680/J XXVIII. GP
Eingelangt am 07.03.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Förderung von Anliegen der älteren Generation im Rahmen des Bundes-Seniorengesetzes
Durch die im Bundes-Seniorengesetz vorgesehene Förderung sollen die Beratung, Information und Betreuung von Senioren unterstützt und sichergestellt werden. Oberstes Ziel ist dabei die Herstellung, Wahrung und Hebung der Lebensqualität der älteren Menschen in Österreich.
Die Evaluierung der angestrebten Wirkungsorientierung der Fördermaßnahme erfolgt alle 5 Jahre durch eine vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu beauftragende wissenschaftliche Analyse.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Welche Seniorenorganisationen scheinen als Fördernehmer im Jahr 2024 auf?
2. Wie hoch waren die zuerkannten Fördersummen im Jahr 2024?
3. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Evaluierung der Seniorenförderung?
4. Welche Fördersummen von welchen Seniorenorganisationen mussten im Jahr 2024 zurückbezahlt werden?
a. Was war die Ursache für irrtümliche Auszahlungen?
b. Sind diese Förderungen wieder gänzlich zurückgezahlt worden?
5. Soll es zu einer Aufstockung/Kürzung der Fördermittel kommen?
a. Wenn ja, auf wie viel?
b. Wenn ja, womit wird die Aufstockung/Kürzung begründet?
c. Wenn ja, wann?