6842/J XXVIII. GP
Eingelangt am 02.09.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA, Peter Wurm
an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
betreffend Weitere Einschränkungen des Opt-out bei Smart Metern
Im Zusammenhang mit der flächendeckenden Einführung intelligenter Messsysteme („Smart Meter“) in Österreich wurde im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen die entsprechende Bürgerinitiative „Echte Wahlfreiheit bei Smart Meter Stromzähler – anstatt Nichtinformation, Überrumpelung, Druck, Drohungen, Zwang, Klagen und Stromabschaltung (25/BI)“[1] behandelt, welche sich kritisch mit den Auswirkungen dieser Technologie, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Kosten und Wahlfreiheit der Konsumenten, auseinandersetzt.
Diese Bürgerinitiative wurde von den Regierungsparteien und Grünen lediglich zur Kenntnis genommen, um eine inhaltliche Weiterbehandlung durch die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz zu verhindern.
Im Zuge der entsprechenden Debatte dazu in der Sitzung des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen wurde seitens Carina Reiter (ÖVP) ausgeführt, dass die Einführung von Smart Metern einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leiste und in keinem Zusammenhang mit Kontroll- oder Überwachungsaspekten stehe. Auch wurde argumentiert, dass datenschutzrechtliche Bedenken weitgehend unbegründet seien, wie von Süleyman Zorba (Grüne) dargelegt. Zudem wurde vom Obmann des Ausschusses Michael Bernhard von den NEOS behauptet, dass im Sinne des Datenschutzes eine Opt-out-Möglichkeit bestehe.
Diesen Aussagen steht jedoch eine Vielzahl an gegenteiligen Fakten gegenüber. Auch praktische Erfahrungen von Netzbetreibern weisen in diese Richtung: Ein Pilotprojekt der Vorarlberger Kraftwerke ergäbe Einsparungen durch Smart Meter von lediglich rund 0,6 Prozent, welche statistisch nicht signifikant sind.[2]
Darüber hinaus kritisierte der Rechnungshof Österreich die Einführung intelligenter Messsysteme als kostenintensives Projekt mit bislang kaum erkennbarem Nutzen für Haushalte. Die Gesamtkosten belaufen sich demnach auf rund 2,18 Milliarden Euro. Auch hierin zeigt sich ein erhebliches Missverhältnis zwischen Aufwand und Nutzen.[3]
Besonders kritisch erscheint jedoch die gesetzlich vorgesehene Ausgestaltung der sogenannten Opt-out-Möglichkeit. Während diese öffentlich als Instrument zur Wahrung der Entscheidungsfreiheit der Konsumenten dargestellt wird, ergibt sich bei näherer Betrachtung ein anderes Bild.
Zwar besteht gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts-gesetzes (ElWG) formal die Möglichkeit, bestimmte Funktionen, etwa die Speicherung von 15-Minuten-Verbrauchsdaten, abzulehnen. Gleichzeitig wird diese Möglichkeit jedoch durch gesetzliche Einschränkungen erheblich relativiert. Insbesondere ist vorgesehen, dass ab dem Jahr 2027 eine Ablehnung der 15-Minuten-Werte für einen Großteil der Haushalte faktisch nicht mehr möglich ist, sofern ein jährlicher Strom-verbrauch von mehr als 1.500 kWh vorliegt, wie in § 54 Absatz (3) festgehalten ist.[4] Die E-Control gibt den Durchschnittswert eines Einpersonenhaushalts mit 1.900 kWh an.[5]
Zudem sind zahlreiche Anwendungsfälle, etwa bei Photovoltaikanlagen, Wärme-pumpen, Ladeinfrastruktur oder der Teilnahme an Energiegemeinschaften, von vornherein vom Opt-out ausgenommen. Damit stellt sich die Frage, für wen der Opt-out überhaupt noch nutzbar sein soll.
In welchem Ausmaß kann tatsächlich von einer freiwilligen Nutzung intelligenter Messsysteme gesprochen werden, wenn wesentliche Teile der Funktionalität verpflichtend zur Anwendung gelangen und die gesetzlich vorgesehene Wahl-möglichkeit für so gut wie alle Haushalte praktisch entfällt.
Bereits auf Basis einer bloßen Tagesablesung des Stromverbrauchs lassen sich grundlegende Rückschlüsse darauf ziehen, ob sich Personen in einem Haushalt aufhalten oder nicht. Damit entstehen Erkenntnismöglichkeiten, die über jene hinausgehen, die staatlichen Behörden regelmäßig nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen, etwa im Rahmen eines richterlich genehmigten Eingriffs, zugänglich sind. Bei einer Erfassung in 15-Minuten-Intervallen verdichtet sich dieses Bild erheblich und ermöglicht eine detaillierte Rekonstruktion des täglichen Lebens-rhythmus eines Haushalts.
