6852/J XXVIII. GP
Eingelangt am 07.09.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Manuel Litzke, BSc
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend Bedenkliche linksradikale Ausrichtung der ÖH-Fakultätsvertretung Jus an der Universität Wien und Missbrauch studentischer Zwangsbeiträge für ideologische Propaganda
Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) sowie ihre einzelnen Fakultäts-vertretungen sind gesetzliche Körperschaften öffentlichen Rechts, die durch die Pflichtbeiträge aller Studenten zwangsfinanziert werden. Aus dieser gesetzlich verankerten Pflichtmitgliedschaft und der damit einhergehenden öffentlichen Finanzierung ergibt sich die unmissverständliche Pflicht zur parteipolitischen und weltanschaulichen Neutralität. Es ist die primäre Aufgabe einer Fakultätsvertretung, die studentische Interessenvertretung im Studienalltag sachlich, konstruktiv und ideologiefrei wahrzunehmen, anstatt sich als verlängerter Arm linker und linksradikaler Gruppierungen zu gerieren.
Ein aktueller Rundbrief der Fakultätsvertretung (FV) Jus der Universität Wien zum Veranstaltungsprogramm im Mai offenbart jedoch eine schockierende Einseitigkeit und die schamlose Instrumentalisierung studentischer Pflichtbeiträge für linksideologische Propaganda. Unter Titeln wie „Der antifaschistische Mai“ werden universitäre Netzwerke genutzt, um einseitige politische Agitation zu betreiben. Besonders brisant ist eine geplante Podiumsdiskussion zur angeblichen „Kriminalisierung von Antifaschismus“ am Beispiel eines Polizeieinsatzes am Peršmanhof, bei der neben linksgerichteten Organisationen auch Vertreter der berüchtigten „Roten Hilfe“ – einem Verein, der im Verdacht steht, Linksextremisten und gewaltbereite Akteure bei Strafverfahren und polizeilicher Repression zu unterstützen – als Sprecher geladen sind.
Dieser unerträgliche Missbrauch der studentischen Vertretungsstrukturen stellt einen direkten Angriff auf die weltanschauliche Neutralität staatlicher und öffentlich-rechtlicher Institutionen dar. Dass angehende Juristen an einer rechtswissen-schaftlichen Fakultät dazu angeleitet werden, rechtsstaatliche Polizeieinsätze pauschal als „staatlichen Missbrauch“ und „politisch motivierte Einschüchterung“ zu diffamieren und dabei mit Organisationen aus dem linksradikalen Spektrum zu kooperieren, zieht den gesamten Berufsstand der Juristen in den Schmutz. Es ist völlig inakzeptabel, dass Pflichtgelder von Studenten dafür verwendet werden, Plattformen für Akteure zu schaffen, die die Autorität unseres Rechtsstaates und der Exekutive systematisch untergraben wollen.
Angesichts dieses eklatanten Fehlverhaltens und der offenkundigen Missachtung des gesetzlichen Vertretungsauftrags ist eine umfassende Prüfung und Aufklärung durch das zuständige Ministerium unverzüglich einzuleiten. Es muss lückenlos offengelegt werden, ob und in welchem Ausmaß öffentliche Gelder, Räumlichkeiten der Universität Wien und offizielle studentische Kommunikationskanäle für diese linksradikale Propaganda zweckentfremdet wurden. Im Sinne der Transparenz, des Steuer-zahlerschutzes und der Wahrung des gesetzlichen Neutralitätsgebots an unseren Universitäten bedarf es einer unmissverständlichen Reaktion der Bundesministerin.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Wie beurteilt das Ressort den vorliegenden Veranstaltungskalender der Fakultätsvertretung Jus der Universität Wien im Hinblick auf den gesetzlichen Vertretungsauftrag gem. § 2 des Hochschülerschaftsgesetzes (HSG 2014)?
a. Welche konkreten Aufsichts- und Prüfungsmaßnahmen werden eingeleitet, um diese potenzielle Überschreitung des Vertretungs-mandats zu untersuchen?
2. In welchem Ausmaß wurden für die im Mai angekündigten Veranstaltungen der Fakultätsvertretung Jus (insbesondere „Der antifaschistische Mai“, die Podiumsdiskussion und die Gedenkreise) Mittel aus den verpflichtenden ÖH-Beiträgen der Studenten verwendet?
a. Wie hoch waren die exakten Kosten für Werbemittel, Honorare, Reisekosten oder Verpflegung für diese Veranstaltungen?
3. Wurden für die Podiumsdiskussion „Kriminalisierung von Antifaschismus“ am 21. Mai 2026 Universitätsräume (wie das SEM20 oder andere Säle im Juridicum) kostenlos zur Verfügung gestellt?
a. Wer hat die Genehmigung für die Nutzung dieser Räumlichkeiten für eine politisch hochgradig einseitige Veranstaltung erteilt?
4. Ist dem Ressort bekannt, dass zu dieser Podiumsdiskussion Vertreter der Organisation „Rote Hilfe“ geladen waren, die als Unterstützungsverein für politisch motivierte Straftäter im linken Spektrum gilt?
a. Wie verträgt sich die Einladung einer solchen Organisation mit den gesetzlichen Werten und Aufgaben einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft wie der ÖH?
5. Wurden für Referenten, Diskussionsteilnehmer oder Mitorganisatoren der erwähnten Veranstaltungen (insbesondere für Vertreter der „Roten Hilfe“, des „Klubs slowenischer Studenten in Wien“ oder des „Forums kritischer Juristen“) Honorare, Aufwandsentschädigungen oder Fahrtspesen aus ÖH-Mitteln ausgezahlt?
a. Wenn ja, in welcher jeweiligen Höhe und aus welchen Budgettöpfen?
6. Inwiefern greift das Ressort als Aufsichtsbehörde ein, wenn die ÖH oder ihre Untergliederungen über offizielle Massenmail-Verteiler der Universität Wien („massmailer.univie.ac.at“) einseitige und politisch extrem gefärbte Aufrufe verbreiten?
a. Welche Richtlinien existieren für die Nutzung der universitären E-Mail-Verteiler durch die Fakultätsvertretungen?
7. Wie beurteilt das Ressort die Behauptung der Fakultätsvertretung Jus, die juristische Fakultät habe die Vergangenheit nicht ausreichend aufgearbeitet, obwohl die Universität Wien zahlreiche historische Forschungsprojekte und Gedenkinitiativen betreibt?
8. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen einer Fakultätsvertretung oder der Bundesvertretung der ÖH im Falle einer nachgewiesenen Überschreitung des gesetzlichen Vertretungsauftrags bzw. der Zweckentfremdung von studentischen Pflichtbeiträgen für politische Agitation?
a. In wie vielen Fällen hat das Ressort in den Jahren 2023 und 2024 Aufsichtsbeschwerden wegen Überschreitung des Vertretungsmandats gegen ÖH-Vertretungen an der Universität Wien geprüft?
b. Welche konkreten Sanktionen wurden in diesem Zusammenhang verhängt?
9. Plant das Ressort eine legislative Anpassung des Hochschülerschaftsgesetzes (HSG), um die Einhaltung des gesetzlichen Vertretungsauftrags sowie den zweckmäßigen Einsatz der Zwangsbeiträge strenger zu kontrollieren und Missbrauch schärfer zu sanktionieren?
a. Gibt es Pläne, die Pflichtmitgliedschaft bei der ÖH abzuschaffen, um Studenten nicht länger zur Finanzierung politischer Agitation zu zwingen, die sie nicht unterstützen?