Ausgenommen sein sollen schwere Gewaltverbrechen, Sexualverbrechen, Terroris-mus und staatsfeindliche Verbindungen sowie Delikte nach dem Verbotsgesetz. Gleiches gelte für gefährliche Rückfalltäter.

 

Voraussetzung bei allen Kandidaten sei ‚Wohlverhalten‘. Eine Amnestierung solle erst nach mindestens einem Drittel der zu verbüßenden Haft möglich sein. Wer eineinhalb Jahre unbedingt ausgefasst hat, muss also sechs Monate abgesessen haben, so der Plan. Häftlinge mit fünf Jahren Freiheitsstrafe könnten nach der Halbzeit freikommen. Sie müssten sich dazu aber bereits im gelockerten ‚Entlassungsvollzug‘ befinden, zum Beispiel einen Job außerhalb der Gefängnisanstalt haben.“[1]

 

Angesichts dieses dramatischen Notstands plant Justizministerin Anna Sporrer nun unkonventionelle und höchst umstrittene Entlastungsschritte. Neben der zu befürwortenden forcierteren Abschiebung ausländischer Straftäter im Rahmen des Projekts „Haft in der Heimat“, wodurch rund 300 Häftlinge pro Jahr rückgeführt und das Vetorecht der Betroffenen abgeschafft werden soll, sorgt allerdings der Plan einer einmaligen Amnestierung von rund 500 Gefangenen für heftigen politischen Widerstand. Die Justizministerin hat diese Pläne bereits konkretisiert und beabsichtigt, im Herbst ein entsprechendes Gesetz beschließen zu lassen, welches Häftlingen unter bestimmten Bedingungen den vorzeitigen Freigang ermöglichen soll.

 

Diese geplante Massenfreilassung von Kriminellen mit unbedingten Haftstrafen sind ein unerträglicher Schlag ins Gesicht aller Verbrechensopfer und stellen ein fatales Signal an die kriminelle Szene dar. Anstatt durch konsequente, sofortige Abschiebungen ausländischer Häftlinge – die den weitaus größten Teil der Über-belegung in unseren Zellen verursachen – für echte Entlastung zu sorgen, greift das Justizressort zu Methoden, die die Sicherheit der eigenen Bevölkerung fahrlässig aufs Spiel setzen. Ein Rechtsstaat verliert jegliche Glaubwürdigkeit, wenn er rechtskräftig verurteilte Straftäter aus reiner organisatorischer Überforderung vorzeitig auf freien Fuß setzt und den Strafvollzug ad absurdum führt.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie stellt sich die aktuelle Belagsquote der österreichischen Justizanstalten mit Stand Juni 2026 (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Justizanstalten und Außenstellen) im Detail dar?

2.    Wie viele Personen befinden sich aktuell in Österreich in Haft, die keine österreichischen Staatsbürger sind? (Bitte um Aufschlüsselung nach Staats-angehörigkeit)

3.    Wie hoch waren die durchschnittlichen täglichen Haftkosten pro Häftling in den Jahren 2024, 2025 und im ersten Halbjahr 2026?

4.    Auf welchen konkreten völkerrechtlichen und bilateralen Abkommen basiert das Vorhaben „Haft in der Heimat“, und mit welchen Herkunftsländern bestehen derzeit voll funktionsfähige Rückübernahme- und Vollstreckungsabkommen für Strafgefangene?

a.    Sollen diese mit anderen Staaten ausgeweitet werden?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn ja, was ist hier der jeweilige Stand?

5.    Inwiefern soll das bisherige Vetorecht von ausländischen Häftlingen bei der Rückführung in ihre Heimatländer gesetzlich ausgehebelt werden, und welche verfassungs- oder menschenrechtlichen Bedenken wurden dazu im Vorfeld geprüft?

6.    Wie viele der für das Projekt „Haft in der Heimat“ anvisierten 300 Häftlinge pro Jahr verbüßen derzeit Haftstrafen wegen:

a.    Eigentumsdelikten.

b.    Suchtgiftdelikten,

c.    Gewaltdelikten?

7.    Warum wurde eine Anzahl von 300 Häftlinge festgesetzt?

a.    Welche Maßnahmen und Konsequenzen werden auf eine Unter-schreitung dieser Zahl folgen?

b.    Warum wird nicht eine höhere Zahl festgelegt?

8.    Wie viele der derzeitigen Häftlinge könnten realistisch ihre Strafe im Ausland absitzen?

a.    Warum kann diese Zahl nicht herangezogen werden?

b.    Welche Gründe sprechen im Konkreten dagegen?

9.    Welche konkrete Anzahl an Häftlingen soll nach den Plänen des Justizressorts durch die geplante Einmal-Amnestie tatsächlich vorzeitig entlassen werden, und für welchen genauen Zeitraum im Herbst 2026 ist das Inkrafttreten des entsprechenden Amnestiegesetzes geplant?

10. Welche Evaluierungen hinsichtlich einer möglichen Gefährdung der Bevölkerung durch diese Haftentlassungen liegen vor?

a.    Welche Folgenabschätzung liegt hier vor?

b.    Wie beurteilen Sie das Gefährdungspotenzial für die Bevölkerung durch diese Amnestie?

11. Welche Deliktsgruppen sollen neben schweren Gewaltverbrechen, Sexual-verbrechen und Terrorismus explizit von der geplanten Einmal-Amnestie ausgeschlossen werden?

12. Wie definieren Sie das im Artikel erwähnte Kriterium des „Wohlverhaltens“, das Voraussetzung für eine Amnestie sein soll, und wer entscheidet im Einzelfall über das Vorliegen dieser Voraussetzung?

13. Wie soll sichergestellt werden, dass amnestierte Häftlinge, die sich im gelockerten Entlassungsvollzug befinden, nach ihrer vorzeitigen Entlassung lückenlos behördlich überwacht werden, um die Sicherheit der Bevölkerung zu garantieren?

14. Wie viele Planstellen im Bereich der Justizwache sind mit Stand Juni 2026 unbesetzt, und welche Akutmaßnahmen setzt Ihr Ressort, um die personelle Belastung in den überfüllten Justizanstalten effektiv abzufedern?



[1]    OÖ Nachrichten vom 23.06.2026, S. 22

vgl. auch https://kurier.at/politik/inland/300-haeftlinge-weniger-durch-haft-in-der-heimat-geplant/403171246 (aufgerufen am 24.06.2026)