6822/J XXVIII. GP

Eingelangt am 28.08.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Michael Fürtbauer

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Staatskommissäre

 

 

Staatskommissäre sind ein integraler Bestandteil der Bankenaufsicht in Österreich. Laut § 76 (1) Bankwesengesetz hat der Finanzminister – BWG) „sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, bei Kreditinstituten, deren Bilanzsumme eine Milliarde Euro übersteigt, einen Staatskommissär und dessen Stellvertreter für eine Funktionsperiode von längstens fünf Jahren zu bestellen; die Wiederbestellung ist zulässig. Die Staatskommissäre und deren Stellvertreter handeln als Organe der FMA und sind in dieser Funktion ausschließlich deren Weisungen unterworfen.“[1]

 

Weiters hat der Finanzminister beispielsweise auch bei jeder Pensionskasse Staatskommissäre samt Stellvertreter zu bestellen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Bundesgesetze, Verordnungen oder Richtlinien, die Sie im Rahmen ihrer Ressortverantwortung zu vollziehen haben, sehen die Bestellung von Staatskommissären vor? (Bitte um Aufschlüsselung der einzelnen Rechts-materien)

2.    Welche Voraussetzungen und welche Ausbildung sind jeweils zu erbringen, um als Staatskommissär bestellt werden zu können?

3.    Wer beurteilt, ob die Voraussetzungen bei einer Person vorliegen, um als Staatskommissär oder Stellvertreter fungieren zu können?

4.    Wie konkret läuft die Bestellung eines Staatskommissärs bzw. des Stellvertreters im Bundesministerium für Finanzen ab?

5.    Welche Personen sind aufgrund der durch das Bundesministerium für Finanzen vorgenommenen Bestellungen seit wann, wie lange und bei welchen Instituten bzw. Banken als Staatskommissäre bzw. als Ersatzmitglieder bestellt? (Bitte um namentliche Nennung und Bekanntgabe, in welcher Organisation/ Firma/ Behörde die Staatskommissäre hauptberuflich tätig sind)

6.    Welche Staatskommissäre sind in ihrem Haupterwerb in einem Ministerbüro oder in einer politischen Partei beruflich tätig? (Bitte um Angabe nach Namen und Ressort)

7.    Bei welchen Staatskommissären ist die Dauer der Tätigkeit als Staats-kommissär an deren Tätigkeit im Ministerbüro oder in einer politischen Partei gebunden? (Bitte um Angabe nach Namen und Ressort)

8.    Wie hoch waren/sind die jeweiligen Vergütungen der Staatskommissäre jährlich jeweils in den letzten 5 Jahren? (Bitte um Aufschlüsselung nach jeweiligen Instituten)

9.    Wurden Staatskommissäre in den letzten 10 Jahren vom Bundesministerium für Finanzen vorzeitig abberufen?

a.    Wenn ja, wer und aus welchen Gründen?

10. Wie viele Institute haben in den letzten 10 Jahren die Milliardengrenze über- bzw. unterschritten, was eine Bestellung bzw. Abberufung eines Staats-kommissärs ausgelöst hat?

11. Wem gegenüber sind die Staatskommissäre berichtspflichtig und inwieweit wurden Staatskommissäre in den letzten 10 Jahren aufgrund einer wiederholten Nichteinhaltung der Berichtspflicht abberufen?

12. Wie oft, aus welchen Gründen und bei welchen Banken, Instituten und sonstigen Einrichtungen hat die FMA in den vergangenen zehn Jahren dem Bundesministerium für Finanzen die Abberufung von Staatskommissären vorgeschlagen?

13. Gab es in den letzten 5 Jahren Einsprüche von Staatskommissären gegen Organbeschlüsse?

a.    Wenn ja, von wem und bei welchen Institutionen?

14. Inwieweit sind im Zuge etwaiger Reformen der Bankenaufsicht oder der einschlägigen Materiengesetze Änderungen am Staatskommissärwesen geplant?



[1]    https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=
10004827&FassungVom=2025-02-26&Artikel=&Paragraf=76&Anlage=&Uebergangsrecht=
(aufgerufen am 22.06.2026)