6850/J XXVIII. GP
Eingelangt am 04.09.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Nicole Sunitsch
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Nach dem Veto des Bundeskanzlers: Der gescheiterte Vorstoß von Justizministerin Anna Sporrer zur vorzeitigen Massenfreilassung von 500 Häftlingen
Die konsequente, lückenlose und buchstabengetreue Vollstreckung rechtskräftiger gerichtlicher Urteile ist eine unumstößliche Säule des Rechtsstaates und das wirksamste Instrument zum Schutz der Bevölkerung vor kriminellen Bedrohungen. Wenn diese rechtsstaatlichen Prinzipien jedoch aus rein organisatorischen Mängeln oder administrativem Unvermögen aufgeweicht werden sollen, verliert die Justiz jegliche Glaubwürdigkeit, und das Vertrauen der Bürger in den Staat wird nachhaltig zerstört. Aufsehen erregte in diesem Zusammenhang der Vorstoß von Bundesministerin Anna Sporrer, die zur Entlastung der überfüllten Gefängnisse die vorzeitige Entlassung von rund 500 Häftlingen ankündigte.[1]
Diese geplante Massenentlassung stieß erfreulicherweise auf massiven Widerstand und wurde nach einer koalitionären Intervention durch Bundeskanzler Christian Stocker gestoppt, der klarstellte, dass es keine Massenfreilassungen geben werde und ein solcher Schritt das Vertrauen in den Rechtsstaat massiv beschädigen würde.[3] Dennoch bleibt das Vorhaben der Justizministerin ein beispielloser, sicherheits-politischer Skandal, der die mangelhafte Personalplanung und die herrschende Konzeptlosigkeit des Justizressorts im Strafvollzug schonungslos offenlegt. Es ist für die rechtschaffene Bevölkerung unerträglich, dass eine Bundesministerin ernsthaft in Erwägung zieht, verurteilte Straftäter vorzeitig auf freien Fuß zu setzen, nur weil sie die personelle Struktur an den Standorten – wie aktuell am Münnichplatz – nicht in den Griff bekommt.
Obwohl der Vorstoß vom Koalitionspartner blockiert wurde, ist die politische Absicht der Bundesministerin dokumentiert und wirft schwerwiegende Fragen bezüglich der inneren Sicherheit und des Opferschutzes auf. Es ist eine unerträgliche Drohung gegenüber den Opfern von Straftaten, das kriminelle Rückfallrisiko im öffentlichen Raum mutwillig zu erhöhen, nur um eine budgetäre oder personelle Schieflage im Strafvollzug oberflächlich zu kaschieren.
Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und des Rechtsfriedens in unserem Land darf dieses administrative und politische Desaster nicht unkommentiert bleiben. Es ist die unweigerliche Pflicht der parlamentarischen Kontrolle, die genauen Hintergründe, die rechtlichen Vorarbeiten und die potenziellen Gefahren dieses gescheiterten Vorhabens lückenlos aufzudecken.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage (wie z. B. dem außerordentlichen Gnadenrecht oder einer gesetzlichen Amnestie) sollte die von Ihnen im Juni 2026 vorgeschlagene Massenentlassung von 500 Häftlingen ursprünglich abgewickelt werden?
a. Welche Rolle spielten dabei Überlegungen zu § 46 StGB (bedingte Entlassung) oder § 133a StVollzG?
2. Welche konkreten legistischen Entwürfe oder internen Vorarbeiten wurden in Ihrem Ressort bereits ausgearbeitet, um diese geplante vorzeitige Freilassung vorzubereiten?
3. Nach welchen konkreten Selektionskriterien wurden bzw. werden die betroffenen 500 Häftlinge für diese Freilassungsaktion ausgewählt?
a. Welche Rolle spielten dabei das verbleibende Strafmaß und die bereits verbüßte Haftzeit?
b. Gibt es eine Obergrenze bezüglich des ursprünglichen Strafausmaßes für die für eine Freilassung in Frage kommenden Häftlinge?
4. Wie bewerten Sie als Justizministerin die Aussage von Bundeskanzler Christian Stocker, wonach eine solche Massenentlassung das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat im Kern beschädigen würde?
5. Werden Sie trotz des Vetos des Regierungspartners und der koalitionären Unstimmigkeiten weiterhin an Plänen zur vorzeitigen Entlassung von Häftlingsgruppen zur Entlastung des Strafvollzugs arbeiten?
a. Wenn ja, in welcher abgewandelten Form?
b. Wenn nein, wie wollen Sie den akuten Belastungsdruck in den Justizanstalten ohne vorzeitige Freilassungen senken?
6. Gab es im Vorfeld Ihrer Ankündigung eine koordinierte Abstimmung oder Sicherheitsbewertung mit dem Bundesministerium für Inneres bezüglich des zu erwartenden Rückfallrisikos der freizulassenden Häftlinge?
a. Wenn ja, mit welchen konkreten Ergebnissen?
b. Wenn nein, warum wurde auf diese essenzielle sicherheitspolitische Abstimmung verzichtet?
7. Können Sie ausschließen, dass sich unter den 500 für die vorzeitige Freilassung vorgesehenen Personen Häftlinge befanden, die wegen folgender Delikte rechtskräftig verurteilt wurden:
a. Gewaltdelikte (§§ 75 ff. StGB, schwere Körperverletzung, Raub),
b. Sexualdelikte (§§ 201 ff. StGB),
c. Suchtgiftdelikte im Rahmen der organisierten Kriminalität (§§ 27, 28a SMG),
d. Terroristische Straftaten (§§ 278b bis 278g StGB)?
8. Aus welchen konkreten Herkunftsländern stammen die für die Entlassung in Aussicht genommenen Häftlinge?
a. Wie viele der 500 Betroffenen besitzen nicht die österreichische Staats-bürgerschaft?
b. Wie viele dieser ausländischen Staatsbürger haben ein aufrechtes Aufenthaltsverbot für Österreich, und wie viele werden direkt aus der Haft abgeschoben?
9. Inwiefern wurden vor Ihrer Ankündigung Opferschutz- und Gewaltschutz-einrichtungen bezüglich der potenziellen Gefährdung von Opfern durch die vorzeitigen Entlassungen konsultiert?
10. Welche konkreten alternativen Maßnahmen wurden geprüft, bevor Sie mit dem Vorschlag einer Massenentlassung an die Öffentlichkeit gingen?
a. Wurde die Nutzung von leerstehenden Hafträumen in anderen Bundes-ländern evaluiert?
b. Wurde ein verstärkter Ausbau des elektronisch überwachten Haus-arrests (Fußfessel) als Alternative in Betracht gezogen?
[1] https://kurier.at/politik/inland/justizministerin-anna-sporrer-justizbudget-interview/403170247
https://orf.at/stories/3433807 (aufgerufen am 22.06.2026)
[2] Kronen Zeitung (Print-Ausgabe) vom 20.06.2026, S. 16
vgl. https://www.krone.at/4173284 (aufgerufen am 22.06.2026)
[3] https://www.oe24.at/a/kanzler-zu-haft-gibt-keine-massen-entlassung-900094282
https://www.krone.at/4188132 (aufgerufen am 22.06.2026)