6858/J XXVIII. GP
Eingelangt am 10.09.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Elisabeth Götze, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Hat der fiktive Unternehmer:innenlohn seinen Zweck erreicht?
Forschung und Entwicklung (F&E) sind zentrale Grundlagen für die Innovationskraft, Wettbewerbsfähigkeit und den langfristigen Wohlstand Österreichs. Die Forschungs-prämie stellt hierzulande ein Instrument der Forschungsförderung der angewandten Forschung dar. Sie soll Unternehmen dazu anregen, in Innovationen und Forschung zu investieren und dazu beitragen, dass Unternehmen F&E-Tätigkeiten in Österreich ansiedeln.
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 wurde die Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie um den sogenannten fiktiven Unternehmer:innenlohn erweitert. Seither können Unternehmer:innen ihre eigenen Tätigkeiten bei der Forschungs-prämie berücksichtigen. Ziel dieser Maßnahme war es insbesondere, jene Unter-nehmen stärker zu unterstützen, in denen die Unternehmer:innen selbst maßgeblich an F&E-Arbeiten beteiligt sind. Laut Wirkungsfolgenabschätzung sollten Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen von dieser Neuregelung besonders profitieren, da in diesen Unternehmen Forschungstätigkeiten häufig unmittelbar durch die Unternehmer:innen selbst erbracht werden. Es wurde davon ausgegangen, dass potenziell rund 500 Unternehmer:innen jährlich von der Maßnahme profitieren[1] und zusätzliche Forschungsanreize geschaffen werden.
Ab 2024 wurde der anrechenbare Stundensatz für den fiktiven Unternehmer:innen-lohn von 45 Euro auf 50 Euro erhöht. Entsprechend wurde der jährliche Höchst-betrag von 77.400 Euro auf 86.000 Euro angepasst. Damit wurde die Maßnahme weiter ausgebaut und ihre finanzielle Bedeutung innerhalb der Forschungsförderung erhöht.
Die Einführung des fiktiven Unternehmer:innenlohns verfolgte das Ziel, eine besteh-ende Förderlücke zu schließen. Während größere Unternehmen Forschungs-aufwendungen über angestelltes Forschungspersonal geltend machen können, beruhen Forschungsleistungen in kleineren Unternehmen, jungen Wachstums-unternehmen und Start-ups oftmals auf der unmittelbaren Forschungsarbeit der Unternehmer:innen selbst. Da diese Unternehmer:innen in ihren eigenen Unter-nehmen nicht angestellt sind und damit keinen Lohn beziehen, konnte der Aufwand im Rahmen der Forschungsprämie bis 2021 nicht geltend gemacht werden. Die Berücksichtigung dieser Tätigkeiten in der Bemessungsgrundlage der Forschungs-prämie ab 2022 verfolgte das Ziel, diese Ungleichbehandlung auszugleichen und die Förderwirkung der Forschungsprämie breiter zu gestalten. Damit sollten insbe-sondere forschungsaktive kleine und mittlere Unternehmen besser zu erreichen.
Da die Maßnahme mittlerweile mehrere Jahre in Kraft ist und 2024 ausgeweitet wurde, erscheint eine Evaluierung ihrer Wirkung geboten. Von besonderem Interesse ist dabei, in welchem Umfang der fiktive Unternehmer:innenlohn tatsächlich in Anspruch genommen wird, welche Unternehmensgruppen davon profitieren und ob die mit der Einführung verfolgten Ziele erreicht werden konnten. Insbesondere ist auch von Interesse, ob die Maßnahme tatsächlich zu einer stärkeren Nutzung der Forschungsprämie durch kleinere Unternehmen geführt hat und ob zusätzliche Forschungstätigkeiten ausgelöst wurden sowie ob allenfalls Mitnahmeeffekte auftreten.
