6818/J XXVIII. GP
Eingelangt am 26.08.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Katayun Pracher-Hilander
an den Bundesminister für Bildung
betreffend Sexualpädagogik – Transparenz, Elternrechte und wissenschaftliche Grundlagen
Eltern vertrauen Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Elementarpädagogik ihre Kinder an. Dieses Vertrauen setzt voraus, dass pädagogische Konzepte nachvollziehbar, wissenschaftlich fundiert und gegenüber den Erziehungsberechtigten transparent sind. Insbesondere bei sexualpädagogischen Inhalten besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, welche fachlichen Empfehlungen und Vorgaben bestehen, auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen diese beruhen und wie sichergestellt wird, dass Eltern über Inhalte, Ziele und Methoden in angemessener Weise informiert werden.
Vor diesem Hintergrund besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der bestehenden Vorgaben, Empfehlungen und Maßnahmen im Bereich der Sexualpädagogik.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Bildung nachstehende
Anfrage
1. Welche bundesweiten Vorgaben, Empfehlungen oder Leitlinien bestehen derzeit hinsichtlich sexualpädagogischer Inhalte an Schulen sowie im Rahmen der Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern im Bereich der Elementar-pädagogik?
2. Welche wissenschaftlichen Grundlagen, Studien und fachlichen Standards liegen den von Ihrem Ressort herausgegebenen oder empfohlenen sexual-pädagogischen Konzepten zugrunde?
3. Welche Experten sowie wissenschaftlichen Einrichtungen wurden bei der Erarbeitung oder Überarbeitung der geltenden sexualpädagogischen Vorgaben oder Empfehlungen eingebunden?
a. Nach welchen Kriterien erfolgte deren Auswahl?
4. Welche Maßnahmen bestehen, um sicherzustellen, dass sexualpädagogische Inhalte dem jeweiligen Alter und Entwicklungsstand der Kinder entsprechen und ausschließlich altersadäquat vermittelt werden?
5. Welche Rechte haben Erziehungsberechtigte, Einsicht in sexualpädagogische Konzepte, Unterrichtsmaterialien oder Informationsunterlagen sowie sonstige im Unterricht verwendete Materialen zu erhalten?
6. Welche Qualitätskriterien und Zulassungsvoraussetzungen müssen externe Organisationen oder Vortragende erfüllen, wenn sie sexualpädagogische Inhalte an Schulen vermitteln?
7. Wie wird überprüft, ob externe Angebote den geltenden Qualitätsstandards und wissenschaftlichen Anforderungen entsprechen, und welche Stelle führt diese Überprüfung durch?
a. Erfolgt diese Überprüfung regelmäßig?
8. Sind Ihrem Ressort Beschwerden von Erziehungsberechtigten über mangelnde Transparenz oder fehlende Information im Zusammenhang mit sexual-pädagogischen Angeboten bekannt?
a. Wenn ja, wie viele in den letzten fünf Jahren und welche Maßnahmen wurden daraus abgeleitet?
b. Wie viele dieser Beschwerden betrafen externe Anbieter?
9. Welche Maßnahmen setzt Ihr Ressort, um eine transparente Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und Erziehungsberechtigten im Bereich der Sexualpädagogik zu fördern?
10. Welche Rolle nimmt Ihr Ressort im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Ländern hinsichtlich fachlicher Empfehlungen zur Sexualpädagogik in Einrichtungen der Elementarpädagogik ein?
11. Sind Änderungen der bestehenden Vorgaben oder Empfehlungen zur Sexualpädagogik, insbesondere im Hinblick auf Transparenz gegenüber Erziehungsberechtigten, Nachvollziehbarkeit der eingesetzten Konzepte sowie Information der Eltern geplant?