6857/J XXVIII. GP
Eingelangt am 09.09.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Nicole Sunitsch
an den Bundesminister für Bildung
betreffend Die dramatische Unterfinanzierung der Sonderpädagogik an österreichischen Pflichtschulen sowie die systemrelevante Benachteiligung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Das verfassungsmäßig garantierte Recht eines jeden Kindes auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe wird im staatlichen Pflichtschulwesen seit Jahren sträflich missachtet. Während enorme staatliche Mittel in akademische Bildungswege fließen, verkommt die Sonderpädagogik zu einem chronisch unterfinanzierten Sanierungsfall. Diese eklatante Ungerechtigkeit bei der Verteilung staatlicher Gelder betrifft jene wehrlosen Kinder am härtesten, die dringend auf qualifizierte sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind.
Laut Erhebungen der Pflichtschullehrer-Gewerkschaft fehlen bundesweit bereits rund 4.000 Sonderpädagogen.[1] Ursache für diesen Versorgungsnotstand ist ein seit über drei Jahrzehnten starr fortgeschriebener, fiktiver SPF-Quotendeckel[2] des Bundes von 2,7% aller Pflichtschüler, obwohl der tatsächliche Bedarf in der Steiermark bereits bei 5,6% liegt.[3] Trotz aller Warnungen von Ländern, Landesbildungsreferenten und betroffenen Eltern[4] verweigert der Bund beharrlich eine bedarfsgerechte Budget-erhöhung.
Dieses finanzielle Aushungern unseres Schulwesens ist ein beschämendes soziales Vergehen der Bundesregierung an unseren Familien. Es ist unzumutbar, dass Sonderschulen zu bloßen Aufbewahrungsstätten degradieren, während Kinder mit Behinderung suspendiert oder aus rein personellem Ressourcenmangel nur noch stundenweise beschult werden. Diese Untätigkeit drängt verzweifelte Mütter aus dem Erwerbsleben und verletzt in unerträglicher Weise die verfassungsrechtlich verankerten Kinderrechte (Artikel 1 Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern).[5]
Die Fortführung dieser Mangelverwaltung gefährdet nicht nur die individuelle Entwicklung tausender Pflichtschüler, sondern erzeugt durch ungenutzte Potenziale massiven, dauerhaften volkswirtschaftlichen Schaden. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung darf sich nicht länger hinter föderalen Zuständigkeiten verstecken, sondern muss sofortige Abhilfe schaffen. Zur Herstellung vollständiger Transparenz und im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle bedarf es einer lückenlosen Beantwortung nachstehender Fragen.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Bildung nachstehende
Anfrage
1. Wie begründen Sie persönlich, dass im aktuellen Bundesbudget trotz eines evidenten Mangels von rund 4.000 Sonderpädagogen keine zusätzlichen finanziellen Mittel zur gezielten Stärkung der Sonderpädagogik an staatlichen Pflichtschulen reserviert wurden?
2. Wann und durch welche konkreten gesetzlichen Initiativeschritte werden Sie den seit über drei Jahrzehnten bestehenden, fiktiven SPF-Quotendeckel von 2,7% an die reale Bedarfslage von über 5% anpassen oder diesen gänzlich abschaffen?
3. Welche konkreten Auswirkungen hat diese drastische Bundesdeckelung nach den Berechnungen Ihres Ressorts auf die Verteilung der Lehrerstunden in den einzelnen Bundesländern? (Bitte um detaillierte Aufstellung des Verteilungs-schlüssels für das Schuljahr 2025/26)
4. Gedenken Sie, angesichts der aktuellen Landeshauptleutekonferenz Verhandlungen über eine Punkt-für-Punkt-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG aufzunehmen, um eine schrittweise Anhebung des SPF-Quotendeckels auf zunächst zumindest 3,1% bereits für den kommenden Schulbeginn im Herbst 2026 finanziell abzusichern?
a. Wenn ja, wie sieht der konkrete Zeitplan Ihres Ressorts hierzu aus?
b. Wenn nein, warum verweigern Sie den betroffenen Pflichtschülern, Eltern und Pädagogen diese unaufschiebbare Entlastung?
5. Wie viele ordentliche und außerordentliche Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) wurden in den Schuljahren 2023/24, 2024/25 sowie im laufenden Schuljahr 2025/26 bundesweit durchgeführt, und in wie vielen Fällen konnte der bescheidmäßig zuerkannte SPF nach Kenntnis Ihres Ressorts mangels Lehrerressourcen nicht im vollen gesetzmäßigen Stundenausmaß unterrichtet werden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)
6. Wie rechtfertigen Sie den Umstand, dass im Rahmen des staatlichen „Chancenbonus“ keine einzige Sonderschule als begünstigte Bildungs-einrichtung gelistet ist, obwohl gerade an diesen Schulen Kinder mit dem intensivsten sonderpädagogischen Förderbedarf betreut werden?
7. Wie viele Kinder mit SPF-Bescheid oder neurodivergenten Diagnosen wurden in den letzten drei Schuljahren (2023/24, 2024/25 und 2025/26) nach den Ihrem Ressort vorliegenden Informationen an österreichischen Pflichtschulen suspendiert oder durften den Unterricht aus personellen oder organisatorischen Ressourcendefiziten nur stundenweise besuchen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Schulstufe, Schultyp und Bundesland)
8. Welche gezielten Maßnahmen planen Sie, um dem massiven Personalabfluss von diplomierten Sonderschullehrern entgegenzuwirken und das Berufsbild der Sonderpädagogik im staatlichen Pflichtschulwesen materiell sowie personell aufzuwerten?
9. Wie beurteilen Sie aus verfassungsrechtlicher Sicht die fortgesetzte Verletzung von Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern, wenn förderbedürftigen Kindern aufgrund fehlender Bundesmittel eine adäquate schulische Teilhabe und Inklusion flächendeckend verweigert wird?
10. Welche konkreten legistischen und administrativen Reformschritte wurden auf Basis der im Jahr 2023 vorgelegten „Studie zur Evaluierung der Vergabepraxis des Sonderpädagogischen Förderbedarfs“[6] in Ihrem Ressort seither initiiert?
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260505_OTS0121/versorgungsnotstand-beenden-eltern-goed-und-kija-fordern-anhebung-des-spf-deckels-und-4000-zusaetzliche-stellen (aufgerufen am 18.06.2026)
[2] SPF = sonderpädagogischer Förderbedarf
[3] https://www.kommunikation.steiermark.at/cms/beitrag/13016931/2861976/ (aufgerufen am 18.06.2026)
[4] https://www.eikib.at (aufgerufen am 18.06.2026)
[5] https://www.kinderrechte.gv.at/kinderrechte-in-oesterreich/bundesverfassungsgesetz-kinderrechte.html (aufgerufen am 18.06.2026)
[6] https://www.bmb.gv.at/dam/jcr:5e6b7a7b-606a-448e-b0ca-07a84f419b4d/spf_eval.pdf (aufgerufen am 18.06.2026)