6885/J XXVIII. GP

Eingelangt am 17.09.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Süleyman Zorba, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Nichtnachbesetzungen und Einsatz Künstlicher Intelligenz im Ressort – Umsetzung von „Effizienzsteigerung durch Digitalisierung“

BEGRÜNDUNG

Am 12. Dezember 2025 kündigte die Bundesregierung unter dem Titel „Effizienz­steigerung durch Digitalisierung“ an, bis 2029 sechs Prozent des Verwaltungs­dienstes – rund 2.600 Vollbeschäftigungsäquivalente – nicht nachzubesetzen (1,5 Prozent bis Ende 2027, 2,0 Prozent bis Ende 2028, 2,5 Prozent bis Ende 2029).[1] Begründet wurde dies unter anderem damit, dass in den kommenden 13 Jahren 44 Prozent der Bundesbediensteten in den Ruhestand treten und die entstehenden Lücken durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz kompensiert werden sollen. Staatssekretär Alexander Pröll erklärte dazu: „Durch Künstliche Intelligenz wollen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlasten.“ Kumuliert sollen bis 2030 540 Millionen Euro eingespart und 20 Prozent davon – rund 108 Millionen Euro – in Digitalisierungsmaßnahmen reinvestiert werden.[2]

Am 19. März 2026 präsentierte die Bundesregierung unter der Dachmarke „Public AI“ fünf KI-Anwendungen für die Bundesverwaltung:[3] GovGPT (ein generatives KI-Tool für alle rund 180.000 Bundesbediensteten), KI im ELAK (KI-gestützte Zusammen­fassungen und Abfragen von Aktenbeständen), KAPA (KI-Unterstützung bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen), KI-SUN (ein Wissensassistent für Schulungsunterlagen) sowie künftig „agentische“ KI-Anwendungen, die Verwaltungs­prozesse selbstständig ausführen sollen. Die technische Grundlage bildet eine zentrale Infrastruktur des Bundesrechenzentrums, die allen Ressorts als Shared Service zur Verfügung stehen soll.

Damit wurde ein Personalabbau fixiert, bevor die Systeme, die ihn kompensieren sollen, flächendeckend im Einsatz, evaluiert oder auch nur umfassend auf ihre Rechtskonformität – insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act) – geprüft waren. Der Rechnungshof hat sich in seinem Bericht „Künstliche Intelligenz in der Bundesverwaltung“ (III-182 d.B., XXVIII. GP) bereits kritisch mit dem KI-Einsatz des Bundes befasst.[4]

Offen bleibt, wie die einzelnen Ressorts diese Vorgaben konkret umsetzen: Welche Stellen werden nicht nachbesetzt, welche Aufgaben sollen tatsächlich von KI-Systemen übernommen werden, wie werden Qualität, Rechtsschutz und Arbeitsbedingungen abgesichert – und wird die versprochene „Effizienz“ jemals überprüfbar gemessen?

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)   Wie viele Bedienstete (in Vollbeschäftigungsäquivalenten) waren bzw. sind im Wirkungsbereich Ihres Ressorts zum 31.12.2024, zum 31.12.2025 und zum aktuellen Stichtag beschäftigt? (Aufschlüsselung nach Zentralstelle und nachgeordneten Dienststellen)

2)   Wie viele Bedienstete Ihres Ressorts werden nach aktuellem Planungsstand in den Jahren 2026 bis 2029 jeweils in den Ruhestand treten? (Bitte schlüsseln Sie nach Jahren auf.)

3)   Wie viele dieser Abgänge sollen gemäß dem Beschluss der Bundesregierung vom 13. Dezember 2025 nicht nachbesetzt werden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Organisationseinheiten.)

4)   Welche konkreten Planstellen, Verwendungsgruppen und Aufgabenbereiche sind von der Nichtnachbesetzung betroffen?

5)   Nach welchen Kriterien und durch wen wird entschieden, welche Stellen nicht nachbesetzt werden?

6)   Welche Bereiche Ihres Ressorts gelten als „sicherheitsrelevant“ bzw. sind von der Reduktion ausgenommen, und wer hat diese Abgrenzung wann festgelegt?

7)   Welchen Beitrag (in Euro, aufgeschlüsselt pro Jahr) soll Ihr Ressort zum Einsparungsziel von 540 Millionen Euro bis 2030 leisten?

8)   Wurde in Ihrem Ressort eine systematische Analyse durchgeführt, welche Aufgaben künftig entfallen, reduziert, gebündelt oder automatisiert werden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

9)   Welche Aufgaben, die bisher von ausscheidenden Bediensteten wahrgenommen wurden, sollen konkret durch KI-Systeme oder andere Formen der Automatisierung übernommen oder unterstützt werden?

10) Auf welcher fachlichen Grundlage (Studien, Pilotprojekte, Evaluierungen) beruht die Annahme, dass KI-Systeme die entfallende Personalkapazität in Ihrem Ressort kompensieren können?

11) Falls solche Grundlagen nicht vorliegen: Wie wird sichergestellt, dass Leistungsniveau, Verfahrensdauern und Servicequalität nicht sinken?

