6800/J XXVIII. GP

Eingelangt am 17.08.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Ungleichbehandlung bei der Verleihung der COVID-19-Erinnerungs-medaille an Milizsoldaten im Befehlsbereich 9

 

 

Als Zeichen der Anerkennung für den Dienst im Zuge der Corona-Krise stiftete das Bundesministerium für Landesverteidigung die als Auszeichnung für all jene Bedienstete und Dienstleistenden, welche sich im Rahmen von Assistenzeinsätzen, Unterstützungsleistungen oder im regulären Dienstbetrieb besonders eingebracht hatten. Die offizielle Intention des Ressorts war dabei laut einschlägigen Publikationen darauf ausgerichtet, sowohl ressortinternes Personal – explizit inklusive der Angehörigen der Miliz – als auch ressortexternes Personal gleichermaßen für deren Einsatz zu würdigen.[1]

 

Trotz dieser klaren ministeriellen Vorgaben kam es bei der Vergabe der Medaillen in der Praxis zu einem uneinheitlichen Vollzug. Berichten und schriftlichen Eingaben von betroffenen Kameraden zufolge wurden im Befehlsbereich 9 (MilKdo V) jene Milizsoldaten, die im Jahr 2020 im Rahmen der ersten Teilmobilmachung der Zweiten Republik ihren Einsatzpräsenzdienst (EPD) leisteten, von der Verleihung ausgeschlossen. Seitens der damals zuständigen Stelle im MilKdo V wurde dies damit begründet, dass Milizsoldaten keine „Ressortangehörigen“ im Sinne der Verleihungs-richtlinien darstellen würden – eine Rechtsansicht, die im Widerspruch zur Handhabung in anderen Militärkommanden stand und steht.

 

Diese selektive Vergabepraxis innerhalb der Streitkräfte ist sachlich nicht nachvollziehbar und stellt eine ungerechtfertigte Benachteiligung der erbrachten Leistungen dieser Milizsoldaten dar. Die Miliz bildet eine fundamentale Säule der Umfassenden Landesverteidigung, weshalb eine Ungleichbehandlung von Soldaten allein aufgrund ihrer regionalen Zuordnung zum Befehlsbereich 9 den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt und dem Prinzip der Kameradschaft widerspricht. Wenn bundesweit – wie ressortintern proklamiert - rund 25.000 Medaillen beschafft wurden, darf der Dank nicht an lokalen, eigenwilligen Auslegungen einzelner Dienststellen scheitern.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Landesverteidigung nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele COVID-19-Erinnerungsmedaillen wurden seit Einführung insgesamt verliehen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Soldaten im Präsenz- und Milizstand, Zivilbediensteten, Grundwehrdienern, sowie jeweiligen Befehls-bereichen)?
  2. Ist dem Ressort die Problematik bekannt, dass im Befehlsbereich 9 (MilKdo V) Milizsoldaten im Einsatzpräsenzdienst (EPD) von der Verleihung der COVID-19-Erinnerungsmedaille ausgenommen wurden?
  3. Teilt das Ressort die Rechtsansicht und Begründung des damals zuständigen Sachbearbeiters des Militärkommandos Vorarlberg, wonach Milizsoldaten im Einsatzpräsenzdienst keine „Ressortangehörigen“ im Sinne der Stiftungs-richtlinien seien?
  4. Wie wird der Begriff „Ressortangehörige“ im Rahmen der Verleihungs-bestimmungen für die COVID-19-Erinnerungsmedaille offiziell definiert und fallen Milizsoldaten im EPD, während Übungen, Einsätzen, etc. nach Ansicht des Ressorts unter diese Definition?
  5. Wie erklärt das Ressort den Widerspruch zwischen der restriktiven Vergabepraxis im Befehlsbereich 9 und den in der Militär-Fachzeitschrift „Truppendienst“ (Ausgabe vom 08.08.2022) veröffentlichten Aussagen, wonach ausdrücklich auch „Angehörige der Miliz“ anspruchsberechtigt sind?
  6. Welche konkreten bundesweiten Verleihungskriterien wurden per Erlass für die COVID-19-Erinnerungsmedaille festgesetzt, und gab es diesbezüglich bundesländerspezifische oder kommandointerne Interpretationsspielräume?
  7. Welche konkreten Maßnahmen wird das Ressort ergreifen, um die uneinheitliche Verleihungspraxis zwischen den einzelnen Militärkommanden zu harmonisieren?
  8. Wird den betroffenen Milizsoldaten des Befehlsbereichs 9, welche die Voraussetzungen erfüllt haben, diese Medaille nachträglich verliehen?
    1. Wenn ja, in welchem Zeitrahmen und welcher Form soll diese nachträgliche Zuerkennung erfolgen?
    2. Wenn nein, welche sachlichen und rechtlichen Gründe sprechen gegen eine nachträgliche Zuerkennung?
  1. Welche Schritte werden unternommen, um bei zukünftigen Stiftungen von militärischen Auszeichnungen und Erinnerungsabzeichen eine bundesweit einheitliche, transparente und diskriminierungsfreie Vollzugspraxis zu gewährleisten?


[1]    https://www.truppendienst.com/beitraege/2022/die-covid-19-erinnerungsmedaille-1 (aufgerufen am 03.07.2026)