Darüber hinaus soll dargelegt werden, ob die Ausgestaltung der Regelung praxistauglich ist und ob für kleinere Unternehmen der mit der Geltendmachung verbundene Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zum erzielbaren Fördervorteil steht. Vor dem Hintergrund der budgetären Auswirkungen sowie der Zielsetzung, die Forschungsförderung für die angewandte Forschung gezielt und wirksam einzusetzen, besteht ein öffentliches Interesse an einer transparenten Darstellung der Inanspruchnahme und Wirkung des fiktiven Unternehmer:innenlohns.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie viele Unternehmen nahmen den fiktiven Unternehmer:innenlohn in Anspruch (jeweils für die Jahre 2022, 2023 und 2024)?
a) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensgröße[2]
b) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensalter
c) Aufgeschlüsselt nach Branchen
d) Aufgeschlüsselt nach Bundesländern
e) Und insgesamt
2) Wie viele Unternehmen nahmen die Forschungsprämie in Anspruch (jeweils für die Jahre 2022, 2023 und 2024)?
a) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensgröße[3]
b) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensalter
c) Aufgeschlüsselt nach Branchen
d) Aufgeschlüsselt nach Bundesländern
e) Und insgesamt
3) Welcher Anteil der Unternehmen (in Prozent) hat den fiktiven Unternehmer:innenlohn als Teil der Forschungsprämie in Anspruch genommen (jeweils für die Jahre 2022, 2023 und 2024)?
a) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensgröße[4]
b) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensalter
c) Aufgeschlüsselt nach Branchen
d) Aufgeschlüsselt nach Bundesländern
e) Und insgesamt
4) Wie hoch war der durchschnittlich als fiktiver Unternehmer:innenlohn geltend gemachte Betrag (in Euro) (jeweils für die Jahre 2022, 2023 und 2024)?
a) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensgröße[5]
b) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensalter
c) Aufgeschlüsselt nach Branchen
d) Aufgeschlüsselt nach Bundesländern
e) Und insgesamt
5) Wie hoch war die Summe der als fiktiver Unternehmer:innenlohn geltend gemachten Beträge (in Euro) (jeweils für die Jahre 2022, 2023 und 2024)?
a) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensgröße[6]
b) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensalter
c) Aufgeschlüsselt nach Branchen
d) Aufgeschlüsselt nach Bundesländern
e) Und insgesamt
6) Wie hoch war die Summe der als Forschungsprämie geltend gemachten Beträge (in Euro) (jeweils für die Jahre 2022, 2023 und 2024)?
a) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensgröße[7]
b) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensalter
c) Aufgeschlüsselt nach Branchen
d) Aufgeschlüsselt nach Bundesländern
e) und insgesamt
7) Welchen Anteil (in Prozent) macht der fiktive Unternehmer:innenlohn an den als Forschungsprämie geltend gemachten Beträgen aus (jeweils für die Jahre 2022, 2023 und 2024)?
a) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensgröße[8]
b) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensalter
c) Aufgeschlüsselt nach Branchen
d) Aufgeschlüsselt nach Bundesländern
e) und insgesamt
8) Für wie viele Tätigkeitsstunden wurde der fiktive Unternehmer:innenlohn durchschnittliche in Anspruch genommen (jeweils für die Jahre 2022, 2023 und 2024)?
a) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensgröße[9]
b) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensalter
c) Aufgeschlüsselt nach Branchen
d) Aufgeschlüsselt nach Bundesländern
e) und insgesamt
9) Für wie viele Tätigkeitsstunden wurde der fiktive Unternehmer:innenlohn insgesamt in Anspruch genommen (jeweils für die Jahre 2022, 2023 und 2024)?
a) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensgröße[10]
b) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensalter
c) Aufgeschlüsselt nach Branchen
d) Aufgeschlüsselt nach Bundesländern
e) und insgesamt
10) Wie oft wurde der fiktive Unternehmer:innenlohn für die maximal zulässigen 1.720 Stunden in Anspruch genommen (jeweils für die Jahre 2022, 2023 und 2024)?
a) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensgröße[11]
b) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensalter
c) Aufgeschlüsselt nach Branchen
d) Aufgeschlüsselt nach Bundesländern
e) und insgesamt
11) Welchen Anteil der Anträge des fiktiven Unternehmer:innenlohns betrifft die Forschungsleistung von Frauen (jeweils für die Jahre 2022, 2023 und 2024)?
a) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensgröße[12]
b) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensalter
c) Aufgeschlüsselt nach Branchen
d) Aufgeschlüsselt nach Bundesländern
e) und insgesamt
12) Welchen Anteil der beantragten Stunden des fiktiven Unternehmer:innenlohns betrifft die Forschungsleistung von Frauen (jeweils für die Jahre 2022, 2023 und 2024)?
a) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensgröße[13]
b) Aufgeschlüsselt nach Unternehmensalter
c) Aufgeschlüsselt nach Branchen
d) Aufgeschlüsselt nach Bundesländern
e) und insgesamt
13) Welche Branchen profitieren besonders vom fiktiven Unternehmer:innenlohn und nutzen ihn besonders häufig?
14) Welche Unternehmensformen profitieren besonders vom fiktiven Unternehmer:innenlohn und nutzen ihn besonders häufig?
15) Ist es durch den fiktiven Unternehmer:innenlohn zu einem Anstieg der Inanspruchnahme der Forschungsprämie gekommen (in der Anzahl der Unternehmen, die die Forschungsprämie beantragten sowie bei den beantragten Beträgen)? Wenn ja, bitte (jeweils für die Jahre 2022, 2023 und 2024)
a) aufgeschlüsselt nach Unternehmensgröße[14]
b) aufgeschlüsselt nach Unternehmensalter
c) aufgeschlüsselt nach Branchen
d) aufgeschlüsselt nach Bundesländern
e) und insgesamt
16) Wie viele Kleinst-, kleine, mittelgroße und große Unternehmen[15] nahmen die Forschungsprämie in den Jahren 2018 bis 2024 erstmalig in Anspruch?
17) Welche Evaluierungen liegen dem Ministerium zur Wirksamkeit des fiktiven Unternehmer:innenlohns vor?
18) Ist eine unabhängige, wissenschaftliche Evaluierung des fiktiven Unternehmer:innenlohns geplant?
a) Falls ja, wann wird diese in Auftrag gegeben werden und voraussichtlich abgeschlossen?
b) Falls ja, welche Fragestellungen wird diese Evaluierung behandeln?
c) Falls nein, warum nicht?
19) Liegen Ihnen Erkenntnisse dazu vor, dass die absoluten Beträge, die mit dem fiktiven Unternehmer:innenlohn geltend gemacht werden können, den Verwaltungsaufwand nicht rechtfertigen, der mit dem Antrag verbunden ist und er deswegen – insbesondere von kleinen Unternehmen – nicht in Anspruch genommen wird?
20) Liegen Ihnen Erkenntnisse dazu vor, dass die Einführung des fiktiven Unternehmer:innenlohns zu Mitnahmeeffekten geführt hat?
21) Gibt es in Ihrem Haus Überlegungen zu einer Veränderung (Ausweitung, Kürzung oder Abschaffung) des fiktiven Unternehmer:innenlohns?
[1] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/1534 (Siehe WFA Seite 3)
[2] Kleinstunternehmen: <10 Beschäftigte, Kleine Unternehmen: 10-49 Beschäftigte, Mittelgroße Unternehmen: 50 – 249 Beschäftige, Große Unternehmen: ab 250 Beschäftigten
[3] siehe Fußnote 2
[4] siehe Fußnote 2
[5] siehe Fußnote 2
[6] siehe Fußnote 2
[7] siehe Fußnote 2
[8] siehe Fußnote 2
[9] siehe Fußnote 2
[10] siehe Fußnote 2
[11] siehe Fußnote 2
[12] siehe Fußnote 2
[13] siehe Fußnote 2
[14] siehe Fußnote 2
[15] siehe Fußnote 2