69/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.11.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Sabine Schatz, GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend den Brandanschlag auf die Geflüchteten-Unterkunft in Schönau
Laut Medienberichten[1] brach in der Nacht auf Dienstag, den 10. September 2024, in der Unterkunft für Geflüchtete im oberösterreichischen Schönau im Mühlkreis (Bezirk Freistadt) ein Brand aus. Die Unterkunft wurde mutmaßlich in Brand gesetzt. Flüssige Kraftstoffe, die in dem Gebäude gelagert waren, dürften als Brandbeschleuniger verwendet worden sein.
Sechs Personen wurden mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht. Die Polizei soll eine Verdächtige im Visier haben, wie Medien berichten[2].
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Bildquelle: www.heute.at/s/brand-in-asylheim-verdaechtige-im-visier-der-polizei-120059250 |
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Ist in Ihrem Ressort bekannt, wann sich der oben genannte der Vorfall genau zugetragen hat?
2. Ist in ihrem Ressort bekannt, um viele Täter:innen es sich bei dem oben genannten Vorfall gehandelt hat?
3. Ist bei der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung bezüglich des oben genannten Vorfalls eingegangen?
a. Wenn ja, wann?
4. Läuft im Falle des oben genannten Vorfalls ein Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn ja, welche Ermittlungsschritte wurden bisher jetzt?
c. Wenn ja, wegen des Verstoßes gegen welche Rechtsnormen wird ermittelt? (Bitte um konkrete Nennung)
d. Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen gelangte das Ermittlungsverfahren bisher?
e. Wenn nein, warum nicht?
5. Läuft im Falle des oben genannten Vorfalls bereits ein Verfahren gegen einen oder mehrere Täter:innen? (Bitte um Nennung von Alter und Geschlechter der Angeklagten)
a. Wenn ja, wann wurde dieses eröffnet?
b. Wenn ja, wegen des Verstoßes gegen welche Rechtsnorm(en)?
c. Wenn ja, endete dieses Verfahren bereits?
i. Wenn ja, mit welchem Urteil wurde das Verfahren beendet?
ii. Wenn nein, wann ist mit einem Ende des Verfahrens zu rechnen?
d. Sind die Angeklagten dem rechtsextremistischen Milieu zuzurechnen?
e. Sind die Angeklagten einer spezifischen Organisation/Gruppe/Partei des rechtsextremistischen Milieus zuzuordnen?