6887/J XXVIII. GP

Eingelangt am 17.09.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Ungeklärte Punkte zum Start des erweiterten Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramms mit 1. Oktober 2026

BEGRÜNDUNG

Mit einem uns vorliegenden Schreiben vom 31. August 2026 informierte das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Österreichische Ärztekammer und das Österreichische Hebammengremium über das Inkrafttreten des neuen und erweiterten Eltern-Kind-Pass-Untersuchungs­programms mit 1. Oktober 2026. Laut diesem Schreiben startet das erweiterte Untersuchungsprogramm unabhängig von der Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes (eEKP). Für die neuen Leistungen wurde ein Zusatzheft zum weiterhin verwendeten papiergebundenen Eltern-Kind-Pass erstellt.

Das Ministerium führt in diesem Schreiben aus, dass die neuen und erweiterten Leistungen ab 1. Oktober 2026 vollständig durchzuführen und zu dokumentieren seien. Zugleich wird festgehalten, dass ausführliche Hintergrundinformationen und Erläuterungen zu psychischen, psychosozialen und sozioökonomischen Belastungen erst mit Jahresbeginn 2027 zur Verfügung stehen sollen.

Mit einem ebenfalls uns vorliegenden Schreiben vom 10. September 2026 wandte sich die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer erneut an die Bundesministerin. Darin werden neben Format- und Rechtschreib­fehlern zehn weiterhin offene Umsetzungsfragen angeführt. Diese betreffen unter anderem die rechtzeitige Verfügbarkeit der Unterlagen, die Anwendung des neuen Programms durch Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendheilkunde, Übergangsfälle, den Nachweis gegenüber den Kinderbetreuungsgeldträgern, die Information der Gesundheitsberufe und der Bevölkerung sowie fehlende bzw. unpräzise Dokument­ationsfelder.

In den übermittelten Unterlagen sind konkrete Unstimmigkeiten erkennbar. So ist im 110-seitigen „Eltern-Kind-Pass Untersuchungsprogramm 2026“ im Abschnitt K3 bei der Kindesuntersuchung im 3. bis 5. Lebensmonat die „Körperlänge (g)“ angeführt, obwohl diese in Zentimetern zu dokumentieren wäre. Im Zusatzheft ist eine Seite lediglich mit „UNTERSUCHUNG 3“ überschrieben. Die Ärztekammer weist darüber hinaus darauf hin, dass im Zusatzheft bei der allgemein- und familienmedizinischen Untersuchung der Untersuchungsbefund A1B fehle und die Formulierung zur Dokumentation psychosozialer Belastungen unklar sei.

Medienberichten vom 15. September 2026 zufolge bestehen zusätzlich offene Fragen zur Einbindung von Hebammen in die elektronische Dokumentation. Demnach könnten von Hebammen fachgerecht erhobene Befunde mangels entsprechender Zugriffs- bzw. Schreibrechte nicht vollständig in den eEKP eingetragen werden. Dies wird zusätzliche Wege für Schwangere, Mehrfachdokumentation und vermeidbaren Aufwand für Arztpraxen verursachen.

Die Einführung des eEKP wurde inzwischen erneut, nunmehr auf 1. Oktober 2027, verschoben. Ein derart zentrales Vorsorgeprogramm muss medizinisch, rechtlich, technisch und organisatorisch so vorbereitet sein, dass Gesundheitsberufe es einheitlich anwenden können und Schwangeren, Eltern und Kindern keinerlei Nach­teile entstehen, insbesondere auch nicht beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.   Auf welchen konkreten gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Grundlagen tritt das neue und erweiterte Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm mit 1. Oktober 2026 in Kraft?

2.   Wann wurden bzw. werden die dafür erforderlichen Rechtsakte kundgemacht? Bitte um Auflistung nach Rechtsakt, Kundmachungsdatum und Inkrafttreten.

3.   Wann wurde innerhalb Ihres Ressorts endgültig entschieden, das erweiterte Untersuchungsprogramm ungeachtet der Verschiebung des eEKP bereits mit 1. Oktober 2026 zu starten?

