6901/J XXVIII. GP
Eingelangt am 21.09.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ricarda Berger
an die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie
betreffend Die fremdsprachige Bereitstellung des Regierungsportals „schulstart.gv.at“ in Arabisch, Türkisch und Farsi als integrationspolitischer Fehltritt
Staatliche Sozialleistungen und Unterstützungen wie das Schulstartgeld, welches gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, stellen wesentliche Säulen des österreichischen Sozial- und Familiensystems dar. Die Kommunikation über solche staatlichen Leistungen sollte primär in der Staatssprache Deutsch erfolgen, um den Integrationsgedanken zu fördern und den Erwerb der deutschen Sprache als unabdingbaren Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe auszusetzen.
Wie auf der offiziellen Regierungswebsite „schulstart.gv.at“ unschwer zu erkennen ist, wird diese Plattform neben Deutsch und Englisch auch in zahlreichen Fremdsprachen wie Arabisch, Türkisch, Farsi (Persisch) und Russisch angeboten. Diese weitreichende Übersetzungsoffensive für staatliche Transferleistungen wirft die schwerwiegende Frage auf, aus welchen Gründen für den Erhalt österreichischer Steuergelder keinerlei Deutschkenntnisse vorausgesetzt oder zumindest nachdrücklich eingefordert werden.
Diese administrative Praxis konterkariert jegliche echten Integrationsbemühungen der Bundesregierung vollständig. Wenn der Staat wichtige Informationen zu Sozial- und Familienleistungen mundgerecht in den Herkunftssprachen von Zuwanderern serviert, entzieht er den betroffenen Personen jeglichen Anreiz, die deutsche Sprache zu erlernen. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist jedoch die fundamentale Voraussetzung für eine erfolgreiche gesellschaftliche und schulische Integration, die weitreichende Bereitstellung fremdsprachiger staatlicher Portale zementiert hingegen bestehende Parallelgesellschaften und belohnt eine mangelnde Integrations-bereitschaft.
Um dem berechtigten Interesse der österreichischen Steuerzahler an einer transparenten, zweckmäßigen und integrationsfördernden Verwendung öffentlicher Mittel nachzukommen, ist eine lückenlose Aufklärung über die Hintergründe, die Kosten sowie die strategische Ausrichtung dieser mehrsprachigen Webpräsenz dringend geboten.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den die Bundes-ministerin für Europa, Integration und Familien nachstehende
Anfrage
1. Wie begründet Ihr Ressort die Bereitstellung des staatlichen Informationsportals „schulstart.gv.at“ in Sprachen wie Arabisch, Türkisch und Farsi vor dem Hintergrund des offiziellen Integrationsgrundsatzes „Integration durch Leistung“ und der vorrangigen Pflicht zum Erwerb der deutschen Sprache?
2. Welche konkreten Zielgruppen sollen durch das Angebot der Website in den Sprachen Arabisch, Türkisch, Farsi, Russisch, Französisch und Schwedisch (bzw. Somali) angesprochen werden?
3. Wer hat die ministerielle oder behördliche Entscheidung getroffen, das Portal „schulstart.gv.at“ in diesen spezifischen Fremdsprachen anzubieten, und wann wurde diese Entscheidung gefällt?
4. Wie hoch waren die einmaligen Kosten für die Übersetzung der Website in die jeweiligen Fremdsprachen? (Bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen angebotenen Sprachen)
5. Wie hoch sind die laufenden jährlichen Kosten für die Wartung, Aktualisierung und technische Betreuung des Portals in den angebotenen Fremdsprachen seit dessen Einführung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
6. Gibt es statistische Erhebungen darüber, wie oft das Portal „schulstart.gv.at“ in den jeweiligen Sprachversionen aufgerufen wurde?
a. Wenn ja, wie hoch waren die Klickzahlen pro Sprache seit dessen Einführung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
b. Wenn nein, warum wird der Bedarf an diesen Übersetzungen nicht evaluiert?
7. Wie vereinbaren Sie die Bereitstellung von staatlichen Serviceportalen in herkunftssprachlichen Versionen mit der integrationspolitischen Notwendigkeit, dass Zuwanderer Deutsch lernen müssen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen?
8. Planen Sie, diese fremdsprachigen Angebote auf „schulstart.gv.at“ sowie auf anderen Plattformen Ihres Ressortbereichs umgehend einzustellen, um stärkere Anreize zum Erlernen der deutschen Sprache zu setzen?
a. Wenn ja, wann ist mit einer solchen Umstellung zu rechnen?
b. Wenn nein, warum halten Sie an dieser integrationsfeindlichen Praxis fest?
9. Welche weiteren Informationsportale oder behördlichen Online-Angebote im Zuständigkeitsbereich Ihres Ressorts werden derzeit ebenfalls in Arabisch, Türkisch oder Farsi angeboten?
10. Wie viele Empfänger von Familienleistungen (wie dem Schulstartgeld) im letzten Kalenderjahr besaßen nicht die österreichische Staatsbürgerschaft? (Bitte um Aufschlüsselung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten)
11. Wie verträgt sich die weitreichende Bereitstellung von staatlichen Informationen in herkunftssprachlichen Versionen wie Arabisch, Türkisch und Farsi mit Ihrer öffentlich geäußerten integrationspolitischen Vorstellung, wonach Zuwanderer in Österreich vorzugsweise auch den heimischen Dialekt erlernen sollten?