12) Welche KI-Anwendungen sind in Ihrem Ressort derzeit im Echt- oder Pilotbetrieb? (je System bitte um Information über: Zweck, Anbieter bzw. Eigenentwicklung, Zahl der Nutzer:innen, Rechtsgrundlage, bisherige Gesamtkosten)

13) Wie ist der Stand des GovGPT-Rollouts in Ihrem Ressort? (seit wann, wie viele Nutzer:innen, für welche Aufgaben zugelassen bzw. ausgeschlossen)

14) Ist „KI im ELAK“ in Ihrem Ressort bereits im Einsatz? Wenn ja, mit welchen Funktionen und für wie viele Mitarbeiter:innen?

15) Welche weiteren „Public AI“-Anwendungen (etwa KI-SUN) nutzt Ihr Ressort in welchem Umfang?

16) Welche „agentischen“ KI-Anwendungen (also selbstständig ausgeführte Prozesse) sind in Ihrem Ressort geplant, und für welche Prozesse?

17) Welche ressortspezifischen KI-Projekte außerhalb von „Public AI“ betreibt oder plant Ihr Ressort? (je Projekt: Zweck, Umsetzungsstand, Kosten, beauftragte Dienstleister)

18) Wird die Anwendung KAPA in Ihrem Ressort bereits zur Vorbereitung von Anfragebeantwortungen genutzt? Wenn ja, seit wann und bei wie vielen Beantwortungen?

19) Wie ist sichergestellt, dass KI-generierte Antwortentwürfe vollständig fachlich und rechtlich geprüft werden, und wer trägt die inhaltliche Verantwortung dafür?

20) Wurde bei der Beantwortung der vorliegenden Anfrage KI (insbesondere KAPA oder GovGPT) eingesetzt? Wenn ja, in welchen Arbeitsschritten?

21) Wurde für jedes in Ihrem Ressort eingesetzte KI-System eine Risikoklassifizierung nach der Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act) durchgeführt? Mit welchem Ergebnis, und welche Systeme wurden als Hochrisiko-Systeme eingestuft?

22) Wie werden die Betreiberpflichten für Hochrisiko-Systeme (insbesondere Art. 26 AI Act) erfüllt?

23) Wurde für jedes eingesetzte KI-System eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO durchgeführt? Mit welchem Ergebnis?

24) Werden personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern mit KI-Systemen verarbeitet, und auf welcher Rechtsgrundlage?

25) Wie viele Mitarbeiter:innen Ihres Ressorts haben bisher Schulungen zur KI Kompetenz im Sinne des Art. 4 AI Act absolviert?

26) In welchen Prozessen bereiten KI-Systeme Entscheidungen vor, und wie ist die menschliche Letztentscheidung und Aufsicht konkret organisatorisch sichergestellt?

27) Anhand welcher Kennzahlen wird die angekündigte „Effizienzsteigerung“ in Ihrem Ressort gemessen? Was ist die Ausgangsbasis, und was sind die Zielwerte?

28) Liegen Evaluierungen zu Qualität und Fehlerquoten der eingesetzten KI-Systeme vor? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?

29) Welche Rückfallebenen bestehen für den Fall, dass KI-Systeme ausfallen oder fehlerhafte Ergebnisse liefern, das dadurch kompensierte Personal aber bereits abgebaut ist?

30) Werden die Auswirkungen auf Verfahrensdauern und Servicequalität für Bürgerinnen und Bürger systematisch erhoben? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

31) Wie und wann wurde die Personalvertretung in die Umsetzung der Nichtnachbesetzungen und des KI-Einsatzes eingebunden, und wurden dazu Vereinbarungen getroffen?

32) Gibt es Erhebungen zur Arbeitsbelastung der verbleibenden Bediensteten, und wird infolge der Nichtnachbesetzungen eine Arbeitsverdichtung erwartet?

33) Welche Umschulungs- und Weiterbildungsangebote erhalten Bedienstete, deren Aufgabenbereiche automatisiert werden?

34) Welche Kosten sind Ihrem Ressort in den Jahren 2025 und 2026 für KI Anwendungen entstanden, und welche Kosten sind bis 2029 budgetiert? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Leistungen des Bundesrechenzentrums, Lizenzen und externen Dienstleistern)

35) Welchen Anteil der reinvestierten Digitalisierungsmittel in der Höhe von rund 108 Millionen Euro erhält Ihr Ressort, und welche Projekte werden daraus finanziert?

36) Welche Sprachmodelle bzw. Basistechnologien liegen den in Ihrem Ressort genutzten KI-Anwendungen zugrunde, wo werden die Daten verarbeitet, und welche Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern bestehen dabei?

37) Wurden Exit-Strategien bzw. europäische oder Open-Source-Alternativen geprüft? Wenn nein, warum nicht?

38) Führt Ihr Ressort ein Verzeichnis der eingesetzten KI-Systeme, und ist dessen Veröffentlichung – etwa in Form eines KI-Registers – geplant? Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Mrp/MRP_20251212_34a/001_000.pdf

[2] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-

bundesregierung/2025/12/effizienzsteigerung-durch-digitalisierung-bundesregierung-setzt-auf-

modernisierung-im-bundesdienst.html

[3] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2026/03/5-

konkrete-ki-anwendungen-fuer-oesterreichs-bundesverwaltung.html

[4] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/III/182/imfname_1694261.pdf