6890/J XXVIII. GP
Eingelangt am 17.09.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend 17 Monate später: Wann kommt endlich das neue Epidemiegesetz?
BEGRÜNDUNG
Das österreichische Epidemiegesetz stammt in wesentlichen Grundzügen aus einer völlig anderen Zeit. Nicht zuletzt die COVID-19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass es einer grundlegenden Modernisierung bedarf. Unter Bundesminister Johannes Rauch wurde daher seit 2023 an einer umfassenden Neufassung gearbeitet. Dabei sollten insbesondere die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie, Fragen der Surveillance, des Datenaustausches sowie klarer Zuständigkeiten und Abläufe berücksichtigt werden. Bereits im Juli 2024 erklärte Bundesminister Johannes Rauch öffentlich[1], dass zwar ein fertiger Entwurf für ein umfassend überarbeitetes Epidemiegesetz vorliege, eine Finalisierung aufgrund der notwendigen Abstimmungen mit anderen Ressorts und Ländern jedoch Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein werde. Auch vom Rechnungshof wurde die Notwendigkeit einer umfassenden Novellierung eingemahnt.
Nach dem Antritt der neuen Dreier-Koalition in Frühjahr 2025 stellte die neue Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig in der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 18. März 2025 ausdrücklich in Aussicht, dass das neue Epidemiegesetz „bald in Begutachtung geschickt“ werde. Diese Ankündigung ist in der Parlamentskorrespondenz dokumentiert[2]. Seither sind rund 17 Monate vergangen, ohne dass eine umfassende Neufassung des Epidemiegesetzes zur Begutachtung vorgelegt wurde.
Die jüngsten Legionellen-Fälle und die damit verbundene öffentliche Diskussion zeigen erneut die Bedeutung klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen und Schnittstellen. Laut Berichterstattung des Ö1-Morgenjournals vom 7. September 2026 bestehen allein beim Schutz vor Legionellen in prioritären Gebäuden wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen oder Beherbergungsbetrieben österreichweit 14 unterschiedliche landesrechtliche Regelungen. Unabhängig davon, welche dieser Fragen letztlich im Epidemiegesetz selbst oder in anderen Rechtsmaterien zu lösen sind, zeigt dies die Notwendigkeit einer abgestimmten Betrachtung von Prävention, Surveillance, Informationsflüssen und behördlichen Zuständigkeiten.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1) Was bedeutet der Begriff „bald“ im BMASGPK?
2) Wie viele ressortinterne Besprechungen, Arbeitsgruppen oder Workshops zur umfassenden Neufassung des Epidemiegesetzes fanden seit dem 1. März 2025 statt? Bitte um Aufschlüsselung nach Datum, beteiligten Organisationseinheiten und jeweiligem Gegenstand.
3) Welche Besprechungen, Arbeitsgruppen oder sonstigen Abstimmungen mit anderen Bundesministerien fanden seit März 2025 statt? Bitte um Aufschlüsselung nach Datum, beteiligten Ressorts und Gegenstand.
4) Welche Gespräche oder Abstimmungen mit den Bundesländern fanden seit März 2025 zur Neufassung des Epidemiegesetzes statt? Bitte um Aufschlüsselung nach Datum, beteiligten Ländern und Gegenstand.
5) Welche externen Expert:innen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Behörden, Interessenvertretungen oder sonstigen Systempartner wurden seit März 2025 in die Arbeiten eingebunden?
6) Welche schriftlichen Stellungnahmen, Gutachten oder fachlichen Expertisen wurden seit März 2025 zur Neufassung des Epidemiegesetzes eingeholt beziehungsweise übermittelt?
7) Welche konkreten offenen Punkte verhindern mit Stand der Anfragebeantwortung eine Einleitung des Begutachtungsverfahrens?
8) Welche konkreten Arbeiten wurden in den vergangenen sechs Monaten an der Neufassung des Epidemiegesetzes durchgeführt?
