6897/J XXVIII. GP
Eingelangt am 18.09.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ricarda Berger
die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie
betreffend Prognostizierte Bezieherzahlen der Familienbeihilfe per 1. Jänner 2027 aufgeschlüsselt nach Staatsbürgerschaften
Die Familienbeihilfe ist eine der zentralen Säulen des österreichischen Familien-förderungssystems, die das Aufwachsen von Kindern finanziell absichern und Familien gezielt entlasten soll. In Zeiten einer anhaltenden Teuerungskrise und drastisch gestiegener Lebenshaltungskosten stehen immer mehr österreichische Familien unter enormem finanziellen Druck und sind auf diese Unterstützung dringend angewiesen. Die herrschende Praxis der unkontrollierten Auszahlung dieser Leistungen an Nicht-Staatsbürger führt jedoch zu einer massiven budgetären Belastung und gefährdet langfristig die Stabilität und soziale Treffsicherheit unserer Steuer- und Fördersysteme.
Um eine nachhaltige Budgetplanung für die kommenden Jahre zu gewährleisten und Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenzuwirken, sind präzise statistische Erhebungen und Prognosen über die künftige Entwicklung der Bezieherzahlen unerlässlich. Besonders die prognostizierten Bezieherdaten für das Jahr 2027, konkret mit dem Stichtag 1. Jänner 2027, sind von elementarer Bedeutung, um das künftige Ausgaben-volumen verlässlich abschätzen zu können. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach den großen Gruppen der österreichischen Staatsbürger, der EWR-Bürger sowie der Dritt-staatsangehörigen ist zwingend erforderlich, um die demografischen und finanziellen Verschiebungen innerhalb des Bezieherkreises transparent darzustellen.
Es ist aus freiheitlicher Sicht völlig inakzeptabel, dass hart erarbeitete österreichische Steuergelder in Millionenhöhe in Form von Familienleistungen an Personen ausbezahlt werden, die keinen nachhaltigen beitragenden Anteil an unserem Gemein-wesen geleistet haben. Ein konkreter Fall verdeutlicht diese strukturelle Schieflage: Kommt es etwa zum Familiennachzug aus einem Drittstaat nach Österreich, entsteht für die nachziehenden Kinder ab dem Zeitpunkt der Erteilung des entsprechenden Aufenthaltstitels ein sofortiger und vollwertiger Anspruch auf Familienbeihilfe. In der Folge fließen beträchtliche Mittel aus dem Familienlastenausgleichsfonds ab, völlig unabhängig davon, ob die betroffenen Bezieher im Vorfeld jemals Steuern oder nennenswerte Abgaben zur Finanzierung des österreichischen Sozialsystems entrichtet haben. Unser Sozialsystem darf kein weltweites Selbstbedienungsladen-Modell sein; österreichische Familien müssen bei der Vergabe von staatlichen Unterstützungen endlich wieder an erster Stelle stehen. Die ungebremste Auszahlung der Familienbeihilfe an Drittstaatsangehörige und EWR-Bürger entzieht dem ohnehin stark beanspruchten System wertvolle Ressourcen, die dringend zur Entlastung unserer eigenen Staatsbürger benötigt würden.
Die österreichische Bevölkerung hat ein Recht auf finanzielle Ehrlichkeit und eine transparente Darstellung darüber, wie sich die Empfängerstruktur dieses sozialpolitischen Kernbereichs in naher Zukunft entwickeln wird. Nur durch eine lückenlose Offenlegung der prognostizierten Bezieherdaten für das Jahr 2027 kann das Parlament seine Kontrollfunktion effektiv wahrnehmen und rechtzeitig die Weichen für eine gerechte, prioritär auf die eigenen Staatsbürger ausgerichtete Familienpolitik stellen.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Europa, Integration und Familie nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Personen werden nach aktuellen Prognosen Ihres Ressorts im Jahr 2027 (Stichtag 1. Jänner 2027) Leistungen aus der Familienbeihilfe erhalten?
2. Wie schlüsseln sich die prognostizierten Bezieherzahlen der Familienbeihilfe zum Stichtag 1. Jänner 2027 nach folgenden Kategorien auf:
a. österreichische Staatsbürger,
b. EWR-Bürger,
c. Drittstaatsangehörige?
3. Wie hoch sind die prognostizierten Gesamtkosten für die Auszahlung der Familienbeihilfe für das gesamte Kalenderjahr 2027?
4. Wie schlüsseln sich diese prognostizierten Gesamtkosten der Familienbeihilfe für das Jahr 2027 auf die Beziehergruppen auf:
a. österreichische Staatsbürger,
b. EWR-Bürger,
c. Drittstaatsangehörige?
5. Wie viele Kinder (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, EWR-Bürgern und Drittstaatsangehörigen) werden zum Stichtag 1. Jänner 2027 voraussichtlich anspruchsberechtigt sein?
6. Wie viele Bezieher von Familienbeihilfe zum Stichtag 1. Jänner 2027 sind voraussichtlich Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte?
7. Wie hoch schätzt Ihr Ressort die jährlichen Einsparungen für das Bundesbudget ein, wenn der Anspruch auf Familienbeihilfe für Drittstaatsangehörige an eine mindestens fünfjährige, ununterbrochene rechtmäßige Beschäftigung und Steuerleistung in Österreich gekoppelt würde?
8. Wie stellt sich die tatsächliche Bezieherstruktur der Familienbeihilfe im direkten Vergleich dazu an den Stichtagen 1. Jänner 2024, 1. Jänner 2025 und 1. Jänner 2026 dar (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, EWR-Bürgern und Drittstaatsangehörigen)?
9. In wie vielen Fällen wird die Familienbeihilfe für Kinder im Ausland (EWR-Raum) derzeit ausgewiesen beziehungsweise ausgezahlt, und welche Bezieherzahlen sowie Kosten werden hierfür für das Jahr 2027 prognostiziert?
10. Welche konkreten legistischen Maßnahmen plant die Bundesministerin, um sicherzustellen, dass die österreichische Familienbeihilfe künftig prioritär den eigenen Staatsbürgern zugutekommt und Fehlallokationen bei Drittstaats-angehörigen konsequent verhindert werden?