4.   Welche medizinischen Fachgesellschaften, gesetzlichen Interessenvertretungen, Sozialversicherungsträger, Berufsvertretungen und sonstigen Organisationen wurden in die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung eingebunden? Bitte um Auflistung der Organisationen und der jeweiligen Besprechungs- bzw. Stellungnahmetermine.

5.   In welcher Form und zu welchen Zeitpunkten waren die Österreichische Ärztekammer und das Österreichische Hebammengremium in die Finalisierung des Untersuchungsprogramms, des Eltern-Kind-Passes und des Zusatzheftes eingebunden?

6.   Warum wurden die finalen Unterlagen den betroffenen Berufsvertretungen erst mit Schreiben vom 31. August 2026 und damit lediglich einen Monat vor dem vorgesehenen Start übermittelt?

7.   Wann ist das Schreiben der Bundeskurie niedergelassene Ärzte vom 29. Juli 2026 in Ihrem Ressort eingelangt, welche Fragen wurden darin aufgeworfen und wann sowie in welcher Form wurden diese beantwortet?

8.   Wann ist das Schreiben der Bundeskurie niedergelassene Ärzte vom 10. September 2026 in Ihrem Ressort eingelangt und wann werden die darin angeführten zehn Fragen jeweils verbindlich beantwortet?

9.   Welche Stelle in Ihrem Ressort trägt die operative Gesamtverantwortung für den Start des erweiterten Untersuchungsprogramms am 1. Oktober 2026?

10. Gibt es einen schriftlichen Umsetzungs-, Risiko- und Eskalationsplan für den Start am 1. Oktober 2026? Wenn ja, wann wurde dieser erstellt und welche Risiken wurden darin identifiziert? Wenn nein, warum nicht?

11. Welche Qualitätskontrollen und Freigabeprozesse durchliefen das 110-seitige Untersuchungsprogramm, der Eltern-Kind-Pass und das Zusatzheft vor ihrer Aussendung?

12. Welche Format-, Rechtschreib-, Inhalts- und Zuordnungsfehler sind Ihrem Ressort in den ausgesandten Unterlagen mittlerweile bekannt? Bitte um vollständige Auflistung je Dokument und Seite.

13. Wie erklären Sie die Angabe „Körperlänge (g)“ im Abschnitt K3 des Untersuchungsprogramms und wann wird dieser Fehler korrigiert?

14. Was ist auf Seite 17 des Zusatzheftes mit der Überschrift „UNTERSUCHUNG 3“ konkret gemeint und wann wird diese Bezeichnung präzisiert?

15. Ist der Untersuchungsbefund A1B der allgemein- und familienmedizinischen Untersuchung im Zusatzheft tatsächlich nicht enthalten? Wenn ja, wo ist dieser Befund ab 1. Oktober 2026 rechtsverbindlich zu dokumentieren und wird ein korrigiertes Zusatzheft aufgelegt?

16. Was bedeutet beim Dokumentationspunkt 665 zu psychosozialen Belastungen die Formulierung „Gespräch: möglich ja oder nein“ konkret, ist dieses Gespräch verpflichtender Bestandteil der Untersuchung und welche Folgen hat eine fehlende Dokumentation?

17. Werden vor dem 1. Oktober 2026 korrigierte Fassungen sämtlicher Unterlagen veröffentlicht und gedruckt? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?

18. Wie hoch waren die Kosten für Konzeption, Redaktion, Layout, Druck und Versand des neuen Eltern-Kind-Passes und des Zusatzheftes? Bitte getrennt nach Dokument und Kostenart.

19. Wie viele Exemplare der nun ausgesandten bzw. produzierten Fassungen wurden gedruckt, wie viele bereits ausgeliefert und welche Kosten entstehen durch allfällige Korrekturen, Nachdrucke oder Vernichtung fehlerhafter Exemplare?

