6846/J XXVIII. GP

Eingelangt am 04.09.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ricarda Berger

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Die sofortige Einstellung jeglicher Integrationsförderung und staatlich finanzierter Integrationsmaßnahmen bei Straffälligkeit von Migranten

 

 

Die österreichische Bundesregierung wendet jährlich Millionensummen an Steuer-geldern für diverse Integrationsmaßnahmen, Sprachkurse, Werte- und Orientierungs-schulungen sowie sonstige Betreuungsdienstleistungen auf. Diese Angebote sollen offiziell dazu dienen, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte sowie sonstige Drittstaatsangehörige in unsere Gesellschaft einzugliedern und ihnen die hierzulande geltenden Normen und Gesetze zu vermitteln. Die Realität zeigt jedoch, dass weite Teile dieser teuer finanzierten Bemühungen ins Leere laufen, da der Integrationswille bei vielen Migranten gänzlich fehlt.

 

Besonders drastisch zeigt sich dieses Scheitern, wenn geförderte Migranten während oder nach der Inanspruchnahme staatlich finanzierter Integrationsprogramme straffällig werden. Trotz schwerer Delikte, wie Gewalttaten, Eigentumsdelikten oder Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz, werden diese Personen im aktuellen System oft weiterhin in Programmen gehalten oder erhalten gar finanzielle Unterstützungen für „Integrationsbemühungen“. Eine automatische, bundesweite Koppelung, die bei jeglicher strafrechtlichen Verurteilung oder gar bei Einleitung eines Strafverfahrens zum sofortigen und unbürokratischen Stopp aller staatlichen Integrationsgelder und Fördermaßnahmen führt, existiert in der Praxis offenbar nicht.

 

Es ist ein unerträglicher Missstand und eine Verhöhnung der hart arbeitenden österreichischen Steuerzahler, dass kriminelle Migranten, die unsere Rechtsordnung und unsere Gesellschaftswerte mit Füßen treten, weiterhin mit öffentlichen Geldern gefördert werden. Wer straffällig wird, hat jedes Recht auf staatlich finanzierte Integrationshilfe verwirkt, da er durch sein kriminelles Verhalten eindeutig bewiesen hat, dass er sich gar nicht integrieren will. Hier darf es keinerlei Toleranz geben: Sobald ein Migrant straffällig wird, müssen sämtliche Integrationsförderungen, Kurse und finanzielle Hilfen sofort und ausnahmslos gestoppt werden, gefolgt von einer umgehenden Abschiebung beziehungsweise Außerlandesbringung.

 

Um diesen Missstand aufzudecken und eine lückenlose Kontrolle der Mittel-verwendung im Bereich des Bundesministeriums für Inneres zu gewährleisten, bedarf es einer detaillierten Offenlegung der aktuellen Praxis. Die österreichische Bevölkerung hat ein Recht darauf zu erfahren, in welchem Ausmaß Steuergelder für kriminelle Migranten verschwendet werden und welche konkreten gesetzlichen und administrativen Schritte das Bundesministerium für Inneres vorsieht, um diesem unhaltbaren Zustand endlich ein Ende zu setzen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Migranten (Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte), welche zwischen 2020 und 2025 an staatlich finanzierten Integrations-maßnahmen (z. B. Sprachkurse, Wertekurse, Qualifikationsmaßnahmen) teilgenommen haben, wurden im selben Zeitraum straffällig?

2.    Auf welche Gesamtsumme beliefen sich die Kosten für Integrationsmaßnahmen und Integrationsförderungen, die zwischen 2020 und 2025 für Personen aufgewendet wurden, die im Nachgang oder währenddessen straffällig wurden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Deliktsgruppen)

3.    Welche konkreten rechtlichen Mechanismen oder Richtlinien existieren derzeit im Zuständigkeitsbereich des Ressorts (bzw. in Kooperation mit dem Integrationsressort), um die Finanzierung von Integrationsmaßnahmen sofort zu stoppen, sobald ein Migrant straffällig geworden ist?

4.    Gibt es einen automatisierten Datenaustausch zwischen den Sicherheits-behörden, der Justiz und den zuständigen Integrations- und Förderstellen (wie dem Österreichischen Integrationsfonds - ÖIF), um straffällig gewordene Migranten umgehend aus laufenden, staatlich geförderten Programmen auszuschließen?

a.    Wenn ja, wie läuft dieser Prozess konkret ab?

b.    Wenn nein, warum wird ein solcher Datenaustausch nicht unverzüglich implementiert?

5.    In wie vielen konkreten Fällen wurden zwischen 2020 und 2025 Förderungen für Integrationsbemühungen oder die Teilnahme an Integrationsprogrammen aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung des Betroffenen vorzeitig beendet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)

6.    Werden Migranten vor Beginn einer staatlich finanzierten Integrations-maßnahme vertraglich oder bescheidmäßig dazu verpflichtet, im Falle einer Straffälligkeit die Kosten für die bis dahin konsumierten Integrationsleistungen zurückzuzahlen?

a.    Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden solche Rückforderungen in den Jahren von 2020 bis 2025 gestellt und welche Summen konnten tatsächlich zurückgefordert werden?

b.    Wenn nein, warum wird auf eine solche Rückforderungsklausel verzichtet?

7.    Welche Maßnahmen oder Gesetzesinitiativen plant das Ressort, um eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen, die einen sofortigen Förderstopp für jegliche Integrationsbemühungen bei Straffälligkeit rechtlich zwingend vorschreibt?

8.    Inwiefern ist sichergestellt, dass straffällige Migranten, gegen die bereits ein rechtskräftiges Abschiebe- oder Aufenthaltsbeendigungsverfahren läuft, keinerlei finanzielle oder materielle Integrationsförderung mehr aus Bundes-mitteln erhalten?

9.    Existieren Schätzungen oder Berichte Ihres Ressorts darüber, wie hoch das jährliche Einsparpotenzial für das Bundesbudget wäre, wenn sämtliche Integrationsleistungen für straffällig gewordene Migranten konsequent eingestellt würden?

10. Welche Konsequenzen hat eine Straffälligkeit auf den aufenthaltsrechtlichen Status jener Personen, die zum Zeitpunkt der Tatbegehung an staatlichen Integrationsmaßnahmen teilgenommen haben, und in wie vielen dieser Fälle wurde in den vergangenen zwei Jahren tatsächlich eine Abschiebung durchgeführt?