6809/J XXVIII. GP
Eingelangt am 21.08.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Wendelin Mölzer
an den Bundesminister für Bildung
betreffend Feminismus als ideologisches Maturafach
Im Zusammenhang mit öffentlichen Diskussionen und Medienberichten über die mögliche Einführung bzw. stärkere Verankerung feministischer Unterrichtsinhalte bis hin zu einem eigenständigen Maturafach ergeben sich erhebliche bildungspolitische, sowie rechtliche Fragestellungen hinsichtlich der politischen Neutralität staatlicher Bildungseinrichtungen.[1]
Grundsätzlich ist die Behandlung gesellschaftlicher Themen wie Gleichberechtigung, Gewaltprävention oder Rollenbilder Bestandteil eines modernen Bildungssystems. Gleichzeitig besteht jedoch die Verpflichtung des Staates, im Schulwesen auf Objektivität, Pluralität und weltanschauliche Neutralität Bedacht zu nehmen. Insbesondere bei ideologisch geprägten Themenbereichen stellt sich die Frage, inwieweit diese als eigenständiges Maturafach mit staatlicher Anerkennung vereinbar sind.
Im öffentlichen Diskurs werden im Zusammenhang mit feministischen Konzepten regelmäßig Begriffe wie „toxische Männlichkeit“, „Patriarchat“ oder strukturelle Männergewalt verwendet. Kritisch betrachtet wird dabei insbesondere die Gefahr, dass männliche Jugendliche pauschal negativ dargestellt oder unter einen gesellschaftlichen Generalverdacht gestellt werden könnten. Eine staatliche Schule darf jedoch weder politische Aktivismusplattform noch Instrument ideologischer Beeinflussung sein.
Besondere Bedeutung kommt dabei der Matura als staatlicher Reifeprüfung zu. Diese dient der objektiven Leistungsfeststellung und bildet die Grundlage für den Zugang zu Universitäten und weiteren Bildungswegen. Prüfungsfächer müssen daher auf wissenschaftlich fundierten, nachvollziehbaren und sachlich ausgewogenen Kriterien beruhen. Die Einführung eines ideologisch geprägten Maturafaches würde grundlegende Fragen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Bildungsauftrag öffentlicher Schulen sowie dem Neutralitätsgebot des Staates aufwerfen.
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen, Entscheidungsprozesse und ministeriellen Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Einführung neuer Unterrichts- und Prüfungsfächer.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Bildung nachstehende
Anfrage
1. Seit wann beschäftigt sich das Ressort mit der möglichen Einführung feministischer Inhalte als eigenständiges Unterrichts- oder Maturafach?
2. Welche konkreten Arbeitsgruppen, Projekte oder Initiativen bestehen zu diesem Themenbereich?
3. Welche Abteilungen des Ressorts sind mit diesem Themenbereich befasst?
4. Wurden seitens des Ressorts bereits konkrete Konzepte für ein entsprechendes Unterrichtsfach ausgearbeitet?
a. Welche Personen oder Institutionen waren an der Erstellung solcher Konzepte beteiligt?
5. Wurden externe Organisationen, Vereine oder NGOs in die Entwicklung entsprechender Inhalte eingebunden?
a. Wenn ja, welche Organisationen wurden eingebunden?
6. Welche finanziellen Mittel wurden seitens des Ressorts für Projekte zu feministischen Unterrichtsinhalten bereitgestellt?
7. Welche Förderungen oder Subventionen wurden in diesem Zusammenhang vergeben?
8. Welche rechtliche Grundlage besteht für die Förderung entsprechender Projekte?
9. Wurden Förderungen an politische oder ideologisch ausgerichtete Organisationen vergeben?
a. Wenn ja, welche Organisationen erhielten Förderungen und in welcher Höhe?
b. Welche Kriterien gelten für die Vergabe solcher Fördermittel?
10. Wurde überprüft, ob geförderte Inhalte mit dem Neutralitätsgebot staatlicher Schulen vereinbar sind?
11. Welche Maßnahmen bestehen zur Sicherstellung politischer Ausgewogenheit im Unterricht?
12. Wurden Gutachten zu diesem Themenbereich eingeholt?
a. Wenn ja, von wem wurden diese Gutachten erstellt?
13. Welche wissenschaftlichen Grundlagen werden zur Rechtfertigung entsprechender Unterrichtsinhalte herangezogen?
14. Welche Definition des Begriffs „Feminismus“ wird seitens des Ressorts verwendet?
15. Wird zwischen unterschiedlichen feministischen Strömungen unterschieden?
a. Wenn ja, wie erfolgt diese Differenzierung?
