6817/J XXVIII. GP

Eingelangt am 26.08.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Trotz angespannter Sicherheitslage um den ESC, Polizeischutz sei selber zu zahlen

 

 

Unter dem Titel „Eurofan Café Israel: Der ESC ist vorbei, die Rechnung bleibt“ berichtet der „Kurier“ von Lisa Wegenstein und ihrem Betrieb der MQ-Kantine.[1]

 

Im Zuge des Eurovision Song Contests (ESC) war es in Wien zu Demonstrationen gekommen, welche die Teilnahme Israels an der Veranstaltung kritisieren. Vor allem am Finaltag kam es zu einer größeren Kundgebung, wie „Der Standard“ berichtet:

 

„Unter dem Motto ‚Keine Bühne für den Völkermord‘ versammelten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Samstagnachmittag am Christian-Broda-Platz beim Westbahnhof. […] Schon im Vorfeld hatten Polizei und Behörden mit einer angespannten Sicherheitslage gerechnet. Angemeldet war die Kundgebung für 3000 Personen – wie viele tatsächlich teilnahmen, blieb unklar, offizielle Zahlen nannte die Exekutive nicht.“[2]

 

Während der Kundgebung wurden, wie berichtet wird, womöglich auch strafrechtlich relevante Slogans skandiert:

 

„Wenig später wurde die Parole ‚From the river to the sea‘ skandiert und von Teilen der Menge erwidert – ein Slogan, der in Österreich strafrechtlich relevant sein kann.“2

 

Im Kontext solcher Ereignisse wollte Lisa Wegenstein für ihre MQ-Kantine Polizeischutz, nachdem sie sich bereit erklärt hatte, den Betrieb des „Eurofan Cafés Israel“ zu machen. Dies ist eine Patenschaft für die einzelnen Teilnehmerländer des ESC. Angesichts der angespannten Situation hatte die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) eine Bestandsaufnahme des Lokals durchgeführt. Man würde sich bei ihr melden, da sie einer von vier sicherheitstechnischen Hotspots sei. In weiterer Folge kam es jedoch zu keiner Rückmeldung und so fragte Wegenstein angesichts dieser Tatsache persönlich um Schutz an:

 

„Nach der Begehung habe sich aber niemand mehr gemeldet. ‚Ich dachte eigentlich schon, dass es klar ist, dass ich irgendeine Art von Schutz bekomme‘, sagt Wegenstein. Sie beschloss, die Angelegenheit selbst in die Hand zu nehmen und bat bei der Wiener Polizei um dauerhaften Polizeischutz für ihr Lokal während des Eurofan Cafés.“1

 

Das Lokal wurde während des ESC (7-16. Mai) auf Ansuchen von Wegenstein von zwei Beamten der Polizei bewacht. Weder vor dem ESC noch während des ESC gab es seitens des Verfassungsschutzes polizeilichen Schutz des Lokals. Laut Kurier wurde darüber keine Auskunft gegeben und auf die Wiener Polizei verwiesen. Obendrein wurde Wegenstein erst am Tag des 7. Mai per Bescheid informiert, dass sie die Kosten des Polizeieinsatzes selbst zu tragen hat. Diese belaufen sich auf 10.000 bis 12.000 €.1 Angesichts der angespannten Sicherheitslage vor und während des ESC und den zuvor beschriebenen Protesten ist es fragwürdig, warum seitens des Verfassungsschutzes kein Polizeischutz zur Verfügung gestellt wurde und Wegenstein die Kosten selbst übernehmen muss.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Behörde bzw. Organisationseinheit war für die Gefährdungsbewertung federführend zuständig?

a.    Die Landespolizeidirektion Wien?

b.    Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN)?

c.    Andere Stellen

2.    Welche sicherheitsbehördliche Gefährdungsbewertung wurde im Zusammen-hang mit dem „Eurofan Café Israel“ vorgenommen?

3.    Welche konkreten Kriterien wurden bei der Einschätzung der Gefährdungslage herangezogen?

4.    Welche konkreten Schutzmaßnahmen wurden seitens der Sicherheitsbehörden gesetzt?

5.    Wurde das „Eurofan Café Israel“ seitens der Sicherheitsbehörden als besonders gefährdeter Standort eingestuft?

a.    Wenn ja, nach welchen Kriterien?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Vorschreibung der Kosten für den Polizeieinsatz an die Betreiberin des Lokals?

a.    Welche Kriterien sind allgemein maßgeblich dafür, ob Polizeischutz kostenpflichtig oder unentgeltlich bereitgestellt wird?

b.    Ist diese Vorschreibung vor dem Hintergrund der im Zuge des ESC grassierende Anti-Israel Stimmung rechtlich zwingend?

c.    Sehen Sie eine Möglichkeit diesen Bescheid aufzuheben, um den Betreibern die Kosten für den Polizeieinsatz zu ersparen?

7.    Warum wurde der entsprechende Bescheid erst unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung zugestellt?

8.    Wie hoch waren die tatsächlich angefallenen Kosten des Polizeieinsatzes?

9.    Wie viele Teilnehmer nahmen nach Einschätzung ihres Ressorts an den Demonstrationen im Zusammenhang mit dem ESC am 15. und 16. Mai 2026[3] teil? (Bitte um Aufschlüsselung nach Veranstaltung)

a.    Gab es Hinweise auf eine Beteiligung extremistischer Gruppierungen an den Demonstrationen – vor allem aus dem linksextremen Spektrum?

b.    Wie bewertet ihr Ressort die Sicherheitslage um diese Proteste?

c.    Kam es zu sicherheitsrelevanten Vorfällen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Veranstaltung)

10. Welche Maßnahmen wurden seitens des Ressorts getroffen, um jüdische bzw. israelbezogene Einrichtungen während des ESC zu schützen?

 

 

 

 

 

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[1]    https://kurier.at/chronik/wien/eurofan-cafe-israel-sicherheit-polizei-rechnung-bleibt/403162981 (aufgerufen am 27.05.2026)

[2]    https://www.derstandard.at/story/3000000320971/esc-demos-am-finaltag-proteste-parolen-und-polizeischutz-in-wien (aufgerufen am 27.05.2026)

[3]    https://www.meinbezirk.at/wien/c-lokales/no-stage-for-genocide-demonstriert-gegen-den-esc_a8629647

https://www.derstandard.at/story/3000000320971/esc-demos-am-finaltag-proteste-parolen-und-polizeischutz-in-wien (aufgerufen am 27.05.2026)