6804/J XXVIII. GP

Eingelangt am 19.08.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Harald Schuh

an den Bundesminister für Bildung

betreffend Erstsprachenunterricht

 

 

In Freistadt in Oberösterreich wird in einer Volksschule Türkisch als Erstsprachen-unterricht angeboten. Die Teilnehmer sind zu 75 Prozent österreichische Staatsbürger. Spannend ist diese Zahl in Anbetracht der Diskussion über große Defizite beim Gebrauch der deutschen Sprache bei einem Teil der österreichischen Staatsbürger mit Migrationshintergrund, insbesondere bei Schülern. Es stellt sich die Frage, wie groß der Anteil eben dieser Personengruppe am Erstsprachenunterricht ist.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Bildung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Schulen und welche Schultypen bieten in Österreich den sogenannten Erstsprachenunterricht an? (Bitte um bundesländerweise Auflistung der einzelnen Schulen sowie der jeweiligen Schultypen und der angebotenen Sprache)

2.    Wie viele Schülerinnen und Schüler nutzen den Erstsprachenunterricht in Türkisch?

a.    Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler, die den Erstsprachen-unterricht in Türkisch nutzen, besitzen die österreichische Staats-bürgerschaft?

3.    Wie viele Schülerinnen und Schüler nutzen den Erstsprachenunterricht in Bosnisch, Kroatisch und Serbisch?

a.    Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler, die den Erstsprachen-unterricht in Bosnisch, Kroatisch und Serbisch nutzen, besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft?

4.    Wie viele Schülerinnen und Schüler nutzen den Erstsprachenunterricht in Albanisch?

a.    Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler, die den Erstsprachen-unterricht in Albanisch nutzen, besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft?

5.    Wie viele Schülerinnen und Schüler nutzen den Erstsprachenunterricht in Russisch?

a.    Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler, die den Erstsprachen-unterricht in Russisch nutzen, besitzen die österreichische Staats-bürgerschaft?

6.    Wie viele Schülerinnen und Schüler nutzen den Erstsprachenunterricht in Ukrainisch?

a.    Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler, die den Erstsprachen-unterricht in Ukrainisch nutzen, besitzen die österreichische Staats-bürgerschaft?

7.    Wie viele Schülerinnen und Schüler nutzen den Erstsprachenunterricht in Arabisch?

a.    Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler, die den Erstsprachen-unterricht in Arabisch nutzen, besitzen die österreichische Staats-bürgerschaft?

8.    Wie viele Schülerinnen und Schüler nutzen den Erstsprachenunterricht in Persisch?

a.    Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler, die den Erstsprachen-unterricht in Persisch nutzen, besitzen die österreichische Staats-bürgerschaft?

9.    Wie viele Schülerinnen und Schüler nutzen den Erstsprachenunterricht in Rumänisch?

a.    Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler, die den Erstsprachen-unterricht in Rumänisch nutzen, besitzen die österreichische Staats-bürgerschaft?

10. Wie viele Schülerinnen und Schüler nutzen den Erstsprachenunterricht in Polnisch?

a.    Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler, die den Erstsprachen-unterricht in Polnisch nutzen, besitzen die österreichische Staats-bürgerschaft?

11. Wie viele Schülerinnen und Schüler nutzen den Erstsprachenunterricht in Ungarisch?

a.    Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler, die den Erstsprachen-unterricht in Ungarisch nutzen, besitzen die österreichische Staats-bürgerschaft?

12. Wie viele Schülerinnen und Schüler nutzen den Erstsprachenunterricht außerhalb der in den Fragen 2 bis 11 erwähnten Sprachen, aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Sprache?

a.    Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft? (Bitte um Aufschlüsselung nach der jeweiligen Sprache des Erstsprachenunterrichts)

13. Wie beurteilt das Ressort den Umstand, dass Staatsbürger Erstsprachen-unterricht in Anspruch nehmen – widerspricht dies nicht dem Sinn der Staatsbürgerschaft, nämlich die eigene (deutsche) Sprache zu erlernen?

14. Soll Erstsprachenunterricht zeitlich (z.B. nur für zwei Jahre) und staatbürgerschaftsbezogen (nur für Nicht-Österreicher) eingeschränkt werden?

15. Warum werden „außerordentliche Schülerinnen und Schüler“, also jene, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, um dem Unterricht zu folgen, nach zwei Jahren automatisch als „ordentliche Schülerinnen und Schüler“ geführt – unabhängig vom Fortschritt der Sprachkenntnisse?

16. Wie hat sich die Anzahl (in absoluten Zahlen) und der Anteil (in Prozent) von „außerordentlichen Schülerinnen und Schülern seit 2020 in Österreich entwickelt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Staatsbürgerschaft der Schülerinnen und Schüler, Schultypen (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule, Polytechnische Schule, Gymnasium bzw. weiterführende Schule) und Bundesland)

17. Wie beurteilt das Ressort die klaren und zutreffenden Berichte von Thomas Walach auf X?