16. Welche Lehrinhalte sollen konkret vermittelt werden?
17. Welche Unterrichtsmaterialien wurden oder werden dafür verwendet?
18. Wer genehmigt die Verwendung entsprechender Unterrichtsmaterialien?
19. Welche Kontrollmechanismen bestehen hinsichtlich ideologischer Ausgewogenheit?
20. Wurden entsprechende Inhalte bereits an Schulen getestet oder pilotiert?
a. Wenn ja, an welchen Schulen fanden solche Pilotprojekte statt?
21. Welche Bildungsdirektionen waren daran beteiligt?
22. Welche Weisungen wurden seitens des Ressorts an Bildungsdirektionen in diesem Zusammenhang erteilt?
23. Welche Weisungen wurden an Schulen oder Lehrkräfte übermittelt?
24. Existieren Rundschreiben oder interne Erlässe zu diesem Themenbereich?
a. Wenn ja, welchen Inhalt haben diese?
25. Welche Rolle spielen Bildungsdirektionen bei der Genehmigung entsprechender Lehrinhalte?
26. Können Schulen eigenständig ideologisch geprägte Wahlfächer einführen?
a. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?
27. Welche Kontrollrechte besitzt das Ressort gegenüber schulautonomen Lehrplänen?
28. Welche Kriterien gelten bei der Genehmigung schulautonomer Unterrichts-gegenstände?
29. Welche Maßnahmen bestehen zur Vermeidung einseitiger weltanschaulicher Einflussnahme im Unterricht?
30. Welche Vorgaben bestehen zur parteipolitischen Neutralität an Schulen?
31. Wie wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler nicht politisch beeinflusst werden?
32. Welche Rechte besitzen Eltern im Zusammenhang mit ideologisch sensiblen Unterrichtsinhalten?
33. Welche Beschwerdemöglichkeiten bestehen für Eltern und Schülerinnen bzw. Schüler?
34. Wie viele Beschwerden zu ideologisch einseitigen Unterrichtsinhalten gingen bundesweit in den letzten fünf Jahren ein?
35. Welche Maßnahmen wurden aufgrund solcher Beschwerden gesetzt?
36. Wurden Lehrkräfte zu feministischen oder genderspezifischen Themen fortgebildet?
a. Wenn ja, welche Institutionen führten diese Fortbildungen durch?
37. Welche Kosten entstanden durch solche Fortbildungsmaßnahmen?
38. Welche Inhalte wurden im Rahmen dieser Fortbildungen vermittelt?
39. Wurde überprüft, ob diese Fortbildungen parteipolitisch oder ideologisch neutral gestaltet sind?
40. Welche Rolle spielen universitäre Einrichtungen bei der Entwicklung solcher Inhalte?
a. Welche wissenschaftlichen Fachrichtungen waren beteiligt?
41. Wurden auch kritische oder alternative wissenschaftliche Positionen berücksichtigt?
a. Wenn ja, in welcher Form?
42. Welche Maßnahmen bestehen zur Sicherstellung pluralistischer Bildung?
43. Welche Rolle spielen Schülervertretungen bei der Einführung neuer Unterrichts-gegenstände?
44. Welche Rolle spielen Elternvertretungen bei entsprechenden Entscheidungen?
45. Wurden Lehrervertretungen oder Gewerkschaften eingebunden?
46. Welche internationalen Vorbilder oder Modelle wurden in diesem Zusammen-hang geprüft?
47. Wurden internationale Studien zu möglichen Auswirkungen ideologisch geprägter Unterrichtsinhalte berücksichtigt?
48. Welche Auswirkungen auf das Schulklima erwartet das Ressort durch die Einführung entsprechender Inhalte?
49. Welche Maßnahmen bestehen zur Vermeidung gesellschaftlicher Polarisierung im Unterricht?
50. Wie wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Weltanschauungen gleichbehandelt werden?
51. Welche konkreten Schritte plant das Ressort künftig im Zusammenhang mit feministischen oder genderspezifischen Unterrichts- und Prüfungsinhalten?
52. Ist eine bundesweite Einführung dieser Lehrinhalte in den Lehrplan geplant?
53. Ist eine bundesweite Einführung des Fachs Feminismus für höhere bildende Schulen geplant?
54. Ist die Einführung des Fachs Feminismus für Volksschulen geplant?
55. Ist eine bundesweite Einführung des Fachs Feminismus als Maturafach geplant?
a. Wenn ja, wann?
b. Unter welchen Rahmenbedingungen?
c. Wenn nein, wie soll dies umgesetzt werden?
[1] https://kurier.at/chronik/oesterreich/matura-schule-feminismus-maennlichkeit-schulfach/403157279 (aufgerufen am 22.05.2026)