In welchem Ausmaß hier von einem „gläsernen Haushalt“ gesprochen werden kann, zeigen unter anderem Forschungsergebnisse der Fachhochschule Münster im Rahmen des öffentlich geförderten Projekts „DaPriM“ (Data Privacy Management). Dort konnte experimentell nachgewiesen werden, dass aus hochauflösenden Lastprofilen nicht nur allgemeine Verhaltensmuster, sondern auch konkrete Nutzungsinhalte wie auf einem Fernsehgerät abgespielte Filme abgeleitet werden können.[6]
Vor diesem Hintergrund ergibt sich ein Spannungsfeld zwischen dem Ausbau digitaler Infrastruktur im Energiesektor einerseits und den berechtigten Interessen der Konsumenten an Datenschutz, Kostenwahrheit und tatsächlicher Wahlfreiheit andererseits.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Haushalte in Österreich weisen nach Kenntnis des Ressorts einen jährlichen Stromverbrauch von über 1.500 kWh auf?
2. Wie viele Haushalte in Österreich weisen nach Kenntnis des Ressorts einen jährlichen Stromverbrauch unter 1.500 kWh auf?
3. Wie viele Haushalte können nach Kenntnis des Ressorts unter Berück-sichtigung der Regelung des § 54 Absatz (3) ElWG ab dem Jahr 2027 weiterhin von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Speicherung von 15-Minuten-Verbrauchsdaten abzulehnen?
4. Welche konkreten Personengruppen oder Anwendungsfälle sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Opt-out ausgeschlossen?
5. Wie viele Haushalte in Österreich betreiben derzeit Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur oder sind Teil von Energiegemeinschaften und fallen damit unter Ausnahmen vom Opt-out?
6. Welche konkreten technischen oder systembedingten Gründe wurden seitens des Ressorts herangezogen, um bestimmte Anwendungsfälle generell vom Opt-out auszunehmen?
7. Gibt es konkrete Vorhaben, Entwürfe oder Überlegungen seitens Ihres Ressorts, die bestehenden Opt-out-Regelungen zu ändern?
8. Welche konkreten Verbrauchsdaten werden durch Smart Meter in Österreich standardmäßig erfasst?
a. In welchen zeitlichen Intervallen erfolgt die Speicherung dieser Daten?
9. Welche Stellen haben Zugriff auf die erhobenen Verbrauchsdaten?
10. Zu welchen Zwecken werden die erhobenen Daten verwendet?
11. Wie lange werden die erhobenen Verbrauchsdaten gespeichert?
12. Welche gesetzlichen verordnungsrechtlichen oder sonstigen Vorhaben bestehen, um Rückschlüsse auf das Verhalten von Haushalten durch die Auswertung von Lastprofilen zu verhindern oder einzuschränken?
13. Wurden seitens Ihres Ressorts oder nachgeordneter Stellen Untersuchungen durchgeführt, inwieweit aus hochauflösenden Lastprofilen Rückschlüsse auf Anwesenheit oder Nutzungsverhalten gezogen werden können?
a. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind diese Untersuchungen gelangt?
b. Wenn nein, warum wurden keine Untersuchungen durchgeführt?
14. Welche Gesamtkosten sind durch die Einführung von Smart Metern in Österreich bislang entstanden?
15. Welche Gesamtkosten werden bis zum vollständigen Rollout erwartet?
16. Welche konkreten Einsparungen für Haushalte konnten bislang nachweislich durch den Einsatz von Smart Metern erzielt werden?
17. Gibt es Studien oder Auswertungen, die signifikante Einsparungen durch Smart Meter belegen?
a. Wenn ja, welche Ergebnisse weisen diese aus?
18. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um die Wirtschaftlichkeit der Einführung intelligenter Messsysteme sicherzustellen?
19. Wurden die in der Bürgerinitiative vorgebrachten Bedenken hinsichtlich Datenschutz, Kostenentwicklung und eingeschränkter Wahlfreiheit vom Ressort inhaltlich geprüft?
a. Wenn ja, zu welchen konkreten Ergebnissen ist diese Prüfung gelangt?
b. Wenn nein, warum wurde keine Prüfung durchgeführt?
[1] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/BI/25 (aufgerufen am 06.07.2026)
[2] https://industriemagazin.at/artikel/smart-meter-systemtausch/ (aufgerufen am 06.07.2026)
[3] https://www.derstandard.at/story/3000000218574/rechnungshof-sieht-bei-smart-meter-hohe-kosten-und-bisher-kaum-nutzen (aufgerufen am 06.07.2026)
[4] www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20013066 (aufgerufen am 06.07.2026)
[5] https://www.e-control.at/newsletter-5/2022/-/asset_publisher/mg4CSkniK7cM/content/k-serie-rechnungen (aufgerufen am 06.07.2026)
[6] https://www.heise.de/news/Smart-Meter-verraten-Fernsehprogramm-1346166.html (aufgerufen am 06.07.2026)