6898/J XXVIII. GP
Eingelangt am 18.09.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Manuel Litzke, BSc, Mag. Katayun Pracher-Hilander
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend Transparenz bei Finanzierung und Arbeit der Kontrollkommission über die Ausgaben und Arbeit der österreichischen Hochschülerschaft sowie Aufklärung über personelle Vakanzen
Die Kontrollkommission ist gemäß dem Hochschülerinnen- und Hochschulgesetz (HSG) als zentrales Kontrollorgan der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) eingerichtet. Ihr obliegt insbesondere die Kontrolle der gesamten Gebarung der Bundesvertretung sowie der Hochschulvertretungen, um eine gesetzeskonforme und zweckmäßige Verwendung der Mittel sicherzustellen. [1] Da die ÖH von den Studenten verpflichtend eingehobene Beiträge verwaltet und damit öffentliche Aufgaben wahrnimmt, kommt einer lückenlosen und voll funktionsfähigen Kontrolle eine herausragende demokratische und rechtliche Bedeutung zu.
Jüngsten Informationen auf der offiziellen Website des Bundesministeriums zufolge sind die essenziellen Positionen des Vorsitzenden sowie des stellvertretenden Vorsitzenden der ÖH-Kontrollkommission derzeit jedoch vakant.1 Es ist völlig unklar, seit welchem genauen Zeitpunkt diese Führungspositionen unbesetzt sind, aus welchen konkreten Gründen es zu dieser eklatanten personellen Vakanz kam und wann mit einer ordnungsgemäßen Nachbesetzung zu rechnen ist.
Diese anhaltende Führungslosigkeit des wichtigsten ÖH-Kontrollorgans ist ein unhaltbarer Zustand und zeugt von einem schwerwiegenden Versagen des zuständigen Ressorts bei der Aufsicht über die studentische Pflichtvertretung. Es ist den beitragszahlenden Studenten, die ohnehin unter einer enormen Teuerung und finanziellen Belastungen leiden, absolut nicht zuzumuten, dass ihre gesetzlichen Zwangsbeiträge ohne lückenlose, transparente und professionelle Kontrolle verwaltet werden. Es besteht der dringende Verdacht, dass hier Transparenz und Kontrolle bewusst verschleppt werden, um Missstände bei den Ausgaben und der politisch oft einseitigen Arbeit der ÖH vor der Öffentlichkeit zu verbergen.
Angesichts dieser besorgniserregenden Entwicklung und des dringenden Bedarfs an lückenloser Transparenz ist eine umfassende Aufklärung über die personelle und finanzielle Situation der Kontrollkommission unverzichtbar. Die österreichische Öffentlichkeit und insbesondere die betroffenen Studenten haben ein unverrückbares Recht darauf, zu erfahren, wie die Kontrolle ihrer Pflichtbeiträge sichergestellt wird. Die Beantwortung vorliegender parlamentarischer Anfrage ist daher zur Wahrung der parlamentarischen Kontrolle und zur lückenlosen Aufdeckung der bestehenden Missstände dringend geboten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Sitzungen der Kontrollkommission haben seit dem Jahr 2020 jeweils pro Kalenderjahr stattgefunden?
2. Werden über die Sitzungen der Kontrollkommission Protokolle angefertigt?
a. Wenn ja, welche Art von Protokollen wird geführt?
i. Werden Wortprotokolle geführt?
ii. Werden Ergebnisprotokolle geführt?
iii. Werden Beschlussprotokolle geführt?
iv. Welche Mindestinhalte müssen die Protokolle enthalten?
3. Werden die Protokolle der Kontrollkommission veröffentlicht?
a. Wenn ja, wo sind diese Protokolle öffentlich auffindbar?
b. Wenn nein, aus welchen Gründen erfolgt keine Veröffentlichung?
4. Werden Sitzungsunterlagen, Tagesordnungen oder sonstige Dokumente der Kontrollkommission veröffentlicht?
a. Wenn ja, wo sind diese Dokumente öffentlich zugänglich?
b. Wenn nein, aus welchen Gründen erfolgt keine Veröffentlichung?
5. Welche Berichte hat die Kontrollkommission seit dem Jahr 2020 erstellt?
6. Wo sind diese Berichte öffentlich abrufbar?
7. Welche Beschlüsse hat die Kontrollkommission seit dem Jahr 2020 gefasst?
8. Werden die Beschlüsse der Kontrollkommission dokumentiert?
a. Wenn ja, in welcher Form erfolgt diese Dokumentation?
