6797/J XXVIII. GP

Eingelangt am 14.08.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Harald Thau

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Staatsbürgerschaft: Dubiose Vereine gleichauf mit echten Einsatz-organisationen?

 

 

In Österreich besteht unter bestimmten Voraussetzungen die gesetzliche Möglichkeit, die österreichische Staatsbürgerschaft nach einem verkürzten Aufenthalt zu erwerben, wenn der Antragsteller ein nachhaltiges ehrenamtliches Engagement nachweist.[1]

 

Grundsätzlich stellt die freiwillige Einbindung in das gesellschaftliche Leben einen Integrationsschritt dar. Dieses Privileg des erleichterten Staatsbürgerschaftserwerbs wirft jedoch gravierende Fragen bezüglich der konkreten Vollziehung und der Definition der betreffenden Organisationen auf. Bislang bleibt im Dunkeln, welche Organisationen, Vereine und Einsatzorganisationen im Detail als Nachweis für dieses ehrenamtliche Engagement anerkannt werden und ob hierbei strenge Qualitäts- und Sicherheitskontrollen stattfinden.

 

Es muss unmissverständlich klargestellt werden, dass das selbstlose und gemeinschaftliche Engagement unserer Bürger bei Einsatzorganisationen wie der Freiwilligen Feuerwehr, der Rettung, dem Katastrophenschutz oder der Bergrettung sowie in traditionellen Kultur-, Heimat- und Brauchtumsvereinen, welche das unverzichtbare Fundament unseres gesellschaftlichen und kulturellen Zusammen-lebens bilden, herausragend ist und jede Anerkennung verdient. Ein massiver Skandal wäre es hingegen, wenn dieser erleichterte Weg zur Staatsbürgerschaft für die Mitglieder dubioser, politisch oder ideologisch einseitig ausgerichteter Vereine oder vermeintlicher Kulturvereine missbraucht würde.

 

Um eine Entwertung der österreichischen Staatsbürgerschaft und den Missbrauch der Ehrenamtlichkeit wirksam zu verhindern, ist lückenlose Transparenz dringend geboten. Im Sinne einer lückenlosen Kontrolle ist es unerlässlich, genau zu überprüfen, wer von diesen gesetzlichen Erleichterungen profitiert und ob bestimmte Vereine zweckentfremdet werden, um den Staatsbürgerschaftserwerb künstlich zu verkürzen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Personen haben seit der Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle im Jahr 2013 die österreichische Staatsbürgerschaft unter Berufung auf ein ehrenamtliches Engagement (erleichterter Erwerb) erhalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Bundesländern und ursprünglicher Staats-angehörigkeit)

2.    Welche konkreten Voraussetzungen und gesetzlichen Bestimmungen (inklusive ministerieller Richtlinien oder Erlässe) regeln derzeit die Anerkennung eines ehrenamtlichen Engagements für den erleichterten Staatsbürgerschafts-erwerb?

3.    Welche Vereine, Organisationen bzw. Einsatzorganisationen wurden seit Bestehen dieser Regelung von den Behörden als anerkennungswürdig eingestuft? (Bitte um eine vollständige und lückenlose namentliche Auflistung aller betroffenen Organisationen)

a.    Wie oft wurden die Erleichterungen beim Staatsbürgerschaftserwerb für jede dieser genannten Organisationen im Detail und konkret in Anspruch genommen?

4.    Wie viele der unter Frage 1 genannten Einbürgerungen entfallen jeweils auf die klassischen Einsatzorganisationen (Freiwillige Feuerwehr, Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Bergrettung, Wasserrettung, etc.)?

5.    Wie viele dieser Einbürgerungen entfallen auf Sportvereine, Kulturvereine, religiöse Organisationen oder sonstige eingetragene Vereine? (Bitte um Aufschlüsselung nach Vereinskategorie)

6.    Wie wird von den Behörden überprüft, ob das ehrenamtliche Engagement tatsächlich erbracht wurde, welchen zeitlichen Mindestumfang es hatte und ob es sich nicht um eine bloße Scheintätigkeit („Gefälligkeitsbestätigungen“) handelte?

7.    Wurden bereits Missbrauchsfälle festgestellt, bei denen falsche Angaben über ein ehrenamtliches Engagement gemacht oder Gefälligkeitsbestätigungen von Vereinen vorgelegt wurden?

a.    Wenn ja, wie viele Fälle wurden in welchen Bundesländern registriert?

b.    Welche rechtlichen Konsequenzen (z. B. Aberkennung der Staats-bürgerschaft, Strafanzeigen) wurden in diesen Fällen gezogen?

8.    Wie stellt das Ressort sicher, dass das Engagement bei Einsatzorganisationen wie der Feuerwehr und Rettung nicht durch die Ausnutzung dieser Regelung durch dubiose Scheinkulturvereine diskreditiert wird?



[1]    https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/menschen_aus_anderen_staaten/staatsbuergerschaft/1/
Vorzeitige-Verleihung-nach-sechs-Jahren
(aufgerufen am 02.07.2026)