6855/J XXVIII. GP
Eingelangt am 09.09.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ricarda Berger
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Die jährlichen durchschnittlichen Kosten von Integrationsmaßnahmen pro Asylwerber, Asylberechtigtem, subsidiär Schutzberechtigtem, vertriebenem sowie geduldetem Migranten
Seit Jahren belasten die explodierenden Kosten im Bereich der Migration und der sogenannten Integrationsmaßnahmen das Budget und mithin den österreichischen Steuerzahler in einem unerträglichen Ausmaß. Jährlich fließen enorme Summen an Steuergeldern in verschiedene Sprachkurse, Werte- und Orientierungsschulungen sowie Integrationsprojekte des Bundes, ohne dass die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen und Kosten pro Person und Statusgruppe transparent offengelegt werden. Diese mangelnde Transparenz verhindert eine ehrliche Debatte über die tatsächliche finanzielle Belastung des österreichischen Staates durch die anhaltende Einwanderung.
Der aufenthaltsrechtliche Status der in Österreich aufhältigen Migranten unterscheidet sich grundlegend: Er reicht von Asylwerbern im laufenden Verfahren über anerkannte Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte bis hin zu Vertriebenen sowie geduldeten Personen, deren Abschiebung lediglich vorübergehend ausgesetzt ist. Für jede dieser Gruppen werden aus verschiedenen Töpfen Integrationsleistungen finanziert, wobei eine klare, nachvollziehbare und detaillierte Gegenüberstellung der durchschnittlichen jährlichen Pro-Kopf-Kosten für diese jeweiligen Kategorien in der öffentlichen Debatte fehlt.
Es ist völlig inakzeptabel, dass der Steuerzahler die finanzielle Hauptlast für Personengruppen tragen muss, deren dauerhafter Verbleib in Österreich rechtlich gar nicht vorgesehen oder erwünscht ist. Es ist ein Gebot der budgetären Ehrlichkeit, dass sämtliche Kosten – von der Administration über Kursgebühren bis hin zu flankierenden Unterstützungsleistungen – lückenlos aufgeschlüsselt werden, um die tatsächliche Belastung der österreichischen Bürger durch diese verfehlte Politik sichtbar zu machen.
Um Licht in dieses finanzielle Dunkel zu bringen und eine fundierte parlamentarische Kontrolle über die Verwendung der Steuergelder im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums auszuüben, ist eine präzise Beantwortung dieser Kostenfragen unerlässlich. Die Österreicher haben ein Recht auf volle Transparenz und darauf zu erfahren, wie viel Geld pro Kopf für welche Gruppe von Migranten im Namen der „Integration“ aufgewendet wird.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für Integrationsmaßnahmen pro Asylwerber seit 2020? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
2. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für Integrationsmaßnahmen pro anerkanntem Asylberechtigten seit 2020? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)?
3. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für Integrationsmaßnahmen pro subsidiär Schutzberechtigtem seit 2020? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
4. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für Integrationsmaßnahmen pro vertriebenem Migranten (insbesondere aus der Ukraine) seit 2020? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
5. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für Integrationsmaßnahmen pro geduldetem Migranten seit 2020? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
6. Welche konkreten Posten (wie z. B. Sprachkurse, Wertekurse, Orientierungs-maßnahmen, Dolmetscherkosten, sozialpädagogische Betreuung sowie Administrationsaufwand des Bundes und beauftragter Dritter) fließen direkt in die Berechnung dieser durchschnittlichen jährlichen Integrationskosten pro Kopf ein?
7. Wie hoch sind die gesamten jährlichen Bundesmittel für Integrations-maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Ressorts (unter Einbeziehung nachgeordneter Behörden und Partner wie dem Österreichischen Integrationsfonds - ÖIF), aufgeteilt auf die oben genannten fünf Statusgruppen seit 2020 pro Jahr?
8. In welchem Ausmaß wurden im Rahmen von Integrationsmaßnahmen für geduldete Migranten seit 2020 externe Dienstleister, Vereine oder NGOs vertraglich gebunden, und wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten pro Kopf und pro Jahr bei diesen Kooperationen?
9. Welche durchschnittlichen Kosten entstehen dem Steuerzahler pro Jahr für jene Asylwerber, die trotz eines negativen Bescheids in erster Instanz weiterhin an staatlich geförderten Sprach- und Integrationskursen teilnehmen?
10. Gibt es seitens des Ressorts eine regelmäßige Evaluierung über das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben, insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche Selbsterhaltungsfähigkeit der geförderten Personen nach den jeweiligen Statusgruppen?