6871/J XXVIII. GP

Eingelangt am 16.09.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Nicole Sunitsch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Systemwidrige Urlaubssperren und unzumutbare gesundheitliche Gefährdung des Justizwachepersonals an der JA Wien-Münnichplatz

 

 

Ein leistungsfähiger und sicherer Strafvollzug kann nur durch gesunde, motivierte und in ausreichender Zahl vorhandene Arbeitskräfte in der Justizwache gewährleistet werden. Die bedenklichen Zustände in der neu errichteten Jugendstrafanstalt Wien-Münnichplatz zeigen jedoch, dass das Bundesministerium für Justiz unter der Führung von Bundesministerin Anna Sporrer die Fürsorgepflicht gegenüber den eigenen Bediensteten völlig aus den Augen verloren hat und einen massiven, gesundheits-Kein schädigenden Raubbau am Personal betreibt.

 

Die personelle Notlage in der Wiener Jugendstrafanstalt hat mittlerweile derart dramatische Ausmaße angenommen, dass die Justizverwaltung nun zu drakonischen administrativen Zwangsmaßnahmen greift: Für das gesamte Stammpersonal am Standort Münnichplatz wurde eine scharfe Urlaubssperre für die Sommermonate verhängt.

[1]

 

Gleichzeitig sind sechs bis sieben strapaziöse Nachtdienste pro Monat und unzählige Überstunden für die betroffenen Beamten mittlerweile zur traurigen Normalität geworden, um den Dienstbetrieb überhaupt noch aufrechtzuerhalten.

 

Dieser rücksichtslose Umgang mit den Beamten an der Front ist ein beschämendes Beispiel für das Scheitern einer vorausschauenden Personalpolitik und treibt die engagierten Bediensteten sehenden Auges in die totale körperliche und geistige Erschöpfung. Anstatt den ohnehin unattraktiven Beruf durch spürbare Entlastung und faire Zulagen aufzuwerten, setzt die sozialdemokratische Führung des Ministeriums auf Zwang und Verschleiß, wodurch die Fehlerquote und das Risiko von folgenschweren Übergriffen drastisch erhöht werden.

 

Um die Sicherheit der Justizanstalt und den Schutz der dort tätigen Beamten dauerhaft zu gewährleisten, darf dieses administrative Versagen nicht länger im Verborgenen bleiben. Die Bundesministerin für Justiz steht in der Pflicht, dem Parlament über diese unzumutbaren Arbeitsbedingungen umfassend Rechenschaft abzulegen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Auf welcher konkreten dienstrechtlichen und gesetzlichen Grundlage basiert die an der JA Wien-Münnichplatz verhängte Urlaubssperre für das Stamm-personal?

a.    Für welchen genauen Zeitraum gilt diese Urlaubssperre?

b.    Welche Ausnahmeregelungen sind für dringende familiäre, soziale oder gesundheitliche Notfälle vorgesehen?

2.    Wie viele Überstunden wurden von den Bediensteten der JA Wien-Münnich-platz seit dem 1. Februar des laufenden Jahres bis zum aktuellen Stichtag insgesamt geleistet?

a.    Wie verteilen sich diese Überstunden auf die verschiedenen Verwendungsgruppen:

                                          i.    Allgemeiner Vollzugsdienst,

                                        ii.    Pädagogischer Dienst.

                                       iii.    Verwaltung?

3.    Wie hoch stellt sich die Krankenstandsquote unter den Justizwachebeamten an der JA Wien-Münnichplatz seit dem 1. Februar des laufenden Jahres im Monatsvergleich dar? (Bitte um Aufschlüsselung der Krankenstands- und Ausfalltage nach Kalendermonat)

a.    Wie viele Beamte befinden sich derzeit im Langzeitkrankenstand (Definition: länger als 28 Tage)?

4.    Kam es seit Eröffnung der JA Wien-Münnichplatz zu Anträgen auf Dienst-zuteilung oder Versetzung an andere Standorte durch Beamte des dortigen Stammpersonals?

a.    Wenn ja, wie viele Dienstnehmer haben entsprechende Anträge gestellt?

b.    Wie vielen dieser Anträge wurde entsprochen bzw. wie viele wurden abgelehnt?

5.    Wie stellt das Ressort die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit zwischen den Diensten bei sechs bis sieben Nachtdiensten pro Monat je Beamten sicher?

a.    Wurden diesbezüglich Ausnahmebewilligungen erteilt?

                                          i.    Wenn ja, durch wen und für welche Zeiträume?

6.    Welche konkreten psychologischen Unterstützungs-, Deeskalations- und Entlastungsangebote (z. B. Supervision, Peer-Support, Burnout-Prävention) stehen den Bediensteten an der JA Wien-Münnichplatz zur Verfügung?

a.    Wie hoch ist die Inanspruchnahme dieser Angebote durch das Personal (in absoluten Zahlen)?

7.    Wie bewerten Sie das durch die extreme Arbeitsbelastung steigende Risiko von Dienstunfällen und Fehlleistungen im Dienstbetrieb?

a.    Gab es seit dem 1. Februar des laufenden Jahres dokumentierte Vorfälle von Übergriffen von Insassen auf das Personal, die im direkten Zusammenhang mit einer personellen Unterbesetzung standen?

8.    Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um die Attraktivität des Justizwachedienstes speziell am Standort Wien-Münnichplatz zu erhöhen?

a.    Ist die Einführung einer gesonderten Erschwernis- oder Ballungsraum-zulage für diese Anstalt geplant?

                                          i.    Wenn ja, in welcher Höhe und ab wann?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Wie hoch stellt sich das aktuelle personelle Defizit an voll ausgebildeten Planstellen an der JA Wien-Münnichplatz im Vergleich zum Soll-Stand dar?

a.    Wie viele Planstellen sind im Stellenplan vorgesehen?

b.    Wie viele davon sind tatsächlich mit voll ausgebildeten, dienstfähigen Kräften besetzt?

10. Gibt es ein konkretes, schriftlich festgelegtes Krisen- und Notfallkonzept für den Fall, dass durch einen weiteren Anstieg der Krankenstände der reguläre Dienstbetrieb nicht mehr sicher aufrechterhalten werden kann?

a.    Wenn ja, welche Stufen sieht dieses Konzept vor?

b.    Wenn nein, warum wurde kein solches Konzept ausgearbeitet?



[1]    Kronen Zeitung (Print-Ausgabe) vom 20.06.2026, S. 16

Vgl. https://www.krone.at/4173284 (aufgerufen am 22.06.2026)