9) Welchen konkreten Arbeitsstand hat der Entwurf mit Stand der Beantwortung dieser Anfrage?
10) Existiert mit Stand der Anfragebeantwortung ein aktueller ausformulierter Gesetzesentwurf?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
11) Was war die konkrete sachliche Grundlage für die Aussage von Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig am 18. März 2025 im Gesundheitsausschuss, wonach das neue Epidemiegesetz „bald in Begutachtung geschickt“ werde?
12) Welcher Zeitplan lag dieser Aussage am 18. März 2025 zugrunde?
13) Welche Umstände führten dazu, dass dieser damals in Aussicht gestellte Zeitplan nicht eingehalten wurde?
14) Wann wurde erstmals entschieden beziehungsweise erkannt, dass die im März 2025 angekündigte rasche Begutachtung nicht erfolgen kann, und warum wurde dies nicht öffentlich kommuniziert?
15) Zu welchem konkreten Zeitpunkt ist nach aktuellem Planungsstand vorgesehen, die umfassende Neufassung des Epidemiegesetzes in Begutachtung zu schicken und dem Nationalrat als Regierungsvorlage zuzuleiten?
16) Welchen konkreten Bearbeitungsstand hatte die umfassende Neufassung des Epidemiegesetzes zum Zeitpunkt der Amtsübergabe im März 2025?
17) Welche Unterlagen, Gesetzesentwürfe, Erläuterungen, Textgegenüberstellungen, Wirkungsfolgenabschätzungen, fachlichen Grundlagen und sonstigen Arbeitspapiere zur umfassenden Neufassung des Epidemiegesetzes wurden von der Vorgängerregierung bzw. der damaligen Leitung des Ressorts übernommen?
18) Wann wurden diese Unterlagen jeweils von der nunmehrigen Ressortleitung beziehungsweise den politisch verantwortlichen Stellen erstmals geprüft?
19) Welche Organisationseinheiten Ihres Ressorts waren seit März 2025 mit der weiteren Bearbeitung der umfassenden Neufassung des Epidemiegesetzes befasst?
20) Zu welchem Zeitpunkt wurde erstmals eine inhaltliche, legistische oder rechtliche Bewertung der übernommenen Vorarbeiten vorgenommen?
21) Zu welchem Ergebnis kam diese Bewertung jeweils?
22) Welche konkreten Punkte des im März 2025 übernommenen Arbeitsstandes wurden mit welchen Begründungen seitdem als änderungs-, ergänzungs- oder überarbeitungsbedürftig beurteilt?
23) Von wem wurde jeweils festgestellt, dass diese Punkte geändert, ergänzt oder überarbeitet werden sollten?
24) Wann wurden diese Entscheidungen jeweils getroffen?
25) Welche konkreten Änderungen wurden seit März 2025 am übernommenen Entwurf beziehungsweise an den zugrunde liegenden Konzepten vorgenommen?
26) Welche Teile der übernommenen Vorarbeiten wurden unverändert beibehalten?
27) Welche Teile wurden verworfen und aus welchen konkreten fachlichen oder rechtlichen Gründen?
28) Welche zusätzlichen Regelungsbereiche wurden seit März 2025 neu in die Arbeiten aufgenommen?
29) Welche Regelungsbereiche wurden seit März 2025 aus dem Projekt entfernt beziehungsweise zurückgestellt und warum?
30) Sofern seitens Ihres Ressorts die Auffassung vertreten wird, dass die im März 2025 übernommenen Vorarbeiten für eine Begutachtung der Neufassung des Epidemiegesetzes nicht ausreichend gewesen seien:
a. Wann wurde dies erstmals festgestellt?
b. Durch wen wurde dies festgestellt?
c. Welche konkreten Mängel wurden festgestellt?
d. Welche konkreten Arbeiten wurden seit dieser Feststellung durchgeführt, um diese Mängel zu beheben?
e. Welche dieser Arbeiten sind mittlerweile abgeschlossen?