6835/J XXVIII. GP

Eingelangt am 02.09.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Leonore Gewessler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Anwendung des Klimachecks: Steuerungsinstrument oder Alibi-Übung?

BEGRÜNDUNG

 

Mit Inkrafttreten der WFA-Klima-Verordnung sowie der Novelle der WFA-Grundsatz-Verordnung wurde die neue Wirkungsdimension „Klima“ in das bestehende System der Wirkungsfolgenabschätzung integriert.

Damit ist in der Vorbereitung von Bundesvorhaben (Gesetze, Verordnungen, über- und zwischenstaatliche Vereinbarungen, etc.) ein sogenannter „Klimacheck“ durchzuführen. Die Wirkungsdimension Klima umfasst dabei zwei Dimensionen: Einerseits die Auswirkungen auf die Treibhausgasbilanz (Treibhausgasemissionen und Kohlenstoffspeicherung), die anhand einer quantitativen Abschätzung gemessen werden und andererseits die Auswirkungen auf die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel, die anhand mehrerer qualitativer Fragestellungen in unterschiedlichen Aktivitätsfeldern bewertet werden.

Ziel des Klimachecks ist es, die klimarelevanten Auswirkungen von Vorhaben sys-tematisch und transparent zu erfassen und in Entscheidungsprozesse einzu-beziehen. Mit Blick auf in den vergangenen Monaten veröffentlichte WFAs zeigen sich jedoch merkliche Unterschiede in der Anwendung der Wirkungsdimension Klima.

Wenn schon die Ergebnisse des Klimachecks selbst keine bindende Wirkung oder Alternativenprüfung zur Konsequenz haben, sollte die Anwendung zumindest in allen Ministerien in einer gewissen Qualität durchgeführt werden, um die entsprechenden Daten zur Verfügung zu haben und einen gewissen Qualitätsmaßstab sicherzu-stellen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Welche Vorhaben (Gesetze, Verordnungen, etc.) Ihres Ministeriums wurden seit Inkrafttreten des Klimachecks (Klima-WFA) einem Klimacheck unterzogen?

2)    Welche Vorhaben (Gesetze, Verordnungen, etc.) Ihres Ministeriums wurden seit Inkrafttreten des Klimachecks (Klima-WFA) keinem Klimacheck unterzogen und warum nicht?

3)    In wie vielen Fällen wurde das Wesentlichkeitskriterium in Bezug auf die Treibhausgas-Emissionen erreicht? Bitte um Auflistung nach Vorhaben und jeweiligen THG-Emissionen.

4)    In wie vielen Fällen wurde das Wesentlichkeitskriterium in Bezug auf die Treibhausgas-Emissionen nicht erreicht? Bitte um Auflistung nach Vorhaben und jeweiligen THG-Emissionen.

5)    In wie vielen Fällen wurde das Wesentlichkeitskriterium in Bezug auf die Anpassungsfähigkeit erreicht? Bitte um Auflistung nach Vorhaben und jeweiligen Auswirkungen in den Aktivitätsfeldern.

6)    In wie vielen Fällen wurde das Wesentlichkeitskriterium in Bezug auf die Anpassungsfähigkeit nicht erreicht? Bitte um Auflistung nach Vorhaben und jeweiligen Auswirkungen in den Aktivitätsfeldern.

7)    Bei welchen Vorhaben wurde aufgrund der Ergebnisse des Klimachecks eine alternative Maßnahme geprüft?

a.    Welche alternativen Maßnahmen wurden dabei geprüft?

b.    Falls keine alternativen Maßnahmen geprüft wurden, warum nicht?

8)    Fließen die Ergebnisse des Klimachecks in Ihrem Ministerium in Entscheidungsprozesse ein?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn nein, warum nicht?

9)    Wurde die Klimacheck-Servicestelle, die im BMLUK zur Unterstützung bei der Anwendung eingerichtet wurde, seit der Einführung kontaktiert bzw. in Anspruch genommen?

a.    Falls ja, für welche Vorhaben?

b.    Falls nein, warum nicht?