6803/J XXVIII. GP

Eingelangt am 19.08.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Nicole Sunitsch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Erzwungene Dienstzuteilungen von Justizwache-Aspiranten an die Justizanstalt Wien-Münnichplatz und die daraus resultierenden Personal-engpässe in den Bundesländern

 

 

Die ordnungsgemäße und sichere Funktion des österreichischen Justizvollzugs ist ein unverzichtbares Fundament für den Schutz unserer Republik und die Aufrecht-erhaltung der öffentlichen Ordnung. Das verfehlte administrative Vorgehen im Zusammenhang mit der Eröffnung und dem Betrieb der neuen Jugendstrafanstalt Wien-Münnichplatz konterkariert diese rechtsstaatlichen Prinzipien jedoch in dramatischer Weise und macht die Anstalt zu einem permanenten personellen Krisenherd unter der politischen Führung der Bundesministerin für Justiz, Anna Sporrer.

 

Wie aktuelle Medienberichte im Juni 2026 aufzeigen, herrscht am Standort Münnichplatz ein derart drastischer Personalmangel, dass die Justizverwaltung nun zu einer unüblichen Notmaßnahme greifen muss: Bundesweit sollen insgesamt 131 von lediglich 193 in Ausbildung befindlichen Justizwache-Aspiranten für jeweils zwei Wochen zwangsverpflichtet werden, um den Dienstbetrieb über die Sommermonate mühsam abzusichern.[1] Ein erheblicher Teil dieser Rekruten soll aus steirischen Standorten abgezogen werden, obwohl sie dort für den regulären Sommer- und Urlaubsbetrieb bereits fest eingeplant waren und nun an ihren eigentlichen Ausbildungsorten schmerzhafte Lücken hinterlassen.

 

Diese unüberlegte Zwangsverpflichtung ist absolut unverantwortlich und zeugt von einer gefährlichen Ignoranz gegenüber den realen Bedingungen des Strafvollzugs. Es stellt ein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko dar, junge Menschen, die sich noch mitten in ihrer Ausbildung befinden, ungeprüft und ohne die notwendige Einsatzerfahrung in einem hochgradig konfliktreichen Jugendgefängnis einzusetzen. Gleichzeitig wird die mühsam geplante sommerliche Personalabdeckung in den regionalen Justizanstalten der Bundesländer wie der Steiermark rücksichtslos gefährdet, nur um die personelle Schieflage im Wiener Vorzeigeprojekt oberflächlich zu kaschieren.

 

Zur Gewährleistung eines sicheren Strafvollzugs und zum Schutz des Personals an allen Standorten ist eine lückenlose Aufklärung über dieses planlose Vorgehen der Bundesministerin unverzichtbar. Das Parlament fordert daher eine detaillierte Offenlegung aller Entscheidungskriterien und der zu erwartenden personellen Auswirkungen auf die regionalen Justizvollzugseinrichtungen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele der betroffenen 131 Justizwache-Aspiranten sind regulär in den einzelnen Bundesländern und Justizanstalten zur Ausbildung zugeteilt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Stamm-Justizanstalt des jeweiligen Aspiranten)

a.    Wie viele dieser zugewiesenen Aspiranten entfallen konkret auf die Steiermark, aufgeschlüsselt nach den Standorten:

                                          i.    Justizanstalt Graz-Jakomini,

                                        ii.    Justizanstalt Graz-Karlau,

                                       iii.    Justizanstalt Leoben?

2.    Mit wie vielen zusätzlichen Überstunden oder Dienstplan-Umschichtungen muss der Ausfall der abgezogenen Aspiranten in ihren jeweiligen Stamm-Dienststellen kompensiert werden?

a.    Welche konkreten Pläne bestehen zur Überbrückung der Sommer- und Urlaubszeit an den betroffenen steirischen Standorten während dieser zweiwöchigen Abwesenheiten?

3.    Welche konkreten Ausbildungsmodule und theoretischen sowie praktischen Phasen haben die betroffenen 131 Aspiranten bis zu ihrer geplanten Dienst-zuteilung am Münnichplatz absolviert?

a.    Befinden sich unter den betroffenen Aspiranten auch Personen, die sich noch im ersten Ausbildungsdrittel befinden?

                                          i.    Wenn ja, wie viele?

4.    Wurde vor dieser Maßnahme eine fundierte Risikoanalyse bezüglich der psychischen und physischen Eignung der Aspiranten für den hochgradig sensiblen und gewaltgeneigten Jugendvollzug durchgeführt?

a.    Wenn ja, von welchen Stellen und mit welchem genauen Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum wurde darauf verzichtet?

5.    Wer trägt die dienstrechtliche, haftungsrechtliche sowie strafrechtliche Verantwortung, falls ein noch in Ausbildung befindlicher Aspirant im Zuge der Zwangsverpflichtung am Münnichplatz im Dienst verletzt wird oder in einen schwerwiegenden Zwischenfall verwickelt wird?

6.    Welche finanziellen Aufwendungen entstehen durch diese bundesweiten Zwangsabordnungen für jeweils zwei Wochen?

a.    Wie hoch sind die veranschlagten Kosten für Reisegebühren und Fahrtkosten insgesamt?

b.    Wie hoch sind die Kosten für Unterbringung und Quartiere für die aus den Bundesländern abgeordneten Aspiranten?

c.    Wie hoch sind die Kosten für Diäten und sonstige Aufwands-entschädigungen?

7.    Gibt es ein Mitsprache- oder Einspruchsrecht für die betroffenen Aspiranten bezüglich dieser Ad-hoc-Zuteilung oder wurde diese rein anweisungsgemäß verordnet?

a.    Wenn nein, aus welchen Gründen wird den Auszubildenden hier kein Gehör geschenkt?

8.    Aus welchen konkreten Gründen wurde vor dieser weitreichenden personellen Entscheidung das Einvernehmen mit der Personalvertretung sowie der Justizwache-Gewerkschaft nicht gesucht?

a.    Wie bewerten Sie die von Gewerkschaftsseite geäußerten Warnungen bezüglich einer massiven Überlastung und mangelnden Eignung der Aspiranten?

9.    Wie viele Ausbildungsstunden gehen den Aspiranten an ihren Stamm-Anstalten durch diesen zweiwöchigen Fremdeinsatz verloren?

a.    Wie wird dieses Ausbildungsdefizit im regulären Lehrplan kompensiert, um Verzögerungen beim Lehrabschluss zu verhindern?

10. Welche rechtlichen Regelungen im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) oder in den Ausbildungsrichtlinien erlauben standardmäßig eine zwangsweise, bundeslandübergreifende Zuteilung von Dienstnehmern im provisorischen Dienstverhältnis (Aspiranten) zur Kompensation von Personalmangel an Fremdstandorten?



[1]    https://www.krone.at/4173284 (aufgerufen am 22.06.2026)