6826/J XXVIII. GP

Eingelangt am 31.08.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christofer Ranzmaier

an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung

betreffend Unterstützung des „Antimuslimischen Rassismus Report 2025“ durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft

 

 

Der von der Dokumentations- und Beratungsstelle Islamfeindlichkeit und anti-muslimischer Rassismus (Dokustelle) veröffentlichte „Antimuslimische Rassismus Report 2025“[1] wurde unter Beteiligung bzw. Unterstützung der Gleichbehandlungs-anwaltschaft (GAW) präsentiert.

 

Der Bericht dokumentiert nach eigenen Angaben Vorfälle antimuslimischen Rassismus in Österreich. Dabei werden neben klassischen Diskriminierungs- und Belästigungs-fällen auch politische Debatten, öffentliche Kampagnen, Medienberichterstattung sowie gesellschaftliche Diskussionen zu Fragen der Integration, Migration, Religions-ausübung und des gesellschaftlichen Zusammenlebens erfasst und bewertet.

 

Auffällig ist dabei insbesondere, dass der Bericht einen wesentlichen Schwerpunkt auf Vorgänge im Bereich Politik, Medien und öffentlicher Debatten legt und damit Themenbereiche erfasst, die regelmäßig Gegenstand demokratischer Meinungs-bildungs- und Entscheidungsprozesse sind.

 

Gleichzeitig zeigt das vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) veröffentlichte „Integrationsbarometer 2025“[2], eine repräsentative Befragung österreichischer Staatsbürger, dass zahlreiche der im öffentlichen Diskurs behandelten integrations- und migrationspolitischen Fragestellungen von großen Teilen der Bevölkerung als gesellschaftliche Herausforderungen wahrgenommen werden. So geben etwa 60% der Befragten an, sich Sorgen über die Verbreitung des politischen Islams zu machen, während 89% der Ansicht sind, dass sich Zuwanderer an die österreichische Kultur anpassen sollten.

 

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Bedeutung der Unterstützung des „Antimuslimischen Rassismus Report 2025“ durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft zukommt, ob dessen Inhalte geprüft wurden und inwieweit die Gleichbehandlungs-anwaltschaft die darin enthaltenen Bewertungen, Schlussfolgerungen und politischen Forderungen teilt. Ebenso stellt sich die Frage, wie die politische Neutralität einer staatlichen Einrichtung bei der Unterstützung externer Berichte sichergestellt wird.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Seit wann besteht nach den Ihnen vorliegenden Informationen eine Zusammenarbeit zwischen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) und der Dokumentations- und Beratungsstelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus (Dokustelle)?

2.    Welche gemeinsamen Projekte, Veranstaltungen, Publikationen oder sonstigen Kooperationen zwischen der GAW und der Dokustelle sind Ihnen seit 2020 bekannt?

a.    Wann fanden diese statt?

b.    Welche Rolle nahm die GAW dabei jeweils ein?

3.    Aus welchen fachlichen, rechtlichen oder sonstigen Gründen hat die GAW nach den Ihnen vorliegenden Informationen den „Antimuslimischen Rassismus Report 2025“ unterstützt bzw. an dessen Präsentation mitgewirkt?

4.    Ist Ihnen bekannt, ob der „Antimuslimische Rassismus Report 2025“ vor dessen öffentlicher Unterstützung oder Präsentation durch die GAW inhaltlich geprüft wurde?

5.    Welche Informationen liegen Ihnen hinsichtlich Umfang, Inhalt und Ergebnis einer allfälligen Prüfung des „Antimuslimischen Rassismus Report 2025“ durch die GAW vor?

6.    Welche Bedeutung kommt nach den Ihnen vorliegenden Informationen der Unterstützung bzw. Mitwirkung der GAW am „Antimuslimischen Rassismus Report 2025“ zu?

a.    Ist Ihnen bekannt, ob die GAW die darin enthaltenen Bewertungen und Schlussfolgerungen teilt?

7.    Welche Anforderungen sollten nach Ihrer Auffassung erfüllt sein, bevor die GAW Berichte, Studien oder Publikationen externer Organisationen öffentlich unterstützt oder präsentiert?

8.    Welche Maßnahmen bestehen, um sicherzustellen, dass die Unterstützung oder Präsentation externer Berichte durch die GAW nicht den Eindruck einer politischen Positionierung erweckt und die politische Neutralität der GAW gewahrt bleibt?

9.    Welche Kriterien sind Ihnen bekannt, anhand derer zwischen antimuslimischem Rassismus einerseits sowie legitimen politischen, gesellschaftlichen oder integrationspolitischen Debatten andererseits unterschieden wird?

10. Welche Kriterien sind Ihnen bekannt, anhand derer zwischen legitimer Kritik an integrations-, religions- oder gesellschaftspolitischen Entwicklungen und anti-muslimischem Rassismus unterschieden wird?

11. Wie bewerten Sie den Umstand, dass zahlreiche Themen, die Gegenstand des „Antimuslimischen Rassismus Report 2025“ sind, gleichzeitig von großen Teilen der österreichischen Bevölkerung als gesellschaftliche Herausforderungen wahrgenommen werden, wie etwa aus dem „Integrationsbarometer 2025“ des ÖIF hervorgeht?

12. Ist Ihnen bekannt, ob innerhalb der GAW Richtlinien, Leitlinien oder sonstige Vorgaben für die Unterstützung oder Präsentation externer Berichte bestehen?

a.    Seit wann bestehen diese?

b.    Wurden diese im Zusammenhang mit dem „Antimuslimischen Rassismus Report 2025“ angewendet?

13. Ist Ihnen bekannt, ob die GAW die im „Antimuslimischen Rassismus Report 2025“ enthaltenen politischen oder rechtspolitischen Forderungen unterstützt?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Ist Ihnen bekannt, ob die GAW insbesondere die im Bericht erhobene Forderung nach Aufhebung der Islamgesetz-Novellen 2015 und 2021 unterstützt?

c.    Unterstützen Sie diese und weitere im Report genannten Forderungen?

14. Ist Ihnen bekannt, ob die GAW die Dokustelle seit 2020 finanziell oder durch sonstige Leistungen unterstützt hat?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    In welcher Höhe erfolgte eine allfällige finanzielle Unterstützung seit 2020? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

c.    Wurden seitens der GAW Sachleistungen, organisatorische Unter-stützung oder sonstige Unterstützungsleistungen zugunsten der Dokustelle erbracht?

                                          i.    Wenn ja, welche?

d.    Ist Ihnen bekannt, ob die Dokustelle seit 2020 finanzielle Unter-stützungen oder Förderungen durch andere öffentliche Stellen des Bundes erhalten hat?

                                          i.    Wenn ja, von welchen Stellen und in welcher Höhe?

15. Ist Ihnen bekannt, ob seitens der GAW im Zusammenhang mit dem „Antimuslimischen Rassismus Report 2025“ auf einzelne Inhalte, Bewertungen oder Schlussfolgerungen Einfluss genommen wurde?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Welche Inhalte waren davon betroffen?



[1]    https://dokustelle.at/fileadmin/Dokuments/Reports/Report_2025/Antimuslimischer_Rassismus_
Report_2025.pdf
(aufgerufen am 02.07.2026)

[2]    https://www.integrationsfonds.at/fileadmin/content/AT/monitor/Integrationsfonds_Integrations
barometer_2025-02.pdf
(aufgerufen am 02.07.2026)