6820/J XXVIII. GP
Eingelangt am 28.08.2026
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Anfrage
der Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Bundesheerzelt bei FPÖ Veranstaltung
Im Rahmen einer Veranstaltung der FPÖ Gössendorf im August 2026 wurden auf der Plattform Facebook Bildaufnahmen veröffentlicht, welche die Nutzung von Dienstzelten des Österreichischen Bundesheeres zur Beschattung des Veranstaltungsgeländes belegen.[1]
Auf Nachfrage der Initiative „Stoppt die Rechten“ bezüglich der Grundlagen dieser Bereitstellung erklärte der Sprecher des Bundesministeriums für Landesverteidigung, Oberst Michael Bauer, über das Netzwerk Bluesky, dass keine offizielle Unterstützung seitens des Bundesheeres vorgelegen habe. Das betreffende Zelt sei aufgrund einer Beschädigung auf einem Müllplatz entsorgt, von Dritten geborgen, instandgesetzt und in der Folge an die Veranstalter verliehen worden.[2]
Diese Ermittlung des Sachverhalts wirft wesentliche Fragen hinsichtlich der Einhaltung des ministeriellen Neutralitätsgebots sowie des Schutzes von Verbandskennzeichen des Bundesheeres auf. Es erscheint nicht nachvollziehbar, dass den Verantwortlichen der FPÖ Gössendorf die Unzulässigkeit der Nutzung von Bundesheer-Eigentum und -Symbolen auf Parteiveranstaltungen nicht bekannt war. Dies gilt umso mehr, als unter den Ehrengästen der Veranstaltung der steirische Landeshauptmann Mario Kunasek anwesend war, welcher als ehemaliger Bundesminister für Landesverteidigung über umfassende Kenntnis der einschlägigen Dienstvorschriften und Compliance-Richtlinien verfügen müsste.
Die Benützung von (ehemaligem) Bundesheermaterial inklusive sichtbarer Hoheits- bzw. Verbandskennzeichen auf Parteiveranstaltungen erzeugt in der Öffentlichkeit den Eindruck einer unzulässigen Bevorzugung oder offiziellen Unterstützung einer politischen Partei durch das Bundesheer.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie stellt sich der genaue Sachverhalt bezüglich des Erwerbs und des Aufbaus des Bundesheer-Zeltes bei der besagten FPÖ-Veranstaltung aus Sicht des Bundesministeriums dar?
2) Welche konkreten Vorschriften existieren im Bundesheer bezüglich der Entsorgung, Unbrauchbarmachung und Entnahme von Marken- bzw. Hoheitszeichen bei ausgemustertem Heeresgut, um eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte zu verhindern?
3) Wurde die im konkreten Fall geschilderte Entsorgung auf einem Müllplatz ordnungsgemäß und entsprechend den geltenden Entsorgungs- und Compliance-Richtlinien durchgeführt?
4) Sollte sich bestätigen, dass ausgemustertes Gut ohne Entfernung der Bundesheer-Kennzeichnung in den Umlauf gelangte oder unbefugt angeeignet wurde: Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
5) Prüft das Bundesministerium für Landesverteidigung rechtliche Schritte (etwa wegen Verletzung von Militärischen Hoheitszeichen) gegen die FPÖ Gössendorf bzw. die verantwortlichen Organisatoren der Veranstaltung?
a. Falls ja, welche konkreten Maßnahmen wurden oder werden ergriffen?
b. Falls nein, warum wird davon abgesehen?
6) Wurde seitens des Bundesministeriums oder des Militärkommandos Steiermark Kontakt mit der FPÖ Gössendorf, der FPÖ Steiermark oder Landeshauptmann Mario Kunasek aufgenommen, um eine Klarstellung, öffentliche Richtigstellung oder Unterlassungserklärung einzufordern?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum erfolgte keine Aufforderung zur Entfernung des Materials bzw. zur Unterlassung?
7) Ist dem Bundesministerium bekannt, wer das entsorgte Material an sich genommen, repariert und in weiterer Folge mutmaßlich verliehen hat?
a. Falls ja: Handelt es sich dabei um Angehörige des Bundesheeres?
b. Wurden rechtliche Schritte gegen diese Person/en unternommen, falls ja welche und falls nein wieso nicht?
8) Welche internen Richtlinien und Vorgaben regeln das Neutralitätsgebot des Bundesheeres gegenüber politischen Parteien und wie wird sichergestellt, dass diese auch bei der Inanspruchnahme ausgemusterten Materials konsequent durchgesetzt werden?
9) Welches konkrete Konzept verfolgt das Bundesministerium für die Zukunft, um eine Zweckentfremdung oder optische Vereinnahmung von Bundesheer-Eigentum und -Symbolen durch politische Parteien wirksam zu unterbinden?