20. Ab welchem konkreten Datum und über welche Stellen können niedergelassene Ärzt:innen, Hebammen, Krankenanstalten und andere berechtigte Einrichtungen den neuen Eltern-Kind-Pass und das Zusatzheft bestellen?

21. Wie stellen Sie sicher, dass die erforderlichen Unterlagen spätestens am 1. Oktober 2026 in sämtlichen Ordinationen, Krankenanstalten und Einrichtungen österreichweit in ausreichender Zahl vorliegen?

22. Ist das neue Untersuchungsprogramm ab 1. Oktober 2026 auch von Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendheilkunde bei Kindern anzuwenden, deren Schwangerschaft bzw. Geburt bereits vor dem 1. Oktober 2026 begonnen hat bzw. erfolgt ist? Bitte um Darstellung aller relevanten Übergangskonstellationen.

23. In welchem Dokument sind bei diesen Übergangsfällen die neuen bzw. erweiterten Untersuchungen jeweils festzuhalten?

24. Erhalten Schwangere und Eltern, die bereits über einen bisherigen Eltern-Kind Pass verfügen, einen neuen Pass, ein Zusatzheft oder beide Dokumente? Wer gibt diese aus und wer trägt die Kosten?

25. Welches konkrete Dokument ist in den einzelnen Übergangskonstellationen gegenüber dem zuständigen Krankenversicherungsträger als Nachweis für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes vorzulegen?

26. Welche verbindlichen Weisungen bzw. Informationen erhalten die Kinderbetreuungsgeldträger zu den neuen Dokumenten und Übergangsfällen und bis wann werden diese erlassen bzw. übermittelt?

27. Können Sie ausschließen, dass es aufgrund fehlender, verspätet verfügbarer oder unklarer Unterlagen zu Kürzungen des Kinderbetreuungsgeldes kommt? Wenn ja, durch welche konkrete rechtliche Absicherung? Wenn nein, warum nicht?

28. Wann und auf welchen Wegen werden alle betroffenen Ärzt:innen, Hebammen, Krankenanstalten, Familienberatungsstellen, Labore und sonstigen Gesundheitsdiensteanbieter umfassend informiert?

29. Wann und auf welchen Wegen wird die Bevölkerung, insbesondere Schwangere und Eltern mit bereits laufendem Eltern-Kind-Pass, über das neue Programm und die Übergangsregeln informiert?

30. Welche Schulungen, Webinare, Hotlines, schriftlichen Handlungsanleitungen und fachlichen Ansprechstellen stehen den durchführenden Berufsgruppen vor dem 1. Oktober 2026 zur Verfügung?

31. Warum stehen ausführliche Hintergrundinformationen und Erläuterungen zu psychischen, psychosozialen und sozioökonomischen Belastungen erst mit Jahresbeginn 2027 und damit nach Inkrafttreten des erweiterten Programms zur Verfügung?

32. Welche konkreten Leitfragen und Fragebögen stehen am 1. Oktober 2026 tatsächlich zur Verfügung, von wem wurden sie fachlich validiert und wann wurden sie den durchführenden Berufsgruppen übermittelt?

33. Welche klaren Weiterverweisungs- und Unterstützungswege sind für den Fall auffälliger Ergebnisse bei psychischen, psychosozialen, sozioökonomischen Belastungen oder Gewalterfahrungen vorgesehen, und wie werden die durchführenden Berufsgruppen darüber informiert?

34. Welche neuen bzw. erhöhten Tarife gelten ab 1. Oktober 2026 jeweils für jede neue oder erweiterte Leistung, aufgeschlüsselt nach Leistung, durchführbarer Berufsgruppe und Sozialversicherungsträger?

35. Sind sämtliche dafür erforderlichen (Gesamt-)Verträge und Honorarvereinbarungen bereits rechtswirksam abgeschlossen? Wenn nein, welche fehlen, seit wann wird darüber verhandelt und wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?

36. Wie wird der zusätzliche Zeit-, Dokumentations- und Administrationsaufwand der Ärzt:innen, Hebammen und sonstigen Leistungserbringer abgegolten?

