6854/J XXVIII. GP

Eingelangt am 07.09.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Strafgerichtliche Verurteilungen von Mitgliedern der Identitären Bewegung Österreichs (IBÖ)

 

 

„Das Oberlandesgericht Graz hat am Mittwoch die Urteile gegen zahlreiche Anhänger der Identitären Bewegung Österreich wegen Verhetzung bestätigt. Ihre Freisprüche sind nun rechtskräftig.

 

Ende Juli ging am Grazer Straflandesgericht der Prozess gegen 17 Anhänger der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) zu Ende - es gab großteils Freisprüche“,[1]

 

berichtete der ORF-Steiermark online am 23. Jänner 2019 unter Bezugnahme auf seine Berichterstattung über das erstinstanzliche Urteil vom 26. Juli 2018:

 

„Geldstrafen wegen Sachbeschädigung und Nötigung.

 

Die Angeklagten wurden allesamt von den Vorwürfen der Verhetzung und der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung freigesprochen. Zwei Angeklagte wurden wegen Sachbeschädigung, einer wegen Nötigung und Körper-verletzung jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt.“[2]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Mitglieder der Identitären Bewegung Österreichs (IBÖ) wurden seit dem 23. Jänner 2019 wegen welcher gerichtlich zu ahndenden Straftaten rechtskräftig verurteilt?


[1]    https://steiermark.orf.at/v2/news/stories/2960327/ (aufgerufen am 07.09.2026)

[2]    https://steiermark.orf.at/v2/news/stories/2926577/ (aufgerufen am 07.09.2026)