6863/J XXVIII. GP
Eingelangt am 11.09.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Michael Fürtbauer
an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
betreffend Steuerliche Nachteile für Österreicher in der Tourismusbranche
Mit der Tourismusstrategie „Vision T – Unser Tourismus: Wertvoll für alle – 365 Tage im Jahr“[1] verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den österreichischen Tourismus ganzjährig zu stärken, zusätzliche Fachkräfte zu gewinnen und den Arbeitskräfte-mangel in zahlreichen Tourismusregionen zu beseitigen.
Gleichzeitig erhöhte die Bundesregierung das Kontingent für Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten und begründet dies mit dem bestehenden Personalmangel in der Branche.[2]
Umso widersprüchlicher erscheint die geltende steuerliche Behandlung von Mitarbeiterunterkünften und Betriebswohnungen. Während zusätzliche Arbeitskräfte aus dem Ausland angeworben werden, werden für inländische Arbeitnehmer, die bereit sind, ihren Wohnsitz dorthin zu verlegen, wo dringend Arbeitskräfte benötigt werden, steuerliche Nachteile geschaffen.
Ein arbeitsloser Wiener, der eine Beschäftigung in Tirol oder Salzburg annimmt, seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft in die jeweilige Tourismusregion verlegt und eine vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Unterkunft bezieht, wird steuerlich schlechter gestellt als ein Arbeitnehmer, der die Unterkunft lediglich vorübergehend nutzt und seinen bisherigen Lebensmittelpunkt beibehält.
Mit anderen Worten: Wer dauerhaft übersiedelt, sich in der Region integriert und dort lebt und arbeitet, verliert Begünstigungen. Wer hingegen nur vorübergehend bleibt oder regelmäßig an seinen bisherigen Wohnort zurückkehrt, wird steuerlich bevorzugt.
Die Bundesregierung setzt damit genau jene falschen Anreize, die sie mit ihrer Tourismusstrategie eigentlich beseitigen müsste. Statt die Mobilität österreichischer Arbeitnehmer zu fördern und dauerhafte Beschäftigung in Tourismusregionen attraktiver zu machen, werden bestehende Fehlanreize sogar zementiert.
Dies steht in einem offensichtlichen Widerspruch zu den Zielen der Vision T, wonach mehr Ganzjahresbeschäftigung, mehr Fachkräfte und eine stärkere regionale Verankerung von Arbeitnehmern erreicht werden sollen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils im österreichischen Tourismus beschäftigt?
2. Wie hoch waren die Saisonierkontingente für den Tourismus in den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026?
3. Mit welcher konkreten Begründung wurden diese Kontingente erhöht?
4. Wie viele offene Stellen im Tourismus waren zum jeweiligen Jahresende 2023, 2024 und 2025 beim AMS gemeldet?
5. Wie viele beim AMS vorgemerkte Arbeitslose verfügten zum jeweiligen Stichtag über eine touristische oder gastronomische Ausbildung?
6. Wurde im Zuge der Erarbeitung der Tourismusstrategie Vision T die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterunterkünften und Betriebswohnungen evaluiert?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
7. Ist Ihnen bekannt, dass Arbeitnehmer bei Verlegung ihres Lebensmittelpunktes die steuerliche Begünstigung für bestimmte Mitarbeiterunterkünfte verlieren?
8. Ist diese Regelung vereinbar mit dem Ziel, Arbeitnehmer dauerhaft für Tourismusregionen zu gewinnen?
9. Wie viele Arbeitnehmer nutzen derzeit im österreichischen Tourismus eine steuerlich begünstigte Mitarbeiterunterkunft oder Betriebswohnung?
10. Wie viele dieser Arbeitnehmer haben ihren Hauptwohnsitz außerhalb jener Region, in der sie beschäftigt sind?
11. Wie beurteilen Sie den Umstand, dass Arbeitnehmer, die ihren Lebens-mittelpunkt dauerhaft in eine Tourismusregion verlegen, steuerlich schlechter gestellt werden als Arbeitnehmer, die eine Unterkunft lediglich vorübergehend nutzen?
12. Gibt es einen Widerspruch zu den Zielen der Vision T hinsichtlich Fachkräfte-sicherung, Ganzjahresbeschäftigung und regionaler Verankerung von Arbeitnehmern?
13. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Mobilität österreichischer Arbeitnehmer in Regionen mit Arbeitskräftemangel zu fördern?
14. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die dauerhafte Verlegung des Lebensmittelpunktes in Tourismusregionen steuerlich attraktiver zu gestalten?
15. Plant die Bundesregierung Änderungen der steuerlichen Regelungen für Mitarbeiterunterkünfte und Betriebswohnungen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
16. Wie viele zusätzliche Ganzjahresarbeitsplätze sollen durch die Umsetzung der Vision T bis zum Jahr 2035 geschaffen werden?
17. Welche konkreten gesetzlichen Maßnahmen sind vorgesehen, um diese zusätzlichen Arbeitskräfte primär aus dem Inland zu gewinnen?