37. Wie ist die im Informationsschreiben erwähnte Dokumentation einer Elternberatung durch „berechtigte GDA“ konkret vorgesehen, wenn Familienberatungsstellen diese beim Start des eEKP nicht selbst eintragen können?

38. Welche Gesundheitsdiensteanbieter sollen in diesem Fall zur nachträglichen Dokumentation berechtigt und verpflichtet sein, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies und wie wird die erfolgte Beratung technisch und fachlich verifiziert?

39. Über welche Lese- und Schreibrechte in ELGA verfügen Hebammen derzeit jeweils und welche zusätzlichen Rechte sind für den eEKP vorgesehen?

40. Können Hebammen im derzeit vorgesehenen technischen und rechtlichen Modell des eEKP sämtliche von ihnen im Rahmen des Eltern-Kind-Pass-Programms fachgerecht erhobenen Befunde und Beratungsinhalte selbst eintragen? Wenn nein, welche Inhalte nicht und warum nicht?

41. Welche rechtlichen, technischen oder organisatorischen Änderungen sind erforderlich, um Hebammen eine vollständige Dokumentation ihrer eigenen Leistungen im eEKP zu ermöglichen, und bis wann werden diese umgesetzt?

42. Wer soll bis dahin jene Befunde elektronisch eintragen, die von Hebammen erhoben wurden, und wie sollen dabei zusätzliche Wege, Mehrfachtermine, Informationsverluste und Kosten vermieden werden?

43. Wie wird sichergestellt, dass für die nachträgliche Übertragung von Hebammen­befunden keine zusätzliche ärztliche Haftung für nicht selbst erhobene Befunde entsteht?

44. Welche Auswirkungen haben die offenen Zugriffs- und Schreibrechtsfragen auf Datenschutz, Nachvollziehbarkeit, Datenqualität und berufsrechtliche Dokumentationspflichten?

45. Welche konkreten technischen Probleme haben zur neuerlichen Verschiebung des eEKP auf 1. Oktober 2027 geführt? Bitte um Auflistung nach Problem, verantwortlicher Stelle, Lösungsmaßnahme und geplantem Abschlussdatum.

46. In welchen Bundesländern bzw. Regionen waren Softwareumstellungen zum ursprünglich geplanten Start nicht rechtzeitig umsetzbar und welche Systeme bzw. Schnittstellen waren davon betroffen?

47. Welche Pilotierungen des eEKP finden bis 1. Oktober 2027 statt, in welchen Regionen, mit welchen Berufsgruppen und nach welchem Zeitplan?

48. Wie hoch waren die bisher budgetierten und tatsächlich angefallenen Kosten für Entwicklung und Einführung des eEKP, und welche Mehrkosten entstehen durch die Verschiebung auf 1. Oktober 2027?

49. Welche verbindlichen Meilensteine und Abnahmekriterien müssen vor dem Start des eEKP am 1. Oktober 2027 erfüllt sein, und wer bestätigt deren Erfüllung?

50. Welche Vorkehrungen bestehen, damit beim Übergang vom papiergebundenen Eltern-Kind-Pass samt Zusatzheft zum eEKP keine Daten verloren gehen und keine Untersuchungen doppelt durchgeführt werden müssen?

51. Welche Haftungs- und Abrechnungsregeln gelten, wenn eine ab 1. Oktober 2026 vorgesehene Leistung wegen fehlender Unterlagen, fehlender Information, unklarer Dokumentationsvorgaben oder eines noch nicht vereinbarten Tarifs nicht vollständig erbracht bzw. dokumentiert werden kann?

52. Welche rechtssichere Übergangs- oder Ausnahmeregelung ist vorgesehen, falls ein österreichweit einheitlicher und praxistauglicher Start am 1. Oktober 2026 nicht gewährleistet werden kann?

53. Werden Sie noch vor dem 1. Oktober 2026 einen Umsetzungsgipfel mit Ärztekammer, Hebammengremium, Sozialversicherung, ELGA GmbH, Familienressort, Ländern und Softwareanbietern einberufen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?