9. Wie viele Mitglieder hat die Kontrollkommission derzeit?
10. Seit wann üben die jeweiligen Mitglieder ihre Funktion aus?
11. Nach welchen Kriterien erfolgt die Bestellung der Mitglieder der Kontroll-kommission?
12. Aus welchen konkreten Gründen sind die entscheidenden Führungspositionen des Vorsitzenden sowie des stellvertretenden Vorsitzenden der ÖH-Kontroll-kommission derzeit vakant?
13. Seit welchem genauen Datum (bitte um Angabe des konkreten Tages) sind die Positionen
a. des Vorsitzenden und
b. des stellvertretenden Vorsitzenden der Kontrollkommission unbesetzt?
14. Bis wann ist mit einer definitiven Nachbesetzung dieser beiden vakanten Spitzenfunktionen zu rechnen und existiert dafür ein konkreter Zeitplan?
15. Wie gestaltet sich der gesetzliche, behördliche und organisatorische Nachbesetzungsprozess für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz der Kontrollkommission im Detail?
16. Wurden seitens des Ressorts bereits alle notwendigen rechtlichen, organisatorischen und administrativen Schritte eingeleitet, um eine rasche Nachbesetzung sicherzustellen?
a. Wenn ja, welche konkreten Schritte wurden bisher wann unternommen?
b. Wenn nein, aus welchen Gründen wurden diese Schritte bisher verzögert oder versäumt und wer trägt dafür die politische sowie administrative Verantwortung?
17. Inwiefern beeinträchtigt die andauernde Vakanz des Vorsitzes und des stellvertretenden Vorsitzes die ordnungsgemäße Funktions-, Prüf- und Beschlussfähigkeit der ÖH-Kontrollkommission?
18. Sind den verbliebenen Mitgliedern der Kontrollkommission trotz der Vakanz der Führungsfunktionen laufend Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder oder sonstige Vergütungen ausgezahlt worden?
19. Erhalten die Mitglieder der Kontrollkommission für ihre Tätigkeit finanzielle Leistungen?
a. Wenn ja, welche finanziellen Leistungen erhalten die Mitglieder?
i. Gehälter?
ii. Funktionsgebühren?
iii. Sitzungsgelder?
iv. Aufwandsentschädigungen?
v. Reisekostenersätze?
vi. Sonstige Vergütungen?
20. Wie hoch waren die an Mitglieder der Kontrollkommission ausbezahlten finanziellen Leistungen seit dem Jahr 2020 jeweils pro Kalenderjahr?
21. Wie hoch waren die Gesamtkosten der Kontrollkommission seit dem Jahr 2020 jeweils pro Kalenderjahr?
22. Wie setzen sich diese Gesamtkosten jeweils zusammen:
a. Personalkosten?
b. Aufwandsentschädigungen?
c. Reisekosten?
d. Sachkosten?
e. Verwaltungskosten?
f. Sonstige Kosten?
23. Über welches jährliche Budget verfügt die Kontrollkommission?
24. Wer trägt die Kosten der Kontrollkommission?
25. Werden die Kosten der Kontrollkommission unmittelbar oder mittelbar aus Beiträgen der Studenten finanziert?
26. Wie viele Prüfverfahren beziehungsweise Kontrollverfahren hat die Kontroll-kommission seit dem Jahr 2020 jeweils pro Kalenderjahr durchgeführt?
27. Wie viele Beanstandungen hat die Kontrollkommission seit dem Jahr 2020 jeweils ausgesprochen?
28. Welche Arten von Verstößen oder Mängeln wurden seit dem Jahr 2020 durch die Kontrollkommission festgestellt?
29. Wie viele Empfehlungen hat die Kontrollkommission seit dem Jahr 2020 ausgesprochen?
30. Werden die Empfehlungen der Kontrollkommission systematisch nachverfolgt?
a. Wenn ja, wie erfolgt diese Nachverfolgung?
31. Wie viele Mitarbeiter stehen der Kontrollkommission für die Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung?
32. Werden der Kontrollkommission personelle oder organisatorische Ressourcen des Ressorts zur Verfügung gestellt?
a. Wenn ja, in welchem Umfang?
33. Plant das Ressort Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz der Kontroll-kommission?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
34. Plant das Ressort die Veröffentlichung von Protokollen, Beschlüssen, Berichten oder sonstigen Dokumenten der Kontrollkommission?
a. Wenn ja, ab wann?
b. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
[1] https://www.bmfwf.gv.at/wissenschaft/hochschulgremien/kontrollkommission.html (aufgerufen